Rechtsprechung
LG Osnabrück, 11.03.2014 - 3 O 193/13 |
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 11.03.2014 - 3 O 193/13
- OLG Oldenburg, 15.10.2014 - 5 U 77/14
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Karlsruhe, 27.04.2016 - 7 U 92/15
Verlängerte Vollstreckungsgegenklage: Bereicherungsrechtliche Rückforderung der …
Die Kläger begehren mit der Klage die Rückzahlung von an die Beklagte im Rahmen der Zwangsvollstreckung aufgrund ihrer rechtskräftigen Verurteilung in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal - 3 O 193/13 - geleisteter Beträge sowie Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, hilfsweise Freistellung von diesen vorgerichtlichen Kosten.Das Landgericht hat nicht hinreichend beachtet, dass den geltend gemachten Ansprüchen die Rechtskraft des zwischen den Parteien ergangenen Urteils des Landgerichts Frankenthal vom 04.09.2013 - 3 O 193/13 - entgegensteht.
Ihr steht - insoweit vom Landgericht nicht geprüft - nicht die mit dem Beschluss des OLG Zweibrücken vom 28.04.2014 eingetretene Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Frankenthal vom 04.09.2013 - 3 O 193/13 - entgegen, auch wenn die Kläger mit ihren Klageanträgen Ziff. 1-3 genau die Rückzahlung der Beträge begehren, zu deren Zahlung sie rechtskräftig verurteilt wurden und die sie an die Beklagte aufgrund dieser rechtskräftigen Verurteilung im Wege der Zwangsvollstreckung geleistet haben.
Das Landgericht beachtet nicht hinreichend die entgegenstehende Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Frankenthal vom 04.09.2013 - 3 O 193/13.
- OLG Karlsruhe, 30.03.2016 - 7 U 92/15
Verlängerte Vollstreckungsgegenklage; Präklusion; Einwendungen; Rücktritt; …
Die Kläger begehren mit der Klage die Rückzahlung von an die Beklagte im Rahmen der Zwangsvollstreckung aufgrund ihrer rechtskräftigen Verurteilung in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankenthal - 3 O 193/13 - geleisteter Beträge sowie Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten, hilfsweise Freistellung von diesen vorgerichtlichen Kosten.Das Landgericht hat nicht hinreichend beachtet, dass den geltend gemachten Ansprüchen die Rechtskraft des zwischen den Parteien ergangenen Urteils des Landgerichts Frankenthal vom 04.09.2013 - 3 O 193/13 - entgegensteht.
Ihr steht - insoweit vom Landgericht nicht geprüft - nicht die mit dem Beschluss des OLG Zweibrücken vom 28.04.2014 eingetretene Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Frankenthal vom 04.09.2013 - 3 O 193/13 - entgegen, auch wenn die Kläger mit ihren Klageanträgen Ziff. 1-3 genau die Rückzahlung der Beträge begehren, zu deren Zahlung sie rechtskräftig verurteilt wurden und die sie an die Beklagte aufgrund dieser rechtskräftigen Verurteilung im Wege der Zwangsvollstreckung geleistet haben.
Das Landgericht beachtet nicht hinreichend die entgegenstehende Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Frankenthal vom 04.09.2013 - 3 O 193/13.
- OLG Oldenburg, 15.10.2014 - 5 U 77/14
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Folgen des Nichterkennens einer …
unter Abänderung des am 11.03.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Osnabrück, Az. 3 O 193/13, die Klage abzuweisen. - LG Wiesbaden, 29.06.2015 - 4 T 98/15
Zwangsvollstreckung bei Zug um Zug Verurteilung
Vollstreckungsgrundlage ist das vorläufig vollstreckbare Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 23.5.2014 (Az.: 3 O 193/13), mit dem der Beklagte wegen Verstoßes gegen die ihm obliegende Kontrollpflicht zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 9000 EUR zuzüglich Zinsen "Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche aus seiner Beteiligung an der GmbH & Co.KG unter Freistellung von in diesem Zusammenhang etwaig entstehenden Kosten" verurteilt worden ist.