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Rechtsprechung
   LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00   

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https://dejure.org/2001,13702
LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00 (https://dejure.org/2001,13702)
LG Köln, Entscheidung vom 19.06.2001 - 3 O 271/00 (https://dejure.org/2001,13702)
LG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 3 O 271/00 (https://dejure.org/2001,13702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Hüpfburg-Unfall - Schmerzensgeld:

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [Betrieb einer Hüpfburg] heraus entstandenen Unfall

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00
    Die Umsetzung dieser Pflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach Größe und Ausmaß der Gefahr, wobei nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden muss, da eine Verkehrssicherheit, die jeden Gefährdungsfall ausschließt, nicht erreichbar ist (vgl. BGH NJW 1978, 1626 (1627); BGH NJW 1995, 2631 ; BGH NJW 2000, 1946 ; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 14 RdNr. 11).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 137/98

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Jahrmarktkarussells

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00
    Gerade Kinder und Jugendliche sind durch geeignete Maßnahmen vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit bei der Benutzung von Freizeiteinrichtungen zu schützen; die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist zu überwachen und durchzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1188 ) .
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00
    Die Umsetzung dieser Pflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach Größe und Ausmaß der Gefahr, wobei nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden muss, da eine Verkehrssicherheit, die jeden Gefährdungsfall ausschließt, nicht erreichbar ist (vgl. BGH NJW 1978, 1626 (1627); BGH NJW 1995, 2631 ; BGH NJW 2000, 1946 ; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 14 RdNr. 11).
  • BGH, 25.04.1978 - VI ZR 194/76

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei der Gestaltung eines Spielplatzes

    Auszug aus LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00
    Die Umsetzung dieser Pflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach Größe und Ausmaß der Gefahr, wobei nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden muss, da eine Verkehrssicherheit, die jeden Gefährdungsfall ausschließt, nicht erreichbar ist (vgl. BGH NJW 1978, 1626 (1627); BGH NJW 1995, 2631 ; BGH NJW 2000, 1946 ; Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 14 RdNr. 11).
  • OLG Köln, 23.02.2010 - 3 U 89/08

    Anforderungen an die Beaufsichtigung von Kindern bei der Benutzung einer

    Deshalb unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem von den Klägerinnen zitierten Fall des LG Köln in dem Verfahren 3 O 271/00, in dem die nur einen Meter hohen Seitenwände bei bestimmungsgemäßer Verwendung, also beim Hüpfen, überwunden wurden.
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Rechtsprechung
   LG Neuruppin, 05.10.2000 - 3 O 271/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,41535
LG Neuruppin, 05.10.2000 - 3 O 271/00 (https://dejure.org/2000,41535)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 05.10.2000 - 3 O 271/00 (https://dejure.org/2000,41535)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 05. Oktober 2000 - 3 O 271/00 (https://dejure.org/2000,41535)
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