Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014

Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 11.03.2015 - 3 O 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,70311
LG Bad Kreuznach, 11.03.2015 - 3 O 24/14 (https://dejure.org/2015,70311)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 11.03.2015 - 3 O 24/14 (https://dejure.org/2015,70311)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 11. März 2015 - 3 O 24/14 (https://dejure.org/2015,70311)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 25.03.2014 - 3 U 185/13

    Ausschreibung eines verkauften Pkw im Schengener Informationssystem als

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 11.03.2015 - 3 O 24/14
    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen den das OLG Köln am 25.03.2014 entschieden hat (vgl. DAR 2014, 533) und in dem eine Zulassung des Pkw nicht erfolgt ist und die Kfz-Zulassungsstelle sich auch weigerte, die Zulassung vorzunehmen.

    Anhaltspunkte dafür, dass er positiv von Eingriffsbefugnissen Dritter oder einer Behörde ausgegangen wäre, sind nicht vorhanden (vgl. hierzu auch OLG Köln, DAR 2014, 533).

  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 46/02

    Haftung des Notars im Rahmen der Beurkundung eines Kaufvertrags über ein mit

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 11.03.2015 - 3 O 24/14
    Dass der Pkw einem ursprünglichen Eigentümer auf andere Art und Weise abhandengekommen wäre, trägt der hierfür darlegungs- und beweispflichtige Kläger, der sich auf das fehlende Eigentum beruft (vgl. hierzu OLG Koblenz, NJW-RR 2003, 563) nicht vor.
  • LG Karlsruhe, 28.11.2006 - 2 O 237/06
    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 11.03.2015 - 3 O 24/14
    Die Eintragung in das internationale Fahndungssystem INPOL/SIS entspricht jedenfalls im Falle des Klägers dem letztgenannten Fall einer lediglich vorübergehenden Gebrauchsbeeinträchtigung (so auch LG Karlsruhe DAR 2007, 589; OLG Köln, a.a.O.).
  • BGH, 09.05.1996 - IX ZR 244/95

    Pflicht des Konkursverwalters zur Beachtung von Aussonderungsrechten bei der

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 11.03.2015 - 3 O 24/14
    Nach dieser Vorschrift ist das Recht des Lageortes nicht nur für das Entstehen und den Untergang dinglicher Rechte, sondern insbesondere auch für die Übertragung dinglicher Rechte, also auch für die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Übereignung maßgeblich (BGH NJW 1996, 2233).
  • OLG Köln, 16.03.2010 - 22 U 176/09

    Beschlagnahme eines Fahrzeugs als Rechtsmangel

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 11.03.2015 - 3 O 24/14
    Anderes gilt beispielsweise für eine auf § 94 StPO gestützte Beschlagnahme, die lediglich zu Beweiszwecken angeordnet ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2010 - 22 U 176/09).
  • LG Koblenz, 05.02.2013 - 1 O 281/12

    Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem als gestohlen gemeldeten Pkw

    Auszug aus LG Bad Kreuznach, 11.03.2015 - 3 O 24/14
    In einem rechtswidrigen Eingriff in die Rechte des Klägers kann aber ein Rechtsmangel nicht gesehen werden, da dieser bei öffentlich-rechtlichen Beeinschränkungen voraussetzt, dass diese zu Recht erfolgen (vgl. LG Koblenz, DAR 2013, 270; OLG Hamm, NJW-RR 2012, 144).
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 3 O 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50443
OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 3 O 24/14 (https://dejure.org/2014,50443)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.10.2014 - 3 O 24/14 (https://dejure.org/2014,50443)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 3 O 24/14 (https://dejure.org/2014,50443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 188 S 1 VwGO, § 1 Abs 1 WoGG
    Gerichtskostenfreiheit in Wohngeldverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Angelegenheit der Fürsorge bei einer auf Bewilligung von Wohngeld gerichteten Klage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 74 ; VwGO § 188 S. 1; WoGG § 1 Abs. 1
    Vorliegen einer Angelegenheit der Fürsorge bei einer auf Bewilligung von Wohngeld gerichteten Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art 74; VwGO § 188 S 1; WoGG § 1 Abs 1
    Angelegenheit der Fürsorge; Wohngeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 665
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.2009 - 5 PKH 1.09

