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   LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09   

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LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09 (https://dejure.org/2010,6193)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 12.01.2010 - 3 O 265/09 (https://dejure.org/2010,6193)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 3 O 265/09 (https://dejure.org/2010,6193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Restwertausgleich

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 305 c Abs. 1 BGB
    Leasing| Restwertausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtsstands bei Restwertforderungen aus einem Leasingvertrag; Verjährung von Restwertforderungen aus einem Leasingvertrag nach den Regeln zur allgemeinen Verjährung bzw. nach denen zu mietrechtlichen Ersatzansprüchen; Rückfluss des ...

  • captain-huk.de

    Irreführender Opel-Leasingvertrag ist unwirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtsstands bei Restwertforderungen aus einem Leasingvertrag; Verjährung von Restwertforderungen aus einem Leasingvertrag nach den Regeln zur allgemeinen Verjährung bzw. nach denen zu mietrechtlichen Ersatzansprüchen; Rückfluss des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Restwertausgleich trotz Widerspruch zwischen Restwertabrechnung und Angabe in Selbstauskunft?

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Leasinggeber haftet für vertragliche Unklarheiten - Restwertabrechnung muss wirksam vereinbart werden

  • vogel.de (Kurzinformation)

    GMAC-Leasinganträge beanstandet - Hinweis auf Erläuterungen in den AGB nicht transparent genug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 23.04.1986 - 6 U 139/84

    Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantieklausel beim Kfz-Leasing

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09
    Auch ein beliebig angesetzter Restwert kann entgegen der Auffassung des Klägers als wirksamer Inhalt eines Leasingvertrages vereinbart werden (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 502, 503; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113).

    Eine derartige Vertragsgestaltung muss jedoch in deutlicher Weise zum Ausdruck kommen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113).

    Eine solche Verpflichtung des Leasingnehmers zum Restwertausgleich muss wegen des aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB fließenden Transparenzgebotes im Leasingvertrag selbst enthalten sein, und zwar so, dass dem Leasingnehmer klar und eindeutig bewusst wird, dass seine Entgeltpflicht sich nicht auf die Zahlung der während der vereinbarten Mietzeit anfallenden Leasingraten beschränkt, sondern im Falle eines Mindererlöses bei der Verwertung des Leasinggutes der Restwert abgesichert ist (vgl. BGH, NJW 1997, 3166; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113; OLG Dresden, ZMR 2000, 601; OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502, 503; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag - Zahn , 6. Aufl. 2008, Kap. M Rn. 74 m.w.N.).

    Mithin ist zu verlangen, dass auf der Vorderseite des Vertragsformulars der Bezug zwischen der Absicherung des Restwerts und der Verwertung des Leasinggutes klar in Erscheinung tritt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113; vgl. auch OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97) Es muss hervorgehoben zum Ausdruck gebracht werden, dass den Leasingnehmer eine Ausgleichspflicht trifft, wenn der vereinbarte Restwert durch die Verwertung des Fahrzeugs bei Vertragsende nicht erzielt wird, also ein hinter dem garantierten Restwert zurückbleibender Erlös auszugleichen ist (Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag - Zahn , 6. Aufl. 2008, Kap. M Rn. 74).

  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 30 U 39/95

    Restwertausgleich bei Finanzierungsleasing

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09
    Ein Entgeltanspruch unterliegt daher der allgemeinen Verjährung und nicht der Verjährung mietrechtlicher Ersatzansprüche nach § 548 BGB (vgl. BGH, NJW 1996, 2860; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502; OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97; Palandt, BGB - Weidenkaff , 67. Aufl. 2008, Einf v § 535 Rn. 75).

    Sie beginnt mit der Verwertung der Leasingsache (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502, 503).

    Auch ein beliebig angesetzter Restwert kann entgegen der Auffassung des Klägers als wirksamer Inhalt eines Leasingvertrages vereinbart werden (vgl. BGH, NJW-RR 1996, 502, 503; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113).

