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   BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09 (EU)   

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BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09 (EU) (https://dejure.org/2013,19484)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.2013 - 3 Ni 28/09 (EU) (https://dejure.org/2013,19484)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 3 Ni 28/09 (EU) (https://dejure.org/2013,19484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Abs 4 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Bindungswirkung des Bundespatentgerichts nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Bindungswirkung des Bundespatentgerichts nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Bindungswirkung des Bundespatentgerichts nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09
    Auf die Berufung der Beklagten hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil mit Urteil vom 17. Juli 2012 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten, an das Bundespatentgericht zurückverwiesen (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum).

    Gegenstand der Überprüfung sämtlicher Ansprüche des Streitpatents ist auch der von der Klägerin nach der Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum) eingeführte neue Stand der Technik sowie die veränderte Beurteilungsgrundlage im Hinblick auf die Patentfähigkeit von Patentanspruch 1, den der Bundesgerichtshof in der Urteilsbegründung als neu und erfinderisch angesehen hat.

    Dies insbesondere, da dort durch die besondere Sachkunde der technischen Richter die entscheidenden Fragen anders als beim Bundesgerichtshof - häufig ohne verfahrensverzögernde Zuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen abschließend geklärt werden können (vgl. dazu auch BGH GRUR 2012, 1124 Rn. 62 - Polymerschaum).

    Die Verallgemeinerung eines ursprungsoffenbarten Beispiels ist zwar möglich, die Grenze des Zulässigen ist jedoch überschritten, wenn mit der Abstraktion auf eine als solche nicht genannte oder für den Fachmann nicht ohne Weiteres erkennbare Eigenschaft abgehoben wird (BGH GRUR 2012, 1133, 1135 f. - UV-unempfindliche Druckplatte; vgl. auch BGH GRUR 2012, 1124, 1129 - Polymerschaum).

  • BGH, 21.06.2011 - X ZR 43/09

    Integrationselement

    Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09
    Sie können jedoch nicht zur Stützung der Patentfähigkeit herangezogen werden bzw. dazu nichts beitragen (vgl. dazu ausführlich BGH GRUR 2011, 40, 41 insbes. Rn. 16 ff., 21 - Winkelmesseinrichtung; BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationselement Rn. 19, 24 ff., jeweils mit Bezugnahme auf BGH "Zeittelegramm").

    Ein Aliud liegt nicht nur dann vor, wenn der offenbarte und der patentierte Gegenstand in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander stehen (exklusives Aliud), sondern auch, wenn die Hinzufügung einen technischen Aspekt betrifft, der den ursprünglich eingereichten Unterlagen in seiner konkreten Ausgestaltung oder wenigstens in abstrakter Form nicht als zur Erfindung gehörend zu entnehmen ist (BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationselement Rn. 29 ff.).

    Der Gegenstand des Streitpatents in der erteilten und damit nach Hauptantrag verteidigten Fassung des Patentanspruchs 1, der - wie vorstehend dargelegt - zum Einen gegenüber dem Anmeldungsgegenstand unzulässig abgeändert ist und zum Anderen kein Aliud darstellt, ist somit ohne Berücksichtigung dieser im Patentanspruch zwar verbleibenden einschränkenden, jedoch unzulässigen Änderungen auf seine Patentfähigkeit gegenüber dem vorgebrachten Stand der Technik hin zu untersuchen (BGH GRUR 2011, 40, 41 insbes. Rn. 16 ff., 21 - Winkelmesseinrichtung; BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationselement Rn. 19, 24 ff., jeweils mit Bezugnahme auf BGH "Zeittelegramm").

  • BGH, 06.07.1971 - X ZB 9/70

    Trioxan

    Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09
    Er verleiht dem darin bezeichneten Erzeugnis absoluten Stoffschutz, unabhängig von dem Verfahren seiner Herstellung (BGH GRUR 1972, 80 - Trioxan; Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., § 34 Rn. 156).

    Im Übrigen verleiht Patentanspruch 15 dem darin bezeichneten Erzeugnis absoluten Schutz, unabhängig von dem Verfahren seiner Herstellung gemäß Patentanspruch 1 (BGH GRUR 1972, 80 - Trioxan; Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., § 34 Rn. 156).

