Weitere Entscheidung unten: LG Bonn, 14.04.2015

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 23.01.2013 - 3 O 238/12   

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https://dejure.org/2013,6199
LG Frankfurt/Main, 23.01.2013 - 3 O 238/12 (https://dejure.org/2013,6199)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.01.2013 - 3 O 238/12 (https://dejure.org/2013,6199)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 3 O 238/12 (https://dejure.org/2013,6199)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13

    Haftung des Internetanschlussinhabers als Störer

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23.1.2013 - 2/3 O 238/12 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 14.04.2015 - 3 O 238/12   

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https://dejure.org/2015,37447
LG Bonn, 14.04.2015 - 3 O 238/12 (https://dejure.org/2015,37447)
LG Bonn, Entscheidung vom 14.04.2015 - 3 O 238/12 (https://dejure.org/2015,37447)
LG Bonn, Entscheidung vom 14. April 2015 - 3 O 238/12 (https://dejure.org/2015,37447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus LG Bonn, 14.04.2015 - 3 O 238/12
    Von einer solchen sittenwidrigen Übervorteilung ist auszugehen, wenn der Verkaufspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2008, XI ZR 221/07, hier zitiert nach juris, Rn. 14, m.w.N.).

    Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen wie etwa der sittenwidrigen Überteuerung eines Wohnungskaufpreises der positiven Kenntnis aber dann gleich, wenn sich diese einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (BGH, Urteil vom 29.04.2008, a.a.O., Rn. 17 ff.).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus LG Bonn, 14.04.2015 - 3 O 238/12
    Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben (vgl. etwa BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20).

    Dies ist anzunehmen, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt oder wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt (vgl. BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20).

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus LG Bonn, 14.04.2015 - 3 O 238/12
    Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben (vgl. etwa BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20).

    Dies ist anzunehmen, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt oder wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt (vgl. BGHZ 159, 294, 316; 161, 15, 20).

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

    Auszug aus LG Bonn, 14.04.2015 - 3 O 238/12
    Nach ständiger Rechtsprechung prüfen Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht im Interesse des Kunden (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12 -, Rn. 18, juris; BGHZ 147, 343, 349; BGH WM 2010, 1448 Rn. 9).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Auszug aus LG Bonn, 14.04.2015 - 3 O 238/12
    Nach ständiger Rechtsprechung prüfen Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht im Interesse des Kunden (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12 -, Rn. 18, juris; BGHZ 147, 343, 349; BGH WM 2010, 1448 Rn. 9).
  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus LG Bonn, 14.04.2015 - 3 O 238/12
    Nach ständiger Rechtsprechung prüfen Kreditinstitute den Wert der ihnen gestellten Sicherheiten im eigenen Interesse sowie im Interesse der Sicherheit des Bankensystems, nicht im Interesse des Kunden (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12 -, Rn. 18, juris; BGHZ 147, 343, 349; BGH WM 2010, 1448 Rn. 9).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus LG Bonn, 14.04.2015 - 3 O 238/12
    Ihr Bestreben nach einer Absicherung des Kreditengagements durch die Bestellung eines Grundpfandrechts, durch ein Sich-Abtreten-Lassen der Mietzinsansprüche sowie der Ansprüche aus der kapitalbildenden Lebensversicherung ist banküblich und typischerweise mit der Rolle eines Kreditgebers verknüpft (BGH, Urteil vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91, WM 1992, 901, 905).
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