Weitere Entscheidung unten: LG Rottweil, 05.11.2009

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 30.10.2008 - 2-03 O 291/08   

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https://dejure.org/2008,33038
LG Frankfurt/Main, 30.10.2008 - 2-03 O 291/08 (https://dejure.org/2008,33038)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.10.2008 - 2-03 O 291/08 (https://dejure.org/2008,33038)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 2-03 O 291/08 (https://dejure.org/2008,33038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Namensrechtsverletzung durch Registrierung der Abkürzung eines Vereinsnamens als Domain - Namensschutz nach § 12 BGB kann nicht nur der volle Name eines Vereins genießen sondern auch eine Abkürzung, wenn sich diese im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf den Verein ...

  • info-it-recht.de

    Domainname verletzt Namensrechte eines Vereins

Kurzfassungen/Presse (5)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Denic - Domainrecht - Markenrecht - Unterlassung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Registrierung der Abkürzung eines Vereinsnamens als Domain; Admin-C-Haftung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch abgekürzter Vereinsname als Domain geschützt - Admin-C-Haftung bejaht

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Domainanmeldungen: Namensschutz gilt auch für Abkürzungen!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch abgekürzter Vereinsname als Domain geschützt / Admin-C-Haftung bejaht

Papierfundstellen

  • MIR 2009, Dok. 033
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.10.2008 - 3 O 291/08
    Die Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name stellt bereits eine Namensanmaßung dar (vgl. BGH GRUR 2003, 897).

    Die Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name stellte eine Namensanmaßung dar (BGH GRUR 2003, 897, juris-Rdn. 16 - maxem; Bayreuther in: MünchKomm BGB, a.a.O., § 12 Rdn. 177).

    Bei der Registrierung einer Domain durch einen anderen als den Namensinhaber wie im vorliegenden Fall besteht die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung, da der Verkehr in der Domain einen Hinweis auf den Betreiber der Seite erkennt (BGB GRUR 2003, 897, juris-Rdn. 18 - maxem).

  • BGH, 10.04.1970 - I ZR 121/68

    Klage des Vereins "Gesellschaft zur Weserklause" auf Schutz des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.10.2008 - 3 O 291/08
    * 1. Der Schutzbereich von § 12 BGB erfasst auch juristische Personen und besteht daher auf für den eingetragenen Verein (vgl. BGH NJW 1970, 1270).

    Der Schutzbereich des § 12 BGB erstreckt sich auch auf juristische Personen und besteht auch für den eingetragenen Verein (BGH NJW 1970, 1270).

  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 36/92

    Rechtsgültige Handlungen bei Vertretungsverbot

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.10.2008 - 3 O 291/08
    Die Vollmacht ist gegenüber Mängeln im Innenverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant grundsätzlich abstrakt (BGH NJW 1993, 1926) und zudem ebenfalls Prozesshandlung und kein Rechtsgeschäft.

    Gegenüber Mängeln des Innenverhältnisses ist die Vollmacht grundsätzlich abstrakt (BGH NJW 1993, 1926; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 26. Auflage 2007, Vor § 78 Rdn. 6).

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.10.2008 - 3 O 291/08
    Da die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet wird und nicht umgekehrt (BGH, BeckRS 2007, 06510), kann die volle Geschäftsgebühr im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden.
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Rechtsprechung
   LG Rottweil, 05.11.2009 - 3 O 291/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,56183
LG Rottweil, 05.11.2009 - 3 O 291/08 (https://dejure.org/2009,56183)
LG Rottweil, Entscheidung vom 05.11.2009 - 3 O 291/08 (https://dejure.org/2009,56183)
LG Rottweil, Entscheidung vom 05. November 2009 - 3 O 291/08 (https://dejure.org/2009,56183)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 9 U 189/09

    Gesellschafterhaftung bei der fehlerhaften Gesellschaft: Gerichtsstand für die

    Auf die Berufungen der Kläger zu 1, 2, 4, 6 bis 9 sowie der Beklagten zu 1 wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil vom 05.11.2009, Az. 3 O 291/08, teilweise aufgehoben, soweit es die Abweisung der negativen Feststellungsklagen der Kläger zu 1, 7 bis 9 gegen beide Beklagten betrifft, im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil vom 05.11.2009 (3 O 291/08) wird festgestellt, dass die Kläger der Beklagten zu 1 aus dem Darlehensvertrag zwischen der Immobilienfonds M. GbR und der D. H. F. vom 11.12.1996 über 10.450.000,00 DM persönlich nicht zur Zahlung verpflichtet sind.

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Rottweil vom 05.11.2009 (3 O 291/08) wird festgestellt, dass die Kläger der Beklagten zu 2 aus dem mit Urkunde des Notars D. W., B., vom 31.10.1997 (UR-Nr. ...85/1997) abgeschlossenen Vertrag, mit dem die Beklagte zu 2) den Gesellschaftern des Immobilienfonds M.GbR ein Aufwendungsdarlehen in Höhe von 5.734.823,95 DM gewährt hat, persönlich nicht zur Zahlung verpflichtet sind.

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