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   LG Gießen, 11.02.2014 - 3 O 282/13   

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LG Gießen, 11.02.2014 - 3 O 282/13 (https://dejure.org/2014,52937)
LG Gießen, Entscheidung vom 11.02.2014 - 3 O 282/13 (https://dejure.org/2014,52937)
LG Gießen, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 3 O 282/13 (https://dejure.org/2014,52937)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 19 U 26/11

    Schutzwirkung der BGB-InfoV im Hinblick auf die Anforderungen an eine

    Auszug aus LG Gießen, 11.02.2014 - 3 O 282/13
    e) Als Folge des wirksam erklärten Widerrufs ist der Kläger zugleich auch nicht mehr an seine auf den Erwerb der Beteiligung an dem Fonds A II gerichtete Willenserklärung gebunden, da es sich um wirtschaftlich miteinander verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB a.F. handelt ( vgl. OLG Frankfurt, U. v. 08.02.2012 - 19 U 26/11 ).

    Diese Grundsätze sind uneingeschränkt auch auf die Rückabwicklung von Vertragsverhältnissen nach der Ausübung eines Widerrufsrechts anzuwenden ( vgl. OLG Frankfurt, U.v. 08.02.2012 - 19 U 26/11 ).

    Die im Zuge der Rückabwicklung enthaltenen Zahlungen für die Beteiligung des Klägers an der streitgegenständlichen Kommanditgesellschaft A II stehen Gewinnen aus einer Veräußerung dieser Anteile gleich und unterliegen als gewerbliche Einkünfte gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG der Besteuerung ( vgl. OLG Frankfurt, U. v. 08.02.2012 - 19 U 26/11 ).

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Gießen, 11.02.2014 - 3 O 282/13
    Die hieraus resultierende zeitliche Ungewissheit führt im Ergebnis zu einer unzulässigen Beeinträchtigung des Verbrauchers in der Ausübung seines Widerrufsrechts ( vgl. BGH, U. v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 sowie U. v. 01.03.2012 - III ZR 83/11 ).

    Greift er in den Mustertext selbst ein, kann er sich - und zwar unabhängig vom konkreten Umfang der Änderung - auf eine mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundene Schutzwirkung nicht berufen ( vgl. BGH, U. v. 01.03.2012 - Az.: III ZR 83/11 ).

  • OLG Frankfurt, 28.08.2013 - 17 U 95/12

    Fehlerhafte Anlageberatung bei einem Medienfonds: Schadensmindernde Anrechnung

    Auszug aus LG Gießen, 11.02.2014 - 3 O 282/13
    Es kommen des Weiteren keine außergewöhnlich hohen Steuervorteile in Betracht, die dem Kläger dauerhaft verbleiben, da im Rahmen der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (§ 287 ZPO) nicht allein auf die ursprünglichen Verlustzuweisungen abzustellen ist, sondern ebenfalls die in den Folgejahren angefallenen Zahlungsströme einschließlich der mit der vertraglichen Rückabwicklung verbundenen Steuernachteile in die wirtschaftliche Betrachtung einzubeziehen sind ( vgl. OLG Frankfurt, U. v. 28.08.2013 - 17 U 95/12 ).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Gießen, 11.02.2014 - 3 O 282/13
    Auf die Frage, inwieweit es sich lediglich um redaktionelle, d.h. rechtlich nicht erhebliche Modifikationen handelt oder ob die Veränderung des Belehrungstextes in der konkreten Situation ursächlich für einen unterbliebenen Widerruf innerhalb der Zweiwochenfrist geworden ist, kommt es nicht an ( vgl. BGH, U. v. 23.06.2009 - XI ZR 156/08 ).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Gießen, 11.02.2014 - 3 O 282/13
    Die Beklagte nimmt in dem hieraus resultierenden Abwicklungsverhältnis gegenüber dem Kläger die Stellung der Fondsgesellschaft ein (§ 358 Abs. 4 S. 3 BGB a.F.) und ist gemäß §§ 357, 346 Abs. 1 BGB auch zur Rückgewähr des vom Kläger entrichteten Eigenkapitals verpflichtet, da das über die Fremdfinanzierung bereitgestellte Kapital der Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt des Widerrufes zugeflossen war ( vgl. BGH, U. v. 10.03.2009 - XI ZR 33/08 ).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus LG Gießen, 11.02.2014 - 3 O 282/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt im Hinblick auf Schadensersatzansprüche, dass sich der Geschädigte nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung steuerliche Vorteile nur anrechnen lassen muss, wenn er die Ersatzleistung entweder nicht versteuert oder - im Falle der Besteuerung der Ersatzleistung - derart außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat, dass es unbillig wäre, ihm diese zu belassen ( vgl. BGH, U. v. 31.05.2010 - II ZR 30/09 ).
  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 94/05

