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   BPatG, 05.12.2006 - 3 Ni 42/04   

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BPatG, 05.12.2006 - 3 Ni 42/04 (https://dejure.org/2006,12651)
BPatG, Entscheidung vom 05.12.2006 - 3 Ni 42/04 (https://dejure.org/2006,12651)
BPatG, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - 3 Ni 42/04 (https://dejure.org/2006,12651)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Patents betreffend isolierte und gereinigte neurale Vorläuferzellen mit neuronalen und glialen Eigenschaften aus embryonalen Stammzellen (ES-Zellen) wegen Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten; Erforderlichkeit des Vorliegens des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 1049
  • GRUR Int. 2007, 752
  • GRUR-RR 2010, 176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BPatG, 05.12.2006 - 3 Ni 42/04
    Ständiger Rechtsprechung folgend stellen Patentschriften im Hinblick auf die dort gebrauchten Begriffe nämlich gleichsam ihr eigenes Lexikon dar, so dass letztlich nur der sich aus der Patentschrift ergebende Begriffsinhalt maßgeblich ist (vgl. BGH GRUR 1999, 909, 2. Ls. - Spannschraube).
  • BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 1864/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Nutzung eines Patents

    Auszug aus BPatG, 05.12.2006 - 3 Ni 42/04
    Diesem Gesichtspunkt ist bei der Entscheidung über die Patentierbarkeit einer Erfindung, bei deren Verwertung "Stichtags" - Stammzellen verwendet werden, in noch wesentlich stärkerem Maße Rechnung zu tragen als bei der Zulassung der Verwendung für hochrangige Forschungszwecke, denn das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist nach Art. 5 Abs. 3 GG vorbehaltlos garantiert, während das Recht, eine Erfindung zum Patent anzumelden und die patentgeschützte Erfindung zu verwerten, als Eigentumsrecht im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 36, 281, 290; BVerfG GRUR 2001, 43, 44 li. Sp.) den gesetzlich vorgegebenen Schranken unterliegt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus BPatG, 05.12.2006 - 3 Ni 42/04
    Das Patentamt war ferner verpflichtet, die durch § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 PatG nahezu wortgleich umgesetzten Regelungen des Art. 6 Abs. 2 lit a) bis d) der Richtlinie so weit als möglich bei der Auslegung der Generalklausel der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten heranzuziehen (vgl. EuGH, Slg 1990, I-4135, BeckRS 2004, 74075 Nr. 8 - Marleasing; EuGH NJW 2006, 2465 Nr. 108 - ELOG m. w. Nachw.).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus BPatG, 05.12.2006 - 3 Ni 42/04
    Das Patentamt war ferner verpflichtet, die durch § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4 PatG nahezu wortgleich umgesetzten Regelungen des Art. 6 Abs. 2 lit a) bis d) der Richtlinie so weit als möglich bei der Auslegung der Generalklausel der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten heranzuziehen (vgl. EuGH, Slg 1990, I-4135, BeckRS 2004, 74075 Nr. 8 - Marleasing; EuGH NJW 2006, 2465 Nr. 108 - ELOG m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BPatG, 05.12.2006 - 3 Ni 42/04
    Diesem Gesichtspunkt ist bei der Entscheidung über die Patentierbarkeit einer Erfindung, bei deren Verwertung "Stichtags" - Stammzellen verwendet werden, in noch wesentlich stärkerem Maße Rechnung zu tragen als bei der Zulassung der Verwendung für hochrangige Forschungszwecke, denn das Grundrecht der Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist nach Art. 5 Abs. 3 GG vorbehaltlos garantiert, während das Recht, eine Erfindung zum Patent anzumelden und die patentgeschützte Erfindung zu verwerten, als Eigentumsrecht im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 36, 281, 290; BVerfG GRUR 2001, 43, 44 li. Sp.) den gesetzlich vorgegebenen Schranken unterliegt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG).
  • BGH, 28.11.1972 - X ZB 22/71

    Patentfähigkeit von Intrauterinpessaren mit Rücksicht auf Fälle ärztlich

    Auszug aus BPatG, 05.12.2006 - 3 Ni 42/04
    Eine solche Erfindung darf vom Staat nicht als patentwürdig anerkannt und durch die Erteilung eines Patents belohnt und geschützt werden (vgl. BGH GRUR 1973, 585 - IUP).
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