    Eine solche Verpflichtung des Leasingnehmers zum Restwertausgleich muss wegen des aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB fließenden Transparenzgebotes im Leasingvertrag selbst enthalten sein, und zwar so, dass dem Leasingnehmer klar und eindeutig bewusst wird, dass seine Entgeltpflicht sich nicht auf die Zahlung der während der vereinbarten Mietzeit anfallenden Leasingraten beschränkt, sondern im Falle eines Mindererlöses bei der Verwertung des Leasinggutes der Restwert abgesichert ist (vgl. BGH, NJW 1997, 3166; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113; OLG Dresden, ZMR 2000, 601; OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502, 503; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag - Zahn , 6. Aufl. 2008, Kap. M Rn. 74 m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 02.04.1998 - 14 U 48/97

    Verpflichtung zur Durchsetzung einer Rückkaufvereinbarung zwischen dem

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09
    Ein Entgeltanspruch unterliegt daher der allgemeinen Verjährung und nicht der Verjährung mietrechtlicher Ersatzansprüche nach § 548 BGB (vgl. BGH, NJW 1996, 2860; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502; OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97; Palandt, BGB - Weidenkaff , 67. Aufl. 2008, Einf v § 535 Rn. 75).

    Eine solche Verpflichtung des Leasingnehmers zum Restwertausgleich muss wegen des aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB fließenden Transparenzgebotes im Leasingvertrag selbst enthalten sein, und zwar so, dass dem Leasingnehmer klar und eindeutig bewusst wird, dass seine Entgeltpflicht sich nicht auf die Zahlung der während der vereinbarten Mietzeit anfallenden Leasingraten beschränkt, sondern im Falle eines Mindererlöses bei der Verwertung des Leasinggutes der Restwert abgesichert ist (vgl. BGH, NJW 1997, 3166; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113; OLG Dresden, ZMR 2000, 601; OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502, 503; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag - Zahn , 6. Aufl. 2008, Kap. M Rn. 74 m.w.N.).

    Mithin ist zu verlangen, dass auf der Vorderseite des Vertragsformulars der Bezug zwischen der Absicherung des Restwerts und der Verwertung des Leasinggutes klar in Erscheinung tritt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113; vgl. auch OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97) Es muss hervorgehoben zum Ausdruck gebracht werden, dass den Leasingnehmer eine Ausgleichspflicht trifft, wenn der vereinbarte Restwert durch die Verwertung des Fahrzeugs bei Vertragsende nicht erzielt wird, also ein hinter dem garantierten Restwert zurückbleibender Erlös auszugleichen ist (Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag - Zahn , 6. Aufl. 2008, Kap. M Rn. 74).

    Der Leasingnehmer muss sich darauf verlassen können, dass es nicht des Studiums der Geschäftsbedingungen bedarf, um im Wesentlichen erfassen zu können, welche Verpflichtungen durch den Vertragsschluss auf ihn zukommen (OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97).

  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 282/95

    Verjährung des Anspruchs auf Restwertausgleich aus Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09
    Ein Entgeltanspruch unterliegt daher der allgemeinen Verjährung und nicht der Verjährung mietrechtlicher Ersatzansprüche nach § 548 BGB (vgl. BGH, NJW 1996, 2860; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502; OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97; Palandt, BGB - Weidenkaff , 67. Aufl. 2008, Einf v § 535 Rn. 75).

    Ein Ersatzanspruch des Leasinggebers auf Minderwertausgleich bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs in nicht vertragsgerechtem Zustand ist ein Erfüllungsanspruch, auf den die regelmäßige Verjährungsfrist Anwendung findet, denn er folgt aus der leasingtypischen Vollamortisationsfunktion des Leasingvertrages (BGH, NJW 1996, 2860, 2861).

    Wird das Leasingobjekt in beschädigtem Zustand zurückgegeben und reicht der aus diesem Grunde geringere Verwertungserlös zusammen mit den bereits erbrachten Zahlungen des Leasingnehmers zur Vollamortisierung der Aufwendungen des Leasinggebers nicht aus, so verschiebt sich lediglich das Verhältnis zwischen Verwertungserlös und Zuzahlung des Leasingnehmers innerhalb des von Anfang an auf Vollamortisation gerichteten Erfüllungsanspruchs des Leasingebers, was sich auch durch die spätere Beschädigung des Leasingobjekts nicht ändert (BGH, NJW 1996, 2860, 2861).

  • BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00

    Unklarheit eines formularmäßigen Kfz-Leasingvertrages

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09
    Wenngleich die vereinbarte Fahrleistung in dem Leasingantrag vom 8. Juni 2006 nicht angegeben ist, ist diese Information in der Selbstauskunft widersprüchlich, da der Eindruck entstehen kann, dass nur bei Überschreitung der angegebenen Gesamtfahrleistung eine Pflicht zum Restwertausgleich besteht (so für eine entsprechende Gestaltung in einem Leasing-Antragsformular BGH, NJW 2001, 2165, 2166 f.).

    Ihr kommt vielmehr für den Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerbegrenzung bzw. -abrechnung Bedeutung zu, bei dem kein Restwertausgleich erfolgt (BGH, NJW 2001, 2165, 2167).

    Ist in der Selbstauskunft die Restwertabrechnung mit der Angabe der Fahrleistung des Fahrzeugs verbunden, liegt die Auslegung, dass ein Restwertausgleich nur bei Überschreitung der angegebenen Gesamtfahrleistung erfolgt, bei deren Einhaltung dagegen entfällt, weil in diesem Fall der kalkulierte Restwert erreicht wird, nicht fern (vgl. BGH, NJW 2001, 2165, 2167).

  • BGH, 04.06.1997 - VIII ZR 312/96

    Offenlegung der Kalkulation in einem Finanzierungsleasingvertrag; Pflichten des

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09
    Eine solche Verpflichtung des Leasingnehmers zum Restwertausgleich muss wegen des aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB fließenden Transparenzgebotes im Leasingvertrag selbst enthalten sein, und zwar so, dass dem Leasingnehmer klar und eindeutig bewusst wird, dass seine Entgeltpflicht sich nicht auf die Zahlung der während der vereinbarten Mietzeit anfallenden Leasingraten beschränkt, sondern im Falle eines Mindererlöses bei der Verwertung des Leasinggutes der Restwert abgesichert ist (vgl. BGH, NJW 1997, 3166; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113; OLG Dresden, ZMR 2000, 601; OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502, 503; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag - Zahn , 6. Aufl. 2008, Kap. M Rn. 74 m.w.N.).
  • BGH, 15.10.1986 - VIII ZR 319/85

    Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Leasingnehmer

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09
    Eine derartige Abwälzung der Sachgefahr auf den Leasingnehmer ist wirksam, wenn die Klausel für die Fälle des Unterganges oder der nicht unerheblichen Beschädigung des Fahrzeugs dem Leasingnehmer ein kurzfristiges Kündigungsrecht einräumt, das mit einer Verpflichtung zur Ausgleichszahlung verbunden sein kann (BGH, WM 1987, 38).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09
    Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB erfasst auch die Rechtsanwaltskosten für die Zurückweisung eines unberechtigt geltend gemachten Anspruchs, sofern die Einschaltung eines Rechtsanwalts bei der gegebenen Sachlage vernünftig und zweckmäßig erscheint (BGH NJW 1986, 2243, 2244 f.).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09
    Das Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO besteht, wenn dem subjektiven Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass der Beklagte sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (Zöller, ZPO - Greger , 26. Aufl. 2007, § 256 Rn. 7, vgl. auch BGH, NJW 1986, 2507).
  • OLG Dresden, 28.06.2000 - 8 U 339/00

    Überraschende Klausel in Kfz-Leasingvertrag - Restwertgarantie

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 12.01.2010 - 3 O 265/09
    Eine solche Verpflichtung des Leasingnehmers zum Restwertausgleich muss wegen des aus § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB fließenden Transparenzgebotes im Leasingvertrag selbst enthalten sein, und zwar so, dass dem Leasingnehmer klar und eindeutig bewusst wird, dass seine Entgeltpflicht sich nicht auf die Zahlung der während der vereinbarten Mietzeit anfallenden Leasingraten beschränkt, sondern im Falle eines Mindererlöses bei der Verwertung des Leasinggutes der Restwert abgesichert ist (vgl. BGH, NJW 1997, 3166; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 1112, 1113; OLG Dresden, ZMR 2000, 601; OLG Oldenburg, Urt. v. 02.04.1998, AZ 14 U 48/97; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502, 503; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag - Zahn , 6. Aufl. 2008, Kap. M Rn. 74 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

