Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 21.04.2015 - 3 Nc 121/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10595
OVG Hamburg, 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 (https://dejure.org/2015,10595)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 (https://dejure.org/2015,10595)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 2015 - 3 Nc 121/14 (https://dejure.org/2015,10595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,10595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 12 Abs 1 GG
    Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der Universität Hamburg zum Wintersemester 2014/2015 außerhalb der festgesetzten Kapazität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität; Einbeziehung der mit Privatpatienten belegten Betten in die Berechnung der patientenbezogenen jährlichen Aufnahmekapazität; Berücksichtigung der nur tagsüber stationär untergebrachten Patienten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Kapazität; Einbeziehung der mit Privatpatienten belegten Betten in die Berechnung der patientenbezogenen jährlichen Aufnahmekapazität; Berücksichtigung der nur tagsüber stationär untergebrachten Patienten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Hamburg, 30.07.2014 - 3 Nc 10/14

    Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.04.2015 - 3 Nc 121/14
    In die Berechnung der patientenbezogenen jährlichen Aufnahmekapazität gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO sind bei der Gesamtzahl der tagesbelegten Betten des Klinikums die mit Privatpatienten belegten Betten einzubeziehen (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris).

    Zu den vereinbarungsgemäß auf Dauer durchgeführten Lehrveranstaltungen in außeruniversitären Krankenanstalten, die in Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KapVO zur Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität führen, zählt nur Unterricht am Krankenbett, nicht aber Blockpraktika (wie Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris).

    Um gemäß der Zielsetzung des § 1 Abs. 1 KapVO eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazität zu erreichen, mithin die Kapazität aufgrund von möglichst aktuellen Daten zu ermitteln, ist die Gesamtzahl der tagesbelegten Betten nicht auf der Grundlage des dem Berechnungsstichtag vorhergehenden Kalenderjahres (so noch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 19), sondern auf der Grundlage des dem Berechnungsstichtag vorhergehenden Studienjahres zu ermitteln, wenn aufgrund des gewählten Stichtags dadurch aktuellere Zahlen gewonnen werden können.

    Diese Zahl umfasst auch Privatpatienten, die nach zutreffender Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO zu berücksichtigen sind (hierzu im Einzelnen OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 10 ff.).

    Eine "Mitternachtszählung" genügt nicht (ausführlich OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 20 ff.).

    Dabei sind nicht zusätzlich die außeruniversitären Lehrveranstaltungen einzubeziehen, die erst in einem weiteren Rechenschritt zu berücksichtigen sind (hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 32).

    Denn die Unterrichtung im Rahmen von Blockpraktika ist auch nicht in die Ableitung des für die Bemessung der Aufnahmekapazität nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO maßgeblichen Parameters von 15, 5 % eingeflossen, sondern nur der Unterricht am Krankenbett (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2014, 2 NB 81/14, juris Rn. 24; vgl. ferner Lohfert/Lohfert/Muschter: "Überprüfung der Parameter der Kapazitätsverordnung zur Ermittlung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität im stationären und ambulanten Bereich", Gutachten, mit dem die Eignungswahrscheinlichkeit und Belastbarkeit der stationären Patienten für den patientengebundenen praktischen Unterricht im klinischen Studienabschnitt 1986 empirisch überprüft wurde - sog. Lohfert-Gutachten, S. 8; OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 30).

    (5) Eine Kapazitätserhöhung aufgrund eines Schwundausgleichs nach § 16 KapVO ist nicht vorzunehmen (zur grundsätzlichen Anwendbarkeit siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 34 f.), da der Schwundfaktor gemäß der vorgelegten Schwundtabelle über 1 liegt, nämlich 1, 022 beträgt.

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2014 - 2 NB 81/14

    HannibaL; Humanmedizin; Modellstudiengang; Kapazität; patientenbezogene

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.04.2015 - 3 Nc 121/14
    Denn die Unterrichtung im Rahmen von Blockpraktika ist auch nicht in die Ableitung des für die Bemessung der Aufnahmekapazität nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO maßgeblichen Parameters von 15, 5 % eingeflossen, sondern nur der Unterricht am Krankenbett (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2014, 2 NB 81/14, juris Rn. 24; vgl. ferner Lohfert/Lohfert/Muschter: "Überprüfung der Parameter der Kapazitätsverordnung zur Ermittlung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität im stationären und ambulanten Bereich", Gutachten, mit dem die Eignungswahrscheinlichkeit und Belastbarkeit der stationären Patienten für den patientengebundenen praktischen Unterricht im klinischen Studienabschnitt 1986 empirisch überprüft wurde - sog. Lohfert-Gutachten, S. 8; OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014, 3 Nc 10/14, juris Rn. 30).

    Anders wäre es, wenn der maßgebliche Parameter unter Einbeziehung auch des Blockpraktikums abgeleitet worden wäre (vgl. hierzu OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2014, 2 NB 81/14, juris Rn. 24).

  • OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 75/05

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.04.2015 - 3 Nc 121/14
    Etwaige Exmatrikulationen nach Vorlesungsbeginn bleiben außer Acht (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2005, 3 Nc 75/05, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 13.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS,

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.04.2015 - 3 Nc 121/14
    Vielmehr steht dem Verordnungsgeber grundsätzlich ein Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu, wann eine Überprüfung angezeigt ist und welche normativen Konsequenzen daraus gezogen werden (ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.3.2014, OVG 5 Nc 13.13, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.9.2010, 2 NB 394/09, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 1.10.2009, 3 B 1186/09, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2010 - 2 NB 394/09

    Einstweilige Anordnung bzgl. der Zulassung zu einem Vollstudienplatz oder

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.04.2015 - 3 Nc 121/14
    Vielmehr steht dem Verordnungsgeber grundsätzlich ein Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zu, wann eine Überprüfung angezeigt ist und welche normativen Konsequenzen daraus gezogen werden (ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.3.2014, OVG 5 Nc 13.13, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.9.2010, 2 NB 394/09, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 1.10.2009, 3 B 1186/09, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2006 - 13 C 3/06
    Auszug aus OVG Hamburg, 21.04.2015 - 3 Nc 121/14
    Ein solcher Kapazitätsverschaffungsanspruch käme allenfalls in Ausnahmefällen bei evidenter Pflichtverletzung in Betracht (BVerwG, Urt. v. 13.12.1984, 7 C 66/83, juris Rn. 15; OVG Münster, Beschl. v. 22.2.2006, 13 C 3/06, juris Rn. 5), wofür vorliegend nichts erkennbar ist.
  • OVG Hamburg, 28.09.2015 - 3 Nc 7/15

    Vorläufige Zulassung zum Studium Humanmedizin - hier: Universitätsklinikum

    Das OVG Hamburg hat mit Beschlüssen vom 21. April 2015 (3 Nc 121/14 u.a., juris) festgestellt, dass für den Berechnungszeitraum 2014/2015, d.h. für das Wintersemester 2014/2015 und das Sommersemester 2015, eine Kapazität der Lehreinheit Klinische Medizin im klinischen Abschnitt des Studiengangs Medizin von 353 Studienplätzen besteht.

    Die Ausführungen im Beschluss vom 21. April 2015 (3 Nc 121/14, juris Rn. 8 ff.) haben nach wie vor Bestand:.

    Für die Kapazitätsprüfung im Übrigen kann auf die weiteren Ausführungen im Beschluss vom 21. April 2015 (3 Nc 121/14, juris Rn. 13 ff.) verwiesen werden:.

    Allerdings sind in der konkreten Berechnung abweichend vom Kapazitätsbericht zu Gunsten des Antragsgegners die im Beschluss des Gerichts vom 21. April 2015 (3 Nc 121/14, juris Rn. 13 ff.) dargestellten Korrekturen vorzunehmen:.

    Auch auf die weiteren Ausführungen im Beschluss des Beschwerdegerichts vom 21. April 2015 (3 Nc 121/14, juris Rn. 20 ff.) kann Bezug genommen werden:.

