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   LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05   

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https://dejure.org/2006,19305
LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05 (https://dejure.org/2006,19305)
LG Cottbus, Entscheidung vom 12.04.2006 - 3 O 130/05 (https://dejure.org/2006,19305)
LG Cottbus, Entscheidung vom 12. April 2006 - 3 O 130/05 (https://dejure.org/2006,19305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zu einer Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer sofern ein Ehegatte Verlustvorträge aus einer Insolvenzmasse geltend macht; Voraussetzungen der Geltendmachung eines Verlustvortrages aus einer Insolvenzmasse; Klärung der Anspruchsberechtigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zustimmung zu einer Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer sofern ein Ehegatte Verlustvorträge aus einer Insolvenzmasse geltend macht; Voraussetzungen der Geltendmachung eines Verlustvortrages aus einer Insolvenzmasse; Klärung der Anspruchsberechtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1596
  • NZI 2007, 50
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • AG Essen, 10.02.2004 - 13 C 479/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05
    Die Zustimmung zur Zusammenveranlagung ist gemäß § 80 Abs. 1 InsO nach Anordnung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter zu erklären (ebenso AG Essen, veröffentlicht in ZIP 2004, S. 1164).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02

    Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen

    Auszug aus LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05
    Die Zustimmung zur Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer kann von Bedingungen, insbesondere dem Ausgleich von Steuernachteilen, abhängig gemacht werden (BGH, FamRZ 2005, S. 182; OLG Hamm, FamRZ 1998, S. 241; LG Gießen, FamRZ 2001, 97; OLG Oldenburg, FamRZ 2003, S. 1159).
  • LG Tübingen, 04.05.1990 - 4 O 24/90

    Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung durch einen

    Auszug aus LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05
    Das Gericht schließt sich im Grundsatz der Auffassung an, dass demjenigen der Erstattungsanspruch zusteht, in dessen Unternehmen der Verlust entstanden ist (so auch OLG Köln, NJW-RR 1994, 902; LG Tübingen, NJW-RR 1990, 1221).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.1990 - 10 U 281/89

    Rückerstattung; Einkommensteuer; Einkommensteuerveranlagung

    Auszug aus LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05
    Diesem Zweck würde es jedoch widersprechen, im vorliegenden Fall im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 200 der Klägerin diejenigen Steuervorteile zu belassen, die sie aus der Berücksichtigung des ihrem in Insolvenz gefallenen Ehemann zustehenden Verlustvortrages erlangt.
  • LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99

    Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung - Schadensersatz bei verweigerter

    Auszug aus LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05
    Die Zustimmung zur Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer kann von Bedingungen, insbesondere dem Ausgleich von Steuernachteilen, abhängig gemacht werden (BGH, FamRZ 2005, S. 182; OLG Hamm, FamRZ 1998, S. 241; LG Gießen, FamRZ 2001, 97; OLG Oldenburg, FamRZ 2003, S. 1159).
  • OLG Köln, 02.05.1994 - 27 U 23/94

    Einkommensteuer; Steuererstattung nach Ehescheidung

    Auszug aus LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05
    Das Gericht schließt sich im Grundsatz der Auffassung an, dass demjenigen der Erstattungsanspruch zusteht, in dessen Unternehmen der Verlust entstanden ist (so auch OLG Köln, NJW-RR 1994, 902; LG Tübingen, NJW-RR 1990, 1221).
  • OLG Hamm, 19.06.1997 - 33 W 24/97
    Auszug aus LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05
    Die Zustimmung zur Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer kann von Bedingungen, insbesondere dem Ausgleich von Steuernachteilen, abhängig gemacht werden (BGH, FamRZ 2005, S. 182; OLG Hamm, FamRZ 1998, S. 241; LG Gießen, FamRZ 2001, 97; OLG Oldenburg, FamRZ 2003, S. 1159).
  • BGH, 18.11.2010 - IX ZR 240/07

    Zusammenveranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer: Zustimmungsverlangen des

    Das Landgericht (ZInsO 2006, 1337) hat den Beklagten verurteilt, der Zusammenveranlagung Zug um Zug gegen Abgabe einer Erklärung zuzustimmen, mit der sich die Klägerin bindend verpflichtet, die aus der Anrechnung des Verlustvortrags erlangten Steuervorteile an den Beklagten auszuzahlen.
  • OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 9 U 11/06

    Veranlagung zur Einkommenssteuer: Ausübung des Wahlrechts der Ehegatten für eine

    Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 12. Februar 2006 verkündete Urteil des Landgerichts Cottbus - Az. 3 O 130/05 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 12.4.2006, Az. 3 O 130/05, den Beklagten zu verurteilen, der Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer der Klägerin und ihres Ehemannes W... K... für die Veranlagungszeiträume 2002, 2003 und 2004 zuzustimmen;.

  • LG Krefeld, 25.05.2007 - 1 S 111/06
    Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Wahlrecht zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung gemäß § 80 Abs. 1 InsO auf den Beklagten übergegangen (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil v. 01.02.2007, 9 U 11/06; vorausgehend LG Cottbus, Urteil v. 12.04.2006, 3 O 130/05, zit. in juris; LG Dortmund, Urteil v. 20.12.2005, 1 S 320/04, BeckRS 2006, 12790).
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   LG Köln, 22.11.2005 - 3 O 130/05   

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LG Köln, 22.11.2005 - 3 O 130/05 (https://dejure.org/2005,46521)
LG Köln, Entscheidung vom 22.11.2005 - 3 O 130/05 (https://dejure.org/2005,46521)
LG Köln, Entscheidung vom 22. November 2005 - 3 O 130/05 (https://dejure.org/2005,46521)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 16.08.2006 - 13 U 211/05

    Anforderungen an die Kausalität der unrichtigen oder unvollständigen Information

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22. November 2005 - 3 O 130/05 - wird zurückgewiesen.
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