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   LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05   

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https://dejure.org/2005,4039
LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05 (https://dejure.org/2005,4039)
LG Bonn, Entscheidung vom 23.08.2005 - 3 O 126/05 (https://dejure.org/2005,4039)
LG Bonn, Entscheidung vom 23. August 2005 - 3 O 126/05 (https://dejure.org/2005,4039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bargeldauszahlungen seitens der Bank an unberechtigten Dritten; Verletzung der Legitimationsprüfungspflicht wegen Auszahlung ohne Vorlage eines gültigen Personalausweises; Anspruch auf valutengerechte Wiedergutschrift der unberechtigt ausgezahlten Beträge; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bargeldabhebungen: gestohlene EC-Karte - Schadensersatzanspruch gegen Bank

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 280, 676h, 254
    Zu Beweislast und Sorgfaltsanforderungen bei Bargeldabhebungen am Bankschalter mit gestohlener ec-Karte und Personalausweis

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis einer Sorgfaltspflichtverletzung bei Abhebungen am Schalter durch Dritte

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Kartenbetrug: Bank muss zahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Landgericht Bonn: Bank haftet für ec-Karten-Missbrauch am Kassenschalter

  • nomos.de PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    EC-Kartenmissbrauch, Beweislast, Sorgfaltspflichten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1645
  • ZIP 2005, 2308
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
    Die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers trägt das Kreditinstitut (BGH, WM 2004, 2309; BGH, WM 2000, 2421).

    Dabei bedeutet Typizität nicht, dass die Ursächlichkeit einer bestimmten Tatsache für einen bestimmten Erfolg bei allen Sachverhalten dieser Fallgruppe notwendig immer vorhanden ist; sie muss aber so häufig gegeben sein, dass die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Fall vor sich zu haben, sehr groß ist (BGH, WM 2004, 2309).

  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 9 U 63/01

    Missbrauch der ec-Karte: Entkräftung des Anscheinsbeweises für die

    Auszug aus LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
    Im Übrigen können die Fragen einer Beschränkung der Kundenhaftung auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und der insoweit zu beurteilenden Beweislastverteilung (vgl. OLG Köln, WM 2003, 124; OLG Stuttgart, WM 2003, 125) offen bleiben.
  • LG Frankfurt/Main, 06.12.1996 - 10 O 179/96
    Auszug aus LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
    Es braucht hier nicht abschließend entschieden zu werden, ob eine in den AGB nicht geregelte, in der Praxis aber verbreitete Auszahlung von Barbeträgen allein gegen Vorlage der SparkassenCard bereits ein Organisationsverschulden des Kreditinstituts begründet (vgl. LG Essen, WM 1993, 546; LG Frankfurt/Main, NJW-RR 1997, 941).
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00

    Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto

    Auszug aus LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
    Die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen einer Verletzung von Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers trägt das Kreditinstitut (BGH, WM 2004, 2309; BGH, WM 2000, 2421).
  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 28/95

    Barabhebung bei nicht kontoführender Bankfiliale mit ec-Karte und Personalausweis

    Auszug aus LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
    Das OLG Köln (NJW-RR 1996, 619) hat grobe Fahrlässigkeit eines Kunden angenommen, der ec-Karte und Personalausweis in seiner über einem Stuhl hängenden Jacke im unverschlossenen Büro zurückgelassen habe, während er an einer halbstündigen Besprechung in einem anderen Raum auf demselben Flur ohne Publikumsverkehr teilgenommen habe.
  • OLG Köln, 09.01.2002 - 13 U 54/01

    AGB-Haftungsklauseln für Verwendung von ec-Karte und PIN

    Auszug aus LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
    Im Übrigen können die Fragen einer Beschränkung der Kundenhaftung auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und der insoweit zu beurteilenden Beweislastverteilung (vgl. OLG Köln, WM 2003, 124; OLG Stuttgart, WM 2003, 125) offen bleiben.
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
    Diese Erwartungen, denen in der Regel entsprochen wird, führen als Kehrseite auch dazu, dass beispielsweise den von einem Kreditinstitut ausgestellten Quittungen im Rechtsverkehr besonderes Gewicht beigemessen wird (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 881).
  • OLG Hamm, 17.03.1997 - 31 U 72/96

    Beweiserleichtung bei Diebstahl einer ec-Karte - Haftung der Bank

    Auszug aus LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05
    Das OLG Hamm (WM 1997, 1203) hat das Verschulden eines Bankkunden abgelehnt, der seine ec-Karte während des Aufenthaltes in einem anderen Gebäudeteil an seinem Arbeitsplatz in einem Aktenkoffer in seinem Büro beließ.
  • AG Frankfurt/Main, 26.05.2009 - 30 C 2223/08

    EC-Karten-Missbrauch: Haftungsverteilung bei Geldautomaten- und Barabhebung nach

    Denn eine Pflichtverletzung muss nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB grundsätzlich der Gläubiger - für den dem Rückzahlungsanspruch des Klägers entgegengesetzten Schadenersatzanspruch hier also die Beklagte - beweisen, während der Schuldner nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB gegebenenfalls die Einwendung des fehlenden Vertretenmüssens der Pflichtverletzung beweisen muss (vgl. LG Bonn, Urteil vom 23.08.2005, Az. 3 O 126/05).

    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und insbesondere danach, ob ein hinreichender Diebstahlsschutz für etwaig in dem Büro befindliche Wertgegenstände durch Kontrollen und bauliche Gegebenheiten gewährleistet ist und kein konkreter Anlass für weitergehende Maßnahmen besteht (vgl. LG Bonn, Urteil vom 23.08.2005, Az. 3 O 126/05).

    Im Verhältnis zwischen den Parteien beruht die missbräuchliche Schalterverfügung nach den Umständen in tatsächlicher und wertungsmäßiger Hinsicht im Wesentlichen auf dem schuldhaften Verhalten der Beklagten und ihrer Mitarbeiter (vgl. LG Bonn, Urteil vom 23.08.2005, Az. 3 O 126/05).

  • LG Dortmund, 24.01.2024 - 3 O 340/23

    "Enkeltrick", Warn-, Prüf- und Schutzpflichten einer Bank bei Abhebung eines

    Es geht hier gerade nicht um die Barauszahlung an einen Nichtberechtigten (vgl. zum Pflichtenkreis der Bank, sich selbst und den Kunden durch - neben Prüfung der vorgelegten ec-Karte - zusätzliche Maßnahmen gegen Barauszahlungen an Nichtberechtigte zu schützen: OLG Köln, Urt. v. 25.10.1995 - 13 U 28/95 - NJW-RR 1996, 619; LG Bonn, Urt. v. 23.08.2005 - 3 O 126/05 - NJW-RR 2005, 1645, 1647 f.).
  • AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08

    Ilex erwirkt Grundsatzentscheidung zum EC-Kartenbetrug

    Ein ganz besonders hohes Maß an Verkennung der im gewöhnlichen Verkehr erforderlichen Sorgfalt kann darin jedenfalls nicht erblickt werden (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 619, 620; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1203 sowie LG Bonn NJW-RR 2005, 1645).
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