    Für die weitere Kapazitätsberechnung kann auf die Ausführungen des Beschlusses des Beschwerdegerichts vom 21. April 2015 Bezug genommen werden (3 Nc 121/14, juris Rn. 21 ff.):.

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten;

    Davon zeugt sowohl eine bis in die heutigen Tage uneinheitliche bundesweite Praxis der Kapazitätsberechnung als auch die zu dieser Frage ergangene uneinheitliche Rechtsprechung (vgl. für die Einbeziehung von Privatpatienten: VG Freiburg, Urt. v. 6.2.2012 - NC 6 K 2436/08 -, juris, OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014 - 3 Nc 30/14 -, juris, u.v. 21.4.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris; gegen die Einbeziehung von Privatpatienten: Senat, Beschl. v. 3.9.2010 - 2 NB 394/09 -, juris, OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 25.11.2011 - OVG 5 NC 136.11 -, juris, OVG NRW, Beschl. v. 19.12.2013 - 13 C 107/13 u.a. -, juris, VG Frankfurt, Beschl. v. 5.1.2015 - 3 L 2707/14.FM.W14 -, juris; eine tatsächliche Einbeziehung der Privatpatienten erfolgt von der Charité-Universitätsmedizin in Berlin [dazu zuletzt noch OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 23.9.2014 - OVG 5 NC 120.13 -, juris], von der LMU-München [Bay. VGH, Beschl. v. 2.September 2014 - 7 CE 14.10172 u.a. -, juris], von der Universitätsmedizin der Martin-Luther-Universität Halle [OVG LSA, Beschl. v. 22.6.2015 - 3 M 49/15 u.a. -, juris] und von der TU Dresden [Sächs. OVG, Beschl. v. 2.9.2014 - NC 2 B 143/14 -, juris, wohl auch in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, vgl. dazu u. auch im Übrigen die Darstellung der Problematik bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 2, 2013, Rdnrn. 747 ff.).

    Es sei deshalb Sache des Verordnungsgebers, diese Faktoren zu würdigen und ggf. klärende Regelungen zu treffen (vgl. Senatsbeschl. v. 3.9.2010 - 2 NB 394/09 -, juris, in diesem Sinne auch: OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 25.11.2011 - OVG 5 NC 136.11, juris, OVG NRW, Beschl. v. 19.12.2013 - 13 C 107/13 u.a. -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 13.6.2014 - 7 CE 14.100.58 -, juris, v. 28.7.2014 - 7 CE 14.10052 u.a. -, juris, u.v. 2.7.2015 - 7 CE 15.10111 -, juris, VG Freiburg, Urt. v. 6.2.2012 - NC 6 K 2436/08 -, juris; die Mitternachtszählung ebenfalls nicht beanstandet haben Sächs. OVG, Beschl. v. 7.7.2015 - 2 B 19/15.NC -, juris, u.v. 2.9.2014 - NC 2 B 143/14 -, juris, und VG Frankfurt, Beschl. v. 5.1.2015 - 3 L 2707/14.FM.W14 -, juris, a.A.OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014 - 3 Nc 30/14 -, juris, u. v. 21.4.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris ).

    Denn es sprechen gute Gründe dafür, dass eben diese von den Antragstellern geltend gemachten Änderungen der Behandlungs- und Patientenstruktur in ihrer Gesamtheit Auswirkungen auf Eignungswahrscheinlichkeit und Belastbarkeit der Patienten haben und damit etwa die Parameterzahl 15, 5 vom Hundert in § 17 Abs. 1 Nr. 1 KapVO in dieser Höhe nicht mehr aufrecht erhalten werden könnte (dies konzediert auch OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris, vgl. hierzu auch VG Freiburg, Urt. v. 6.2.2012 - NC 6 K 2436/08 -, juris, und OVG LSA, Beschl. v. 22.6.2015 - 3 M 49/15 u.a. -, juris).

    Abgesehen davon sprechen gute Gründe dafür, die mit gesunden Neugeborenen belegten Betten nicht gesondert zu erfassen (vgl. im Einzelnen OVG LSA, Beschl. v. 22.6.2015 - 3 M 49/15 u.a. -, juris und OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris).

