Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 16.06.2006 - 3 O 122/02 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 20.03.2002 - 3 O 122/02
- LG Saarbrücken, 16.06.2006 - 3 O 122/02
- OLG Saarbrücken, 30.01.2007 - 4 U 409/06
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 30.01.2007 - 4 U 409/06
Haftungsverteilung bei Kollision eines linksabbiegenden Motorrades mit einem …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16.6.2006, AZ 3 O 122/02, wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16.6.2006, AZ 3 O 122/02, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Saarbrücken vom 20.3.2002, AZ 3 O 122/02, wird unter Aufhebung im Übrigen mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden, an den Kläger 8.668,72 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 6.565,10 EUR seit dem 19.11.2001, aus 1.498,58 EUR seit dem 2.01.2002 sowie aus 605, 04 EUR seit dem 1.10.2002 zu zahlen.
unter teilweiser Aufhebung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 16.6.2006, AZ: 3 O 122/02, die Beklagten unter Aufrechterhaltung des Versäumnisurteils vom 20.3.2002 des Landgerichts Saarbrücken, AZ: 3 O 122/02, zu verurteilen, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld für die Verletzungen des Herrn U. S. aus dem Unfall vom 19.5.2001 zuzüglich 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird;.
das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16.6.2002, AZ: 3 O 122/02, abzuändern und die Klage abzuweisen.
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