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   LG Düsseldorf, 14.08.2003 - 3 O 108/99   

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https://dejure.org/2003,32397
LG Düsseldorf, 14.08.2003 - 3 O 108/99 (https://dejure.org/2003,32397)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2003 - 3 O 108/99 (https://dejure.org/2003,32397)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2003 - 3 O 108/99 (https://dejure.org/2003,32397)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten des Streithelfers bei Prozessvergleich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten des Streithelfers bei Prozessvergleich (IBR 2004, 1006)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.2003 - V ZB 44/02

    Kosten des Nebenintervenienten bei Aufhebung der Kosten gegeneinander

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.08.2003 - 3 O 108/99
    Sie hätte ihren Kostenerstattungsanspruch als zu berücksichtigenden Gesichtspunkt in das Verfahren einführen und sich an einer vergleichsweisen Regelung beteiligen können, statt sich wie geschehen darauf zurückzuziehen, die Parteien beim Abschluß des Vergleichs zu beobachten (vgl. BGH, Beschl. v. 3. April 2003 - V ZB 44/02 -).
  • OLG Hamm, 14.10.2003 - 28 U 88/03

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen anwaltlicher

    Obwohl der Beklagte zu 2. bereits Ende Februar 1999 zur Durchsetzung der Kaufpreisforderungen geraten und damit grundsätzlich pflichtgemäß beraten hatte, wurden mit Schreiben des Beklagten zu 1. vom 10.03.1999 der Rücktritt vom Kaufvertrag gegenüber der Käuferin erklärt und mit Schriftsatz vom 11.03.1999 der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe der Ferkel beim LG Halle (3 O 108/99) gestellt.
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03

    Zum Umfang der vertragsgemäß geschuldeten Beratung und Belehrung durch einen

    Die beigezogenen Akten 16 O 397/99 Landgericht Osnabrück, 9 O 287/00 Landgericht Detmold, 3 O 125/99 Landgericht Halle und 3 O 108/99 Landgericht Halle waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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