Rechtsprechung
LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Über Kosten ist nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu entscheiden bei Wegfall des Anlasses für die Klage vor Rechtshängigkeit; Entscheidung über Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einstweilige Verfügung in Vergabeverfahren: Streitwert?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11
- OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11
- OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 73/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 04.12.2008 - 12 U 91/08
Rechtsstellung des Bieters in Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts; …
Auszug aus LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11
Wie sich aus den unten stehenden Ausführungen zum Streitwert ergibt, wird die Zuständigkeitsgrenze von 5.000,- Euro nicht erreicht (auch nicht, wenn man berücksichtigt, dass es auf den Wert der Hauptsache ankommt; in Fällen wie dem vorliegenden besteht kein Wertunterschied zwischen dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und einem Hauptsacheverfahren, OLG Brandenburg, Beschluss vom 4.12.2008, Az. 12 U 91/08, zitiert nach juris). - OLG Köln, 09.12.2010 - 11 W 66/10
Zur Bemessung des Streitwerts eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
Auszug aus LG Neuruppin, 26.04.2011 - 3 O 102/11
Dies ist das Interesse der Antragstellerin am Verfahrensergebnis entsprechend der Regelung in § 50 Abs. 2 GKG, die die Bewertung des wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers im Vergabeverfahren anhand einer pauschalierten Gewinnerwartung vornimmt (…so die obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Brandenburg, aaO; OLG Köln, Beschluss vom 9.12.2010, Az. 11 W 66/10 zitiert nach juris).
- OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 73/11
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 26.4.2011 betreffend die Kostenentscheidung - 3 O 102/11 - wird zurückgewiesen. - OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11
Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die im Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 26.4.2011 - 3 O 102/11 - erfolgte Streitwertfestsetzung wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Köln, 15.05.2012 - 3 O 102/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Bankkunden auf Aufwendungsersatz gegen seine Bank nach deren Ausschluss vom US-Finanzsystem
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.05.2012 - 3 O 102/11
- OLG Köln, 04.09.2013 - 13 U 188/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09
Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei …
Auszug aus LG Köln, 15.05.2012 - 3 O 102/11
Art. 5 Nr. 1 EuGVVO ist auch dann anwendbar, wenn der Vertrag als solches und nicht nur einzelne Ansprüche hieraus streitig sind (BGH NJW 2010, 2442 zum LGVÜ), andernfalls könnte sich ein Beklagter durch einfaches Bestreiten dem Gerichtsstand entziehen (…Gottwald in MüKo ZPO, 3. A. 2008, EuGVO Art. 5, Rn. 5 mwN.).
- OLG Köln, 04.09.2013 - 13 U 188/12
Aufwendungsersatzansprüche einer Bank wegen der Ausführung einer Überweisung im …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15. Mai 2012 - 3 O 102/11 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt - wie folgt - neu gefasst:.
Rechtsprechung
LG Rottweil, 05.08.2015 - 3 O 102/11 |
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 05.08.2015 - 3 O 102/11
- OLG Stuttgart, 31.03.2016 - 7 U 149/15
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 31.03.2016 - 7 U 149/15
Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 5. August 2015 - 3 O 102/11 -.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil vom 5. August 2015 - 3 O 102/11 - die Klage abzuweisen.