    Widerruf von Haustürgeschäften nach der Neuregelung des Widerrufs von

    Auszug aus LG Gießen, 11.02.2014 - 3 O 282/13
    a) Auf das Vertragsverhältnis der Parteien im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung der Beteiligung des Klägers an dem Filmfonds A II finden die Vorschriften des BGB sowie die Vorschriften der BGB-InfoV in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Gesetzesfassung Anwendung (vgl. BGH, U. v. 13.06.2006 - XI ZR 94/05).
  • BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10

    Bestellung einer Einbauküche im Haustürgeschäft: Anforderungen an die

    Auszug aus LG Gießen, 11.02.2014 - 3 O 282/13
    Die hieraus resultierende zeitliche Ungewissheit führt im Ergebnis zu einer unzulässigen Beeinträchtigung des Verbrauchers in der Ausübung seines Widerrufsrechts ( vgl. BGH, U. v. 02.02.2011 - VIII ZR 103/10 sowie U. v. 01.03.2012 - III ZR 83/11 ).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2014 - 23 U 41/14

    Auswirkungen des verbraucherkreditrechtlichen Widerrufs auf Beteiligung an

    auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Landgerichts Gießen vom 11.02.2014 - 3 O 282/13 - im Kostenpunkt aufzuheben und im Übrigen wie folgt abzuändern: Die Klage wird abgewiesen.
  • LG Dortmund, 11.04.2014 - 3 O 476/13

    Hinreichende Aufklärung in einem Emissionsprospekt über Verlustrisiken im

    Zudem ist der streitgegenständliche Emissionsprospekt auch inhaltlich zutreffend, vollständig und fehlerfrei (vgl. zum streitgegenständlichen Fonds auch: Urteil dieser Kammer vom 14.03.2014 - 3 O 282/13 -).
  • LG Dortmund, 04.09.2015 - 3 O 485/14

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Prospektfehlern und einer

    c.) Bei dem vorliegenden Prospekt vom 30.10.2004 handelt es sich um einen richtigen und vollständigen Prospekt (Urt. d. Kammer v. 14.03.2014 - 3 O 282/13, bestätigt durch das OLG Hamm, Urt. v. 05.02.2015 - 34 U 105/14; Urt. v. 11.04.2014 - 3 O 476/13; v. 06.06.2014 - 3 O 394/13; v. 24.10.2014 - 3 O 407/13, v. 24.04.2015 - 3 O 465/13).
  • LG Dortmund, 04.09.2015 - 3 O 35/15

    Schadensersatzbegehren wegen Prospektfehlern und der Verletzung von

    c.) Bei dem vorliegenden Prospekt vom 30.10.2004 handelt es sich um einen richtigen und vollständigen Prospekt (Urt. d. Kammer v. 14.03.2014 - 3 O 282/13, bestätigt durch das OLG Hamm, Urt. v. 05.02.2015 - 34 U 105/14; Urt. v. 11.04.2014 - 3 O 476/13; v. 06.06.2014 - 3 O 394/13; v. 24.10.2014 - 3 O 407/13, v. 24.04.2015 - 3 O 465/13).
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