  • OVG Hamburg, 23.01.2017 - 3 Nc 27/16

    Zulassung zum 2. Abschnitt des Studiums der Humanmedizin (Klinik) an der

    Dementsprechend hat das Beschwerdegericht für die Facharztklinik Hamburg, die sich zwar auf dem gleichen Gelände wie das UKE befindet, aber eine selbstständige Einrichtung in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH ist, entschieden, dass diese insoweit außer Betracht bleibt (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 11; vgl. ferner OVG Bautzen, Beschl. v. 7.7.2015, 2 B 19/15.NC, juris 11).

    Als Ermittlungszeitraum für die Zahl der tagesbelegten Betten hat das Verwaltungsgericht zutreffend auf das dem Berechnungsstichtag (1. März 2016) vorhergehende Kalenderjahr 2015 abgestellt, da auf diese Weise aktuellere Zahlen gewonnen werden können als bei Heranziehung der Zahlen des vorangegangenen Studienjahres (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 12; Beschl. v. 25.4.2016, 3 Nc 98/15, n.v.).

    Denn die Unterrichtung im Rahmen von Blockpraktika ist nicht in die Ableitung des für die Bemessung der Aufnahmekapazität nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO maßgeblichen Parameters von 15, 5 % eingeflossen, sondern nur der Unterricht am Krankenbett (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 18; Beschl. v. 13.10.2016, 3 Nc 18/16, juris Rn. 12 ff.).

    Bei der Berechnung der Erhöhung der Aufnahmekapazität aufgrund außeruniversitärer Lehrveranstaltungen hat der Antragsgegner in nicht zu beanstandender Weise auf das Verhältnis zwischen dem Unterricht außerhalb des UKE und dem Unterricht im UKE abgestellt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 28.9.2015, 3 Nc 7/15, juris Rn. 21; v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14).

    Damit soll sichergestellt werden, dass die gemäß § 5 KapVO für ein Jahr ermittelte Aufnahmekapazität auch von denjenigen Studierenden zur Gewährleistung ihres Ausbildungsanspruchs in Anspruch genommen werden kann, die sich im Wintersemester 2016/2017 im letzten vorklinischen Semester befinden und im Sommersemester 2017, also noch im hier gegenständlichen Berechnungszeitraum, in den klinisch-praktischen Abschnitt wechseln werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 16.09.2015 - 2 NB 15/15

    Außeruniversitäres Lehrkrankenhaus; HannibaL; Humanmedizin; Kapazität;

    Die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Beschl. v. 30.7.2014 - 3 Nc 10/2014 -, juris, v. 21.4.2015 - 3 Nc 121/14 -, jeweils juris) zur Einbeziehung externer Ausbildung können insoweit nicht ohne weiteres auf den Modellstudiengang übertragen werden, weil zum einen der dortigen Berechnung der Regelparameter von 15, 5% zugrunde liegt, in dessen Ableitung Blockpraktika - anders als bei dem Parameter für den Modellstudiengang - nicht eingeflossen sind (vgl. Sen., Beschl. v. 17.11.2014 - 2 NB 81/14 -, juris) und zum anderen der dortige externe Unterricht - soweit aus den Hamburger Beschlüssen erkennbar - nur in externen Krankenhäusern, nicht in Praxen stattfindet.

    Soweit das Oberverwaltungsgerichts Hamburg bei der Berechnung der Erhöhung der Aufnahmekapazität aufgrund außeruniversitärer Lehrveranstaltungen (nur) auf das Verhältnis zwischen dem betreffenden patientenbezogenen Unterricht außerhalb der Universität und dem innerhalb der Universität abstellt und nicht auf den gesamten patientenbezogenen Unterricht (OVG HH, Beschl. v. 21.4.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris Rnr. 20), kann dieser Ansatz auf den Modellstudiengang nicht übertragen werden.

