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   LG Darmstadt, 24.01.2002 - 3 O 289/01   

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https://dejure.org/2002,7434
LG Darmstadt, 24.01.2002 - 3 O 289/01 (https://dejure.org/2002,7434)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 24.01.2002 - 3 O 289/01 (https://dejure.org/2002,7434)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 3 O 289/01 (https://dejure.org/2002,7434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    BGB §§ 145 ff.
    "Umfrage" bei einer Online-Auktion

  • aufrecht.de

    Umfrage statt Verkauf auf Internet-Auktionsplattform

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetauktion - Angebot als Umfrage - Kaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vorrang klarstellender Beschreibung des Anbieters gegenüber den Nutzungsbedingungen einer Auktionsplattform

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    AGB des Verkäufers gehen vor! - eBay-Recht

  • beck.de (Leitsatz)

    "Umfrage" in Online-Auktion

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1139
  • MMR 2002, 768 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Kerpen, 25.05.2001 - 21 C 53/01

    Rechtsbindungswille bei Internetauktion

    Auszug aus LG Darmstadt, 24.01.2002 - 3 O 289/01
    Durch diese Erklärung hat die Beklagte für jeden Leser dieses Teiles der Website unmissverständlich deutlich gemacht, dass bei ihr kein Rechtsbindungswille bestand (vgl. zu dieser Fallkonstellation auch AG Kerpen, NJW 2001, 3274).
  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 2 U 58/00

    Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus LG Darmstadt, 24.01.2002 - 3 O 289/01
    Die in der von Seiten des Klägers mehrfach zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW 2001, 1142 f.) angestellten rechtlichen Erwägungen sind auf den vorliegenden Fall deshalb nicht zu übertragen, weil in dem vor dem Oberlandesgericht Hamm zur Entscheidung stehenden Fall von dem aus dem Abschluss eines Kaufvertrags in Anspruch Genommenen ein fehlender Rechtsbindungswille gerade nicht deutlich gemacht worden war.
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 54/13

    Vorbehalt des Zwischenverkaufs in einer eBay-Auktion ist zulässig

    Der Anbietende kann - schon nach dem ausdrücklichen gesetzlichen Wortlaut des § 145 Halbsatz 2 BGB - die Bindungswirkung eines Angebots auf Abschluss eines (Kauf-)Vertrages grundsätzlich ohne weiteres ausschließen bzw. einschränken (z. B. durch eine auflösende Bedingung, einen Widerrufsvorbehalt o. ä.; vgl. BGH, Urteil vom 08.06.2011, VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643, dort Rn. 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 08.03.1984, VII ZR 177/82, NJW 1984, 1885 und BGH, Urteil vom 02.11.1995, X ZR 135/93, NJW 1996, 919, jeweils zu einem Angebot "freibleibend"; LG Darmstadt, Urteil vom 24.01.2002, 3 O 289/01, NJW-RR 2002, 1139, zum Zusatz in einem eBay-Auktionsangebot: "Dies ist vorerst eine Umfrage"; Palandt-Ellenberger, BGB, 72. Auflage 2013, § 145, Rn. 4 m. w. N.; Beck'scher Online-Kommentar-Eckert, Stand 05/2013, § 145, Rn. 38 m. w. N.).

    (1) Den AGB der eBay-Internetplattform (33 ff. GA, Stand 05/2011), die nur zwischen eBay und dem Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos (im sog. "Benutzungsverhältnis", vgl. Wagner/Zenger, MMR 2013, 343) vereinbart worden sind, kommt im Verhältnis zwischen dem Anbieter und dem Bieter (im sog. "Marktverhältnis", vgl. Wagner/Zenger, a. a. O.) keine unmittelbare Geltung zu, sondern sie können in diesem "Marktverhältnis" - allenfalls - für die Auslegung der vor ihrem Hintergrund erfolgten Erklärungen des Anbietenden bzw. Bieters und auch - allenfalls - im Rahmen der allgemein anerkannten Regeln und auch Grenzen der Auslegung von Erklärungen im Einzelfall gewisse Bedeutung beigemessen werden (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011, VII ZR 289/09, NJW 2011, 2421, dort Rn. 21; vgl. auch Wagner/Zenger, MMR 2013, 343; Spindler/Nink, DRiZ 2007, 193; Heiderhoff, ZIP 2006, 793; Deutsch, MMR 2004, 586; Winter, CR 2003, 295).

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