    Dem Kläger kann die begehrte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden; denn eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 3 O 24/14
    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 -, zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • VGH Bayern, 19.08.2013 - 12 C 13.1519

    Streitigkeiten über die Registrierung für den Bezug öffentlich geförderten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 3 O 24/14
    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 -, zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • BVerwG, 17.06.2005 - 5 B 115.04

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Höhe des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 3 O 24/14
    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 -, zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2007 - 4 OA 12/06

    Wohngeldverfahren als zu den gerichtskostenfreien Verfahren nach § 188

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 3 O 24/14
    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 -, zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 3 O 24/14
    Der Senat folgt nicht der Auffassung, wonach Wohngeld angesichts der wohnungspolitischen Zielsetzung, den Wohnungsbau so intensiv zu fördern, dass jeder Bürger eine angemessene Wohnung frei wählen kann, keine Leistung der Fürsorge darstelle (so OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. August 2008 - 4 OA 12/06 -, zitiert nach Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. August 2013 - 12 C 13.1519 -, zitiert nach Juris Rn. 13) und mithin Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, nicht gerichtskostenfrei seien (so ohne Begründung: BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juni 2005 - BVerwG 5 B 115.04 - und vom 18. März 2009 - 5 PKH 1/09 -).
  • BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18

    Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes;

    Das Oberverwaltungsgerichts hat (unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Schleswig-Holstein NVwZ-RR 2015, 665>) im Ergebnis zu Recht angenommen, dass die vorliegende wohngeldrechtliche Streitigkeit gerichtskostenfrei ist (§ 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO).
  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 223/15

    Rückforderung, Erstattung, Wohngeld, Gerichtskosten, Fürsorge

    Der Senat folgt nunmehr der Argumentation des OVG Schleswig- Holstein (Beschl. v. 9. Oktober 2014 - 3 O 24/14 - NVwZ-RR 2015, 665 f.).
  • VG Bayreuth, 25.02.2019 - B 8 K 18.253

    Leistung von Wohngeld wird nicht gewährt

    Bei der auf die Bewilligung von Wohngeld in Form des Lastenzuschusses für den Zeitraum 1. Mai 2017 bis 30. April 2018 gerichteten Klage, handelt es sich - entgegen der früheren Rechtsauffassung des Gerichts und der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH, B.v. 4.4.2011 - 12 CE.10.3176 - juris; B.v. 23.2.2017 - 12 ZB 16.2355 - juris) - um eine Angelegenheit der Fürsorge im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO (vgl. BeckOK VwGO/Wolff, 48. Ed. 1.1.2019, § 188 Rn. 3 ff.; Schoch/Schneider/Bier/Clausing/Kimmel, 35. EL September 2018, VwGO § 188 Rn. 8 ff.; Eyermann/Hoppe, 15. Aufl. 2019, VwGO § 188 Rn. 3 ff.; so auch OVG SH, B.v. 9.10.2014 - 3 O 24/14 - juris; Sächs OVG, B.v. 1.6.2018 - 4 E 34/18 - juris).

    Die beispielhafte Beschreibung in der Gesetzesbegründung, die auch durch das Wort "insbesondere" zum Ausdruck kommt, verdeutlicht, dass nicht nur fürsorgerische Leistungen im engeren Sinne erfasst sind (vgl. OVG SH, B.v. 9.10.2014 - 3 O 24/14 - juris).