    Zwar ist ihr Vortrag, der Kontakt eines "poliklinischen Neuzugangs" zum behandelnden Arzt sei in der Regel weniger planbar und beinhalte mehr Leerlauf als die Kontaktaufnahme zwischen Arzt und teilstationärem Patienten, so dass teilstationäre Patienten eher vollstationären Patienten als ambulanten Neuzugängen vergleichbar seien, nicht von der Hand zu weisen (für eine Zuordnung zu dem stationären Bereich OVG Hamburg, Beschl. v. 21.4. 2015 - 3 Nc 121/14 -, v. 30.7.2014 - 3 NC 10/14 -, jeweils juris).

  • OVG Hamburg, 13.10.2016 - 3 Nc 18/16

    Zulassung zum Medizinstudium bei fehlender Berücksichtigung von Blockpraktika bei

    Zu den vereinbarungsgemäß auf Dauer durchgeführten Lehrveranstaltungen in außeruniversitären Krankenanstalten, die in Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KapVO Hamburg zur Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität führen, zählen nicht Blockpraktika (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats: Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 18).

    Das Beschwerdegericht hat hierzu bereits ausgeführt (Beschl. v. 21.4.2015, 3 Nc 121/14, juris Rn. 18):.

    Soweit der Parameter von 15, 5 % in § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO von der Beschwerde in Frage gestellt wird, wird auf den Beschluss des Beschwerdegerichts vom 21. April 2015 (3 Nc 121/14, juris Rn. 15) verwiesen, wonach dieser Parameter nicht zu beanstanden ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2015 - 3 M 49/15

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (1. Klinisches Semester)

    Selbst wenn diese Gruppe aufgrund der von einigen Antragstellern angeführten Untersuchungen (U1-Untersuchung, Hörscreening, Sonographie der Hüftgelenke) eine gewisse Ausbildungsrelevanz aufweisen dürften, so ist doch anzunehmen, dass diese bei der Bestimmung des Parameters von 15, 5 % nach § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapVO LSA hinsichtlich ihrer Ausbildungseignung und -belastbarkeit nicht gesondert neben der Mutter, sondern zusammen mit dieser berücksichtigt wurden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris Rdnr. 13), zumal es sich bei einer stationären Entbindung nicht um eine Krankenhausbehandlung i. S. d. § 39 SGB V handelt (vgl. BSG, Urt. v. 18.06.2014 - B 3 KR 10/13 R -, juris Rdnr. 20).

    Insoweit kann offen blieben, ob zu den vereinbarungsgemäß auf Dauer durchgeführten Lehrveranstaltungen in außeruniversitären Krankenanstalten, die in Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KapVO LSA zur Erhöhung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität führen, nur der Unterricht am Krankenbett, nicht aber Blockpraktika zählen (so OVG Hamburg, Beschl. v. 21.04.2015, a. a. O. Rdnr. 18; siehe auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 17.11.2014 - 2 NB 81/14 -, juris Rdnr. 24 zur Abgrenzung gegenüber einer Neuberechnung der patientenbezogenen Kapazität in einem Modellstudiengang).

  • VG Schleswig, 15.05.2017 - 9 C 18/17

    Hochschulzulassung; 1. klinisches Fachsemester; Ermittlungen der Bettenkapazität

    Eine gerichtliche Korrektur ist jedenfalls derzeit nicht erforderlich (vgl. OVG Schleswig, B. v. 29.09.2014, a.a.O. und B. v. 28.10.2016, a.a.O.; OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2015, a.a.O. und U. v. 07.04.2016 a.a.O.; OVG Hamburg, B. v. 21.04.2015 -, 3 Nc 121/14 -, juris Rn. 15).

    Gesunde Neugeborene werden mit den Pflegesätzen der Mutter abgegolten, so dass Leistungen für gesunde Neugeborene nicht zu berücksichtigen sind, da das Kapazitätsrecht an die Zählweise des früheren Krankenhausabrechnungssystems anknüpft und danach ausschließlich die Aufenthaltstage der Mutter nach der Mitternachtszählung zu berücksichtigen sind (OVG Hamburg, B. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris Rn.13).