  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09
    Sie können jedoch nicht zur Stützung der Patentfähigkeit herangezogen werden bzw. dazu nichts beitragen (vgl. dazu ausführlich BGH GRUR 2011, 40, 41 insbes. Rn. 16 ff., 21 - Winkelmesseinrichtung; BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationselement Rn. 19, 24 ff., jeweils mit Bezugnahme auf BGH "Zeittelegramm").

    Der Gegenstand des Streitpatents in der erteilten und damit nach Hauptantrag verteidigten Fassung des Patentanspruchs 1, der - wie vorstehend dargelegt - zum Einen gegenüber dem Anmeldungsgegenstand unzulässig abgeändert ist und zum Anderen kein Aliud darstellt, ist somit ohne Berücksichtigung dieser im Patentanspruch zwar verbleibenden einschränkenden, jedoch unzulässigen Änderungen auf seine Patentfähigkeit gegenüber dem vorgebrachten Stand der Technik hin zu untersuchen (BGH GRUR 2011, 40, 41 insbes. Rn. 16 ff., 21 - Winkelmesseinrichtung; BGH GRUR 2011, 1003 - Integrationselement Rn. 19, 24 ff., jeweils mit Bezugnahme auf BGH "Zeittelegramm").

  • BPatG, 14.12.2009 - 3 Ni 23/08
    Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09
    Schon insofern gleicht die beanspruchte Lehre aufgrund der aufgabenhaften Formulierung einzelner Verfahrensschritte bzw. Merkmale in den Patentansprüchen sowohl in der nach Hauptantrag als auch in den hilfsweise verteidigten Fassungen (vgl. hierzu EPA T 1063/06 v 3.2.2009; BPatG GRUR 2010, 995 - Ophthalmische Linse), so beispielsweise auch die Auswahlregeln einer glatten Oberfläche sowie eines Dichte- und Dickenverhältnis (vgl. Merkmale 1e, 3 und 4), lediglich einem Forschungs- und Entwicklungsauftrag zur Bereitstellung von Stoffgemischen und Erzeugnissen geeigneter Polymerzusammensetzung unter Anwendung geeigneter Verfahrensbedingungen.

    Insofern stellt der Gegenstand des Streitpatents in der Fassung des Patentanspruchs 1 lediglich einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag zur Bereitstellung solcher vorteilhafter Stoffgemische und Erzeugnisse mit geeigneter Polymerzusammensetzung unter Anwendung geeigneter Verfahrensbedingungen dar, was von der Rechtsprechung nicht beanstandet wird (vgl. hierzu EPA T 1063/06 v. 3.2.2009; BPatG GRUR 2010, 995 - Ophthalmische Linse).

  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

    Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09
    Die unüberschaubare Breite des erteilten Patentanspruchs steht der Ausführbarkeit seiner Lehre nach den für das Nichtigkeitsverfahren geltenden Grundsätzen der "Taxol"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2001, 813, 818) nicht entgegen, weil das Streitpatent dem Fachmann auf der Grundlage der Verfahrensführung und der Vorrichtung gemäß Figur 7 in der speziellen Ausgestaltung der zahlreichen Ausführungsbeispiele entsprechend viele konkrete Wege aufzeigt, wie er jedenfalls im Einzelfall Erzeugnisse herstellen kann, die auch die Maßgaben bzw. Auswahlregeln der Merkmale 1e, 8, 8.1 und 9 erfüllen, wobei es nicht darauf ankommt, ob dem Fachmann bereits andere Wege zur Durchführung zur Verfügung standen (vgl. auch BGH Urteil v. 8.6.2010 Az. X ZR 71/08, Rn. 39, 44, veröffentlicht in juris; vgl. auch BGH GRUR 2010, 916 - Klammernahtgerät; BGH GRUR 2010, 414, 415 - Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09
    Soweit die Beklagte das Streitpatent im Wege der zulässigen Selbstbeschränkung nicht mehr verteidigt, war es mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland ohne Sachprüfung für nichtig zu erklären (zur st. Rspr. im Nichtigkeitsverfahren vgl. z. B. BGH GRUR 2007, 404, 405 - Carvedilol II; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 83 Rdn. 45 m. w. Nachw.; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 81 Rdn. 132).
  • BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11

    Fahrzeugwechselstromgenerator

    Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09
    Soweit die Beklagte demgegenüber auf die Entscheidung BGH X ZR 99/11 - Fahrzeugwechselstromgenerator verweist, ist diese schon deshalb nicht einschlägig, weil sie sich auf die Voraussetzungen einer Zurückweisung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz gem. §§ 117 PatG, 529 Abs. 1 Nr. 2 ZPO bezieht.
  • BGH, 24.11.1971 - X ZB 36/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09
    Die Bindungswirkung ist auf diejenigen Punkte beschränkt, deren rechtsirrtümliche Würdigung durch die Vorinstanz die Aufhebung ihrer ersten Entscheidung unmittelbar herbeigeführt hat (vgl. BGH GRUR 1972, 472, 474).
  • BGH, 27.04.2010 - X ZR 79/09

    Fugenglätter

    Auszug aus BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09
    Hierbei ist - wie auch bei der Beurteilung der Patentfähigkeit der weiteren Hilfsanträge - zu berücksichtigen, dass die von einem durchschnittlich versierten Fachmann zu erwartende Entwicklungsleistung nicht geeignet ist, eine erfinderische Tätigkeit zu begründen, selbst wenn dieser von allgemeineren Überlegungen ausgehen muss, weil keine unmittelbare Anregung im Stand der Technik zu finden ist (vgl. dazu BGH GRUR 2010, 814, 817 - Fugenglätter).
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

  • BGH, 14.08.2012 - X ZR 3/10

    UV-unempfindliche Druckplatte

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

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   BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09 (EU)   

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https://dejure.org/2011,20345
BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09 (EU) (https://dejure.org/2011,20345)
BPatG, Entscheidung vom 14.04.2011 - 3 Ni 28/09 (EU) (https://dejure.org/2011,20345)
BPatG, Entscheidung vom 14. April 2011 - 3 Ni 28/09 (EU) (https://dejure.org/2011,20345)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
    e) Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen in Anbetracht der Hilfsanträge keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862, 864 Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2009, 46 -Ionenaustauschverfahren).

    j) Die weiteren nebengeordneten oder abhängigen Patentansprüche der Hilfsanträge 1, 1a-1 bis 1a-9, 1b, 1c-1 bis 1c-3, 1d bis 1f und 2 bis 7 bedürfen wegen des nachfolgenden Hilfsantrags 8 keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und die Hilfsanträge als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 862, 864 -Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2009, 46 -Ionenaustauschverfahren).

  • BPatG, 29.04.2008 - 3 Ni 48/06
    Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
    e) Die weiteren Patentansprüche des Hauptantrags bedürfen in Anbetracht der Hilfsanträge keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und auch die Hilfsanträge als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. BGH GRUR 2007, 862, 864 Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2009, 46 -Ionenaustauschverfahren).

    j) Die weiteren nebengeordneten oder abhängigen Patentansprüche der Hilfsanträge 1, 1a-1 bis 1a-9, 1b, 1c-1 bis 1c-3, 1d bis 1f und 2 bis 7 bedürfen wegen des nachfolgenden Hilfsantrags 8 keiner weiteren, isolierten Prüfung, weil die Beklagte in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, dass sie den Hauptantrag und die Hilfsanträge als jeweils geschlossene Anspruchssätze versteht und das Streitpatent in der gewählten Reihenfolge der Hilfsanträge verteidigt (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 862, 864 -Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2009, 46 -Ionenaustauschverfahren).

  • BPatG, 14.12.2009 - 3 Ni 23/08
    Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
    Insofern gleicht die beanspruchte Lehre aufgrund der aufgabenhaften Formulierung einzelner Verfahrensschritte bzw. Merkmale der Patentansprüche 1, 15 und 36 in der erteilten Fassung sowie in den entsprechenden hilfsweise verteidigten Fassungen, beispielsweise betreffend die Auswahlregelneiner glatten Oberfläche sowie eines Dichteund Dickenverhältnis (vgl. Merkmale 1e, 3 und 4), lediglich einem Forschungsund Entwicklungsauftrag zur Bereitstellung von Stoffgemischen und Erzeugnissen geeigneter Polymerzusammensetzung unter Anwendung geeigneter Verfahrensbedingungen (vgl. hierzu EPA T 1063/06 v 3.2.2009; BPatG 3 Ni 23/08 Ophthalmische Linse, veröffentlicht in juris).

