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   LG Offenburg, 11.04.2008 - 3 O 332/07   

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https://dejure.org/2008,31127
LG Offenburg, 11.04.2008 - 3 O 332/07 (https://dejure.org/2008,31127)
LG Offenburg, Entscheidung vom 11.04.2008 - 3 O 332/07 (https://dejure.org/2008,31127)
LG Offenburg, Entscheidung vom 11. April 2008 - 3 O 332/07 (https://dejure.org/2008,31127)
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  • OLG Frankfurt, 15.04.2002 - 1 U 75/01

    Haftung bei Kfz-Unfall: Fahrgaststurz bei normal ruckendem Linienbus

    Auszug aus LG Offenburg, 11.04.2008 - 3 O 332/07
    LG Offenburg v. 11.04.2008: Der Fahrgast eines Linienbusses ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, sich jederzeit festen Halt zu verschaffen, so dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses nicht zu Fall kommt (OLG Frankfurt, 15. April 2002, 1 U 75/01. juris).

    Der Fahrgast eines Linienbusses ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, sich jederzeit festen Halt zu verschaffen, so dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses nicht zu Fall kommt (OLG Frankfurt, 15. April 2002, 1 U 75/01. juris).

    Der Fahrgast eines Linienbusses ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, sich jederzeit festen Halt zu verschaffen, so dass er durch typische und zu erwartende Bewegungen des Busses nicht zu Fall kommt (OLG Frankfurt, 15. April 2002, 1 U 75/01. juris).

  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus LG Offenburg, 11.04.2008 - 3 O 332/07
    Eine Ausnahmesituation liegt dann vor, wenn ein Fahrgast mit einer erkennbar schweren Behinderung erscheint, so dass sich dem Busfahrer die Überlegung aufdrängen muss, dass der Fahrgast ohne besondere Rücksichtnahme gefährdet ist (vgl. BGH, 1. Dezember 1992, VI ZR 27/92, juris).
  • LG Gießen, 08.03.2001 - 4 O 467/00

    Umfang der Sicherheitspflicht für Fahrgäste bei Linienbusfahrten; Pflicht der

    Auszug aus LG Offenburg, 11.04.2008 - 3 O 332/07
    Stürzt der Fahrgast bei einem normalem Ruck an einer Haltestelle, trifft ihn ein so erhebliches eigenes Verschulden, dass die Haftung des Fahrