Rechtsprechung
LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- RA Kotz
Hüpfburg-Unfall - Schmerzensgeld:
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht [Betrieb einer Hüpfburg] heraus entstandenen Unfall
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99
Organisation der Aufsicht in einem Freibad
Auszug aus LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00
Die Umsetzung dieser Pflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach Größe und Ausmaß der Gefahr, wobei nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden muss, da eine Verkehrssicherheit, die jeden Gefährdungsfall ausschließt, nicht erreichbar ist (vgl. BGH NJW 1978, 1626 (1627); BGH NJW 1995, 2631 ; BGH NJW 2000, 1946 ;… Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 14 RdNr. 11). - OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 137/98
Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb eines Jahrmarktkarussells
Auszug aus LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00
Gerade Kinder und Jugendliche sind durch geeignete Maßnahmen vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit bei der Benutzung von Freizeiteinrichtungen zu schützen; die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen ist zu überwachen und durchzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1188 ) . - BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94
Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten …
Auszug aus LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00
Die Umsetzung dieser Pflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach Größe und Ausmaß der Gefahr, wobei nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden muss, da eine Verkehrssicherheit, die jeden Gefährdungsfall ausschließt, nicht erreichbar ist (vgl. BGH NJW 1978, 1626 (1627); BGH NJW 1995, 2631 ; BGH NJW 2000, 1946 ;… Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 14 RdNr. 11). - BGH, 25.04.1978 - VI ZR 194/76
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde bei der Gestaltung eines Spielplatzes
Auszug aus LG Köln, 19.06.2001 - 3 O 271/00
Die Umsetzung dieser Pflicht richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach Größe und Ausmaß der Gefahr, wobei nicht jeder abstrakten Gefahr durch vorbeugende Maßnahmen begegnet werden muss, da eine Verkehrssicherheit, die jeden Gefährdungsfall ausschließt, nicht erreichbar ist (vgl. BGH NJW 1978, 1626 (1627); BGH NJW 1995, 2631 ; BGH NJW 2000, 1946 ;… Geigel, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kap. 14 RdNr. 11).
- OLG Köln, 23.02.2010 - 3 U 89/08
Anforderungen an die Beaufsichtigung von Kindern bei der Benutzung einer …
Deshalb unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem von den Klägerinnen zitierten Fall des LG Köln in dem Verfahren 3 O 271/00, in dem die nur einen Meter hohen Seitenwände bei bestimmungsgemäßer Verwendung, also beim Hüpfen, überwunden wurden.
Rechtsprechung
LG Neuruppin, 05.10.2000 - 3 O 271/00 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Zehdenick, 12.05.2000 - 63 C 151/00
- LG Neuruppin, 05.10.2000 - 3 O 271/00
- OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 8 U 99/00
- OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 8 U 99/00