    Insofern stellt der Gegenstand des Streitpatents in der erteilten Fassung der Patentansprüche 15 und 1 lediglich einen Forschungsund Entwicklungsauftrag zur Bereitstellung solcher vorteilhafter Stoffgemische und Erzeugnisse mit geeigneter Polymerzusammensetzung unter Anwendung geeigneter Verfahrensbedingungen dar, was von der Rechtsprechung nicht beanstandet wird (vgl. hierzu EPA T 1063/06 v. 3.2.2009; BPatG 3 Ni 23/08 Ophthalmische Linse a. a. O.; vgl. auch oben Ziffer 2).

  • BGH, 27.04.2010 - X ZR 79/09

    Fugenglätter

    Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
    Hierbei ist -wie bei der Beurteilung der Patentfähigkeit der weiteren Hilfsanträge zu berücksichtigen, dass die von einem durchschnittlich versierten Fachmann zu erwartende Entwicklungsleistung nicht geeignet ist, eine erfinderische Tätigkeit zu begründen, auch wenn dieser von allgemeineren Überlegungen ausgehen muss, weil keine unmittelbare Anregung im Stand der Technik zu finden ist (vgl. dazu BGH GRUR 2010, 814, 817 -Fugenglätter).
  • BGH, 27.09.1984 - X ZR 53/82

    Bemessung des Streitwerts in einem Patente betreffenden

    Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
    Der für das vorliegende Patentnichtigkeitsverfahren gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4 Pat-KostG i. V. m. § 63 GKG festzusetzende Streitwert für die Gerichtsgebühren ist nach dem wirtschaftlichen Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung des angegriffenen Patents für die restliche Laufzeit zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 -Stückgutverladeanlage; BLPMZ 1991, 190 -Unterteilungsfahne).
  • BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
    Der für das vorliegende Patentnichtigkeitsverfahren gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4 Pat-KostG i. V. m. § 63 GKG festzusetzende Streitwert für die Gerichtsgebühren ist nach dem wirtschaftlichen Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung des angegriffenen Patents für die restliche Laufzeit zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 -Stückgutverladeanlage; BLPMZ 1991, 190 -Unterteilungsfahne).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
    Der Offenbarungsbegriff in diesem Zusammenhang ist darum kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird (vgl. BGH GRUR 2004, 407, 411 -Fahrzeugleitsystem; BGH GRUR 2009, 382, 383 -Olanzapin; Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 3 Rdn. 20 f., 28; Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., § 3 Rn. 93 ff.).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
    Der Offenbarungsbegriff in diesem Zusammenhang ist darum kein anderer, als er auch sonst im Patentrecht zugrunde gelegt wird (vgl. BGH GRUR 2004, 407, 411 -Fahrzeugleitsystem; BGH GRUR 2009, 382, 383 -Olanzapin; Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 3 Rdn. 20 f., 28; Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., § 3 Rn. 93 ff.).
  • BGH, 06.07.1971 - X ZB 9/70

    Trioxan

    Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
    Im Übrigen verleiht Patentanspruch 15 dem darin bezeichneten Erzeugnis absoluten Schutz, unabhängig von dem Verfahren seiner Herstellung gemäß Patentanspruch 1 (BGH GRUR 1972, 80 -Trioxan; Schulte, Patentgesetz, 8. Aufl., § 34 Rn. 156).
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus BPatG, 14.04.2011 - 3 Ni 28/09
    Jedoch steht die kaum überschaubare Breite des erteilten Patentanspruchs der Ausführbarkeit seiner Lehre nach den für das Nichtigkeitsverfahren geltenden Grundsätzen der "Taxol"-Enscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2001, 813, 818) nicht entgegen, weil das Streitpatent dem Fachmann auf der Grundlage der Verfahrensführung und Vorrichtung gemäß Figur 7 in der speziellen Ausgestaltung der zahlreichen Ausführungsbeispiele entsprechend viele Wege aufzeigt, wie er mit Erfolg Erzeugnisse herstellen kann, welche die Maßgaben bzw. Auswahlregeln der Merkmale 3, 3.1 und 4 erfüllen, wobei es nicht darauf ankommt, ob dem Fachmann auch andere Wege zur Durchführung zur Verfügung standen (vgl. auch BGH Urteil v. 8.06.2010 Az. X ZR 71/08, Rn. 39, 44; BGH GRUR 2010, 916 -Klammernahtgerät; BGH GRUR 2010, 414, 415 -Thermoplastische Zusammensetzung).
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

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