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LG Rostock, 05.06.2015 - 3 O 246/15 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Rostock, 05.06.2015 - 3 O 246/15
- OLG Rostock, 21.10.2015 - 2 U 23/15
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 21.10.2015 - 2 U 23/15
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Klausel über die Erhebung eines …
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 05.06.2015, Az. 3 O 246/15 (2), abgeändert und folgende einstweilige Verfügung erlassen:. - LG Hagen, 30.11.2016 - 3 O 103/16
Feststellungsklage betreffend die Umwandlung von Verbraucherdarlehensverträgen in …
Vielmehr bedarf es auch nach der Rechtsprechung der Kammer (Urt. v. 10.08.2016 - 3 O 246/15; Beschl. v. 07.09.2016 - 3 O 87/16;… Urt. v. 07.09.2016 - 3 O 104/16;… Urt. v. 21.09.2016 - 3 O 101/16) im Regelfall neben der wechselseitigen, jahrelangen Erfüllung der Vertragspflichten besonderer Umstände, aufgrund derer sich die Bank berechtigterweise darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass ihr Vertragspartner den Vertrag nicht noch Jahre nach dessen Abschluss widerruft, zumal sie auch in der Lage gewesen wäre, ihre Kunden in wirksamer Form nachzubelehren (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB aF).