  • BGH, 30.03.1988 - I ARZ 192/88

    Erfüllungsort beim Mietvertrag oder Leasingvertrag - Bestimmung der zuständigen

  • LG Essen, 20.02.2014 - 6 O 403/13

    Ermittlung der Differenz zwischen dem kalkulierten Netto-Rücknahmewert und dem

    Als Folge der Privatautonomie kann auch ein beliebig angesetzter Restwert als wirksamer Inhalt eines Leasingvertrages vereinbart werden (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.01.2010, 3 O 265/09, zitiert nach juris).

    Eine andere Ausdeutung der von dem Beklagten in dem Leasingantrag abgegebenen Garantie der Erreichung des Restwertes, als anzunehmen, dass dieser Wert am Ende der regulären Vertragszeit - auf welche Weise auch immer - gegenüber der Klägerin zu erbringen ist, ist abwegig (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502; abweichend, allerdings ohne Begründung, warum von der Garantie nicht auf die Erstattung der vollen Differenz geschlossen werden kann LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.01.2010, 3 O 265/09).

    Insofern liegt es aufgrund der Wortwahl fern, dass bei dem Leasingnehmer der Eindruck entsteht, sein Zahlungsrisiko würde jedenfalls minimiert (anders LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.01.2010, 3 O 265/09).

    der AGB verstößt auch nicht dadurch gegen das aus § 307 BGB folgende Transparenzgebot, dass erst in Ziffer XVII. der AGB geregelt wird, dass im Falle mangelnder Einigung diese durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens ersetzt wird (anders LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.01.2010, 3 O 265/09).

    Entgeltansprüche unterliegen der allgemeinen Verjährung und nicht der Verjährung mietrechtlicher Ersatzansprüche nach § 548 BGB (vgl. BGH, NJW 1997, 3166, 3167; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 502; LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.01.2010, 3 O 265/09).

  • LG Saarbrücken, 18.11.2011 - 13 S 123/11

    Leasingvertrag: Transparenz einer Restwertklausel

    cc) Ob dies zur Intransparenz der Klausel führt, kann indes ebenso offen bleiben wie die Frage, ob es im Vertragstext eines gesonderten Hinweises auf die Rechte des Kunden bei Verwertung des Leasingfahrzeuges bedurft hätte (so etwa LG Mönchengladbach, Urteil vom 12.01.2010 - 3 O 265/09, juris).
  • LG Saarbrücken, 28.07.2014 - 6 S 6/13

    Wirksamkeit der Restwertgarantieklausel in einem Auto-Leasing-Vertrag

    Von daher folgt das Gericht der herrschenden Rechtsprechung, wonach auch ein rein fiktiver, beliebig angesetzter Restwert wirksam zwischen den Parteien vereinbart werden kann (BGH in NJW-RR 1996, 502, 503; OLG Karlsruhe in NJW-RR 1986, 1112, 1113; LG Mönchengladbach Urt. v. 12.01.2010 - 3 O 265/09 - zit. n. juris; LG Saarbrücken Urteil v. 22.11.2011 - 6 O 279/10-).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2013 - 14 U 17/13

    Risiko der Verschlechterung der Marktlage bei Restwert-Leasing-Vertrag

    Der Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach (Urteil vom 12.01.2010, Az. 3 O 265/09, zitiert nach Juris) lag zu Grunde, dass sich die Klausel nicht im Vertrag, sondern lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen befand.
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   LG Neuruppin, 15.04.2010 - 3 O 265/09   

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LG Neuruppin, Entscheidung vom 15. April 2010 - 3 O 265/09 (https://dejure.org/2010,35760)
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