  • OVG Sachsen, 05.12.2017 - 4 A 273/17

    Wohngeld, atypischer Fall, Erstattung, Rückforderung, Fürsorge

    Der Senat folgt nunmehr der Argumentation des OVG Schleswig-Holstein (Beschl. v. 9. Oktober 2014 - 3 O 24/14 - NVwZ-RR 2015, 665 f.).
  • OVG Sachsen, 01.06.2018 - 4 E 34/18

    Wohngeld; Fürsorge; Sozialhilfe

    Die beispielhafte Beschreibung in der Gesetzesbegründung, die auch durch das Wort "insbesondere" zum Ausdruck kommt, verdeutlicht, dass nicht nur fürsorgerische Leistungen im engeren Sinne erfasst sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 9. Oktober 2014 - 3 O 24/14 - NVwZ-RR 2015, 665 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2020 - 3 LB 6/17

    Wohngeldrecht: Klage gegen die Rückforderung von Wohngeld; Nutzungsaufgabe;

    Das Verfahren ist gemäß § 188 Satz 2 VwGO gerichtskostenfrei (vgl. zur Gerichtskostenfreiheit von Streitigkeiten um Wohngeldsachen: BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 -, juris Rn. 35 ff.; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.10.2014 - 3 O 24/14 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2017 - 12 A 1453/17

    Verwerfung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels Vertretung durch einen

    vgl. Schl.-H. OVG, Beschluss vom 9. Oktober 2014- 3 O 24/14 -, juris Rn. 3; W.-R. Schenke/Hug, in: Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 23. Aufl. 2017, § 188 Rn. 2; Bamberger, in: Wysk, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 2016, § 188 Rn. 4.
  • OVG Sachsen, 16.01.2019 - 4 E 277/18

    Wohngeld; Streitwert; Gerichtskostenfreiheit; Fürsorgeangelegenheit;

    Die beispielhafte Beschreibung in der Gesetzesbegründung, die auch durch das Wort "insbesondere" zum Ausdruck kommt, verdeutlicht, dass nicht nur fürsorgerische Leistungen im engeren Sinne erfasst sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 9. Oktober 2014 - 3 O 24/14 - NVwZ-RR 2015, 665 f.).
  • VG Saarlouis, 06.03.2018 - 3 K 1339/17

    Rückforderung von Wohngeld wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II

    Die Entscheidung über den Streitwert folgt aus §§ 52, 63 Abs. 2 GKG.(Verfahren, in denen um Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gestritten wird, sind nicht nach § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO gerichtskostenfrei, vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18.03.2009 - 5 PKH 1/09 -, Rn. 4, juris, ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.04.2000 - 3 Q 55/99 -, juris; a.A. OVG Sachsen, Urteil vom 05.12.2017 - 4 A 273/17 -, Rn. 30, juris sowie OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.10.2014 - 3 O 24/14 - Rn. 5, juris.).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2019 - 4 OA 57/19

    Fürsorge; Gerichtskosten; gerichtskostenfrei; Wohngeld

    Denn der Senat hält auch in Kenntnis neuerer Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 1.6.2018 - 4 E 34/18 -, DVBl 2018, 379) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Beschl. v. 9.10.2014 - 3 O 24/14 -, NVwZ-RR 2015, 665) an seiner ständigen und vom Bundesverwaltungsgericht und anderen Obergerichten geteilten Auffassung fest, dass Streitigkeiten über Wohngeld nicht eine Angelegenheit der Fürsorge im Sinne von § 188 VwGO und daher nicht gerichtskostenfrei sind (Senatsbeschl. v. 3.8.2007 - 4 OA 12/06 - u. v. 2.11.2005 - 4 LA 255/05 - BVerwG, Beschl. v. 5.3.2015 - 5 KSt 6.15 (5 C 3.15) - u. v. 18.3.2009 - 5 PKH 1.09 - sowie Urt. v. 25.10.1972 - VIII C 127.71 -, BVerwGE 41, 115 ; Bay. VGH, Beschl. v. 19.8.2013 - 12 C 13.1519 -, NVwZ-RR 2013, 1019; OVG NRW, Beschl. v. 5.10.2017 -, FEVS 69, 527).
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