  • VG Schleswig, 16.05.2019 - 9 C 17/19

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Christians-Albrechts-Universität

    Eine gerichtliche Korrektur ist jedenfalls derzeit nicht erforderlich (st. Rspr. der Kammer, vgl. B. v. 15.05.2017 - 9 C 18/17 -, juris, sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 -, n.v.; OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2015, a.a.O. und U. v. 07.04.2016 a.a.O.; OVG Hamburg, B. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris Rn. 15).

    Gesunde Neugeborene werden mit den Pflegesätzen der Mutter abgegolten, so dass Leistungen für gesunde Neugeborene nicht zu berücksichtigen sind, da das Kapazitätsrecht an die Zählweise des früheren Krankenhausabrechnungssystems anknüpft und danach ausschließlich die Aufenthaltstage der Mutter nach der Mitternachtszählung zu berücksichtigen sind (OVG Hamburg, B. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris Rn.13).

  • VG Schleswig, 29.05.2019 - 9 C 19/19

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1.

    Eine gerichtliche Korrektur ist jedenfalls derzeit nicht erforderlich (st. Rspr. der Kammer, vgl. B. v. 15.05.2017 - 9 C 18/17 -, juris, sowie des OVG Schleswig, zuletzt B. v. 24.07.2017 - 3 NB 20/17 -, n.v.; OVG Lüneburg, B. v. 09.09.2015, a.a.O. und U. v. 07.04.2016 a.a.O.; OVG Hamburg, B. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris Rn. 15).

    Gesunde Neugeborene werden mit den Pflegesätzen der Mutter abgegolten, so dass Leistungen für gesunde Neugeborene nicht zu berücksichtigen sind, da das Kapazitätsrecht an die Zählweise des früheren Krankenhausabrechnungssystems anknüpft und danach ausschließlich die Aufenthaltstage der Mutter nach der Mitternachtszählung zu berücksichtigen sind (OVG Hamburg, B. v. 21.04.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris Rn.13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2018 - 13 C 20/18

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. klinischen Fachsemester nach den

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 3 Nc 10/14 -, juris, Rn. 19, VG Münster, Beschluss vom 13. März 2018 - 9 Nc 38/17 -, juris, Rn. 28, sowie nunmehr abstellend auf das dem Bewerbungsstichtag vorhergehende Studienjahr der Beschluss des OVG Hamburg vom 21. April 2015 - 3 Nc 121/14 -, juris, Rn. 12.
  • VG Magdeburg, 06.12.2023 - 7 B 227/23

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Magdeburg

  • VG München, 10.11.2021 - M 3 E 21.18048

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der TUM

  • VG München, 10.11.2021 - M 3 E 21.18062

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der TUM

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2016 - 2 NB 35/16

    HannibaL; Modellstudiengang; Modellstudiengang: HannibaL; Patientenkapazität

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2020 - 2 NB 117/20

    Zulassung zum Modellstudiengang der Humanmedizin an der Medizinischen Hochschule

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 M 273/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 (5.

  • OVG Hamburg, 28.09.2015 - 3 Nc 125/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Berechnung des Lehrangebots

  • VG Magdeburg, 09.01.2023 - 7 B 204/22

    Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie hinsichtlich der Zahl der tagesbelegten

  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 22/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. klinisches

  • VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18026

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2021 - 3 M 290/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2020/2021 (5.

  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 3/21

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester

  • VG Magdeburg, 04.12.2020 - 7 B 423/20

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 28/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. kllinisches

  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 2/21

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester, Sommersemester 2021

  • VG Schleswig, 27.07.2022 - 9 C 2/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen vorläufiger Zulassung zum 5.

  • VG Schleswig, 22.07.2022 - 9 C 1/22

    Zulassung zum 5. Fachsemester im Studium der Humanmedizin an der Universität

  • VG München, 03.08.2020 - M 3 E 20.18017

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Klinik) an der TUM und LMU

  • VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18094

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik

  • VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18098

    Keine Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG München, 30.03.2020 - M 3 E 19.18099

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht