Rechtsprechung
   LG Berlin, 27.02.2015 - 3 O 160/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,66133
LG Berlin, 27.02.2015 - 3 O 160/14 (https://dejure.org/2015,66133)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.02.2015 - 3 O 160/14 (https://dejure.org/2015,66133)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - 3 O 160/14 (https://dejure.org/2015,66133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,66133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Konstanz, 07.06.2016 - B 3 O 159/14

    Steuerberatervertrag - Ausschluss des Rechts zur fristlosen Kündigung

    Ferner sei die Beendigung des Vertrages festzustellen, wobei auf den Vertragsstand mit Ablauf des 31.12.2013 abzustellen und die Feststellung daher auch dann zu treffen sei, wenn - was nicht Auffassung des Klägers ist - das Gericht zu der Auffassung komme, dass hinsichtlich eines Teils im Jahre 2014 ein neues Mandatsverhältnis begründet worden sei (siehe hierzu das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 19.04.2016, S. 2 in Verbindung mit dem Protokoll der mündlichen Verhandlung im Rechtsstreit B 3 O 160/14, S. 2, vom gleichen Tage).

    Da Herr S. jedoch gegenüber der Beklagten nicht nur in eigenem Namen (so im Sachverhalt, der dem Rechtsstreit B 3 O 160/2014 zugrundeliegt), sondern jedenfalls bei Abschluss des Steuerberatungsvertrages und Ausspruch der Kündigung auch im Namen des Klägers handelte, steht die Erklärung "im Auftrag von Dr. ..." zu handeln, einem Auftreten (auch) im Namen des Klägers, als demjenigen der auch gerade im streitgegenständlichen Zusammenhang durch Herrn Dr. S. wiederholt vertreten worden war, nicht entgegen, sondern spricht für ein Auftreten auch im Namen der Beklagten.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht