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Rechtsprechung
   LG Ulm, 28.08.2020 - 3 O 248/19   

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https://dejure.org/2020,30540
LG Ulm, 28.08.2020 - 3 O 248/19 (https://dejure.org/2020,30540)
LG Ulm, Entscheidung vom 28.08.2020 - 3 O 248/19 (https://dejure.org/2020,30540)
LG Ulm, Entscheidung vom 28. August 2020 - 3 O 248/19 (https://dejure.org/2020,30540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Auskunftsanspruch gegen fondsgebundene Lebensversicherung nach DSGVO

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    DSGVO Art. 15; VVG § 3
    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sowie des Anspruchs auf Ablichtungen nach § 3 VVG

  • yumpu.com

    Umfang des Auskunftsanspruchs gegen Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO sowie des Anspruchs auf Ablichtungen nach § 3 VVG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2020, 1510
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 75/18

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus LG Ulm, 28.08.2020 - 3 O 248/19
    Folglich gewährt Art. 15 DS-GVO Auskunftsrechte nicht nur über die Stammdaten, sondern auch weitere Daten, die mit Bezug zu einer Person gespeichert sind (OLG Köln, Urteil vom 26.07.2019 - 20 U 75/18).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Ulm, 28.08.2020 - 3 O 248/19
    Der Begriff ist grundsätzlich weit zu verstehen, da es keine belanglosen Daten gibt (vgl. BVerfGE 65, 1).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-342/12

    Worten

    Auszug aus LG Ulm, 28.08.2020 - 3 O 248/19
    Sachliche Angaben sind etwa die Beziehungen des Betroffenen zu Dritten, aber auch Angaben zum Umfeld, seiner finanziellen Situation (Vermögen, Gehalt, Kreditwürdigkeit), Vertragsbeziehungen, Freundschaften, Eigentumsverhältnisse, Konsum- oder Kommunikationsverhalten, Arbeitszeiten (EuGH NZA 2013, 723), E-Mail-Adressen uÄ (vgl. Paal/Pauly/Ernst DS-GVO Art. 4 Rn. 14).
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

    Auszug aus LG Ulm, 28.08.2020 - 3 O 248/19
    Der Anspruch besteht insofern lediglich solange, bis das Versicherungsverhältnis auf beiden Seiten vollständig beendet ist (OLG Köln, r+s 1989, 171).
  • OLG Stuttgart, 17.06.2021 - 7 U 325/20

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegen Versicherung

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Ulm vom 28.08.2020, Az. 3 O 248/19, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Landgerichts Ulm vom 28. August 2020 - Az. 3 O 248/19 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen,.

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Rechtsprechung
   LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,74617
LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19 (https://dejure.org/2020,74617)
LG Ulm, Entscheidung vom 10.06.2020 - 3 O 248/19 (https://dejure.org/2020,74617)
LG Ulm, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 3 O 248/19 (https://dejure.org/2020,74617)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 17/88

    Rücktritt des Versicherers von einem Versicherungsverhältnis wegen der Verletzung

    Auszug aus LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19
    Der Anspruch besteht insofern lediglich solange, bis das Versicherungsverhältnis auf beiden Seiten vollständig beendet ist (OLG Köln, r+s 1989, 171).
  • EuGH, 30.05.2013 - C-342/12

    Worten

    Auszug aus LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19
    Sachliche Angaben sind etwa die Beziehungen des Betroffenen zu Dritten, aber auch Angaben zum Umfeld, seiner finanziellen Situation (Vermögen, Gehalt, Kreditwürdigkeit), Vertragsbeziehungen, Freundschaften, Eigentumsverhältnisse, Konsum- oder Kommunikationsverhalten, Arbeitszeiten (EuGH NZA 2013, 723), E-Mail-Adressen uÄ (vgl. Paal/Pauly/Ernst DS-GVO Art. 4 Rn. 14).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19
    Der Begriff ist grundsätzlich weit zu verstehen, da es keine belanglosen Daten gibt (vgl. BVerfGE 65, 1).
  • OLG Köln, 26.07.2019 - 20 U 75/18

    Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus LG Ulm, 10.06.2020 - 3 O 248/19
    Folglich gewährt Art. 15 DS-GVO Auskunftsrechte nicht nur über die Stammdaten, sondern auch weitere Daten, die mit Bezug zu einer Person gespeichert sind (OLG Köln, Urteil vom 26.07.2019 - 20 U 75/18).
  • LG Stuttgart, 04.11.2020 - 18 O 333/19

    Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO eines Kunden gegen Versicherung umfasst

    Die Erklärung als solche kann nicht herausverlangt werden, lediglich Auskunft darüber, ob es eine solche Erklärung gegeben hat (LG Ulm, Urteil vom 10.06.2020, 3 O 248/19).

    Die nach Ziffer 1 a. (jj) begehrten Erklärungen in Bezug auf Widersprüche gegen die dynamische Erhöhung der Beiträge und nach (kk) in Bezug auf Vertragsänderungen sind ebenfalls Willenserklärungen und als solche keine personenbezogenen Daten (LG Ulm, Urteil vom 10.06.2020, 3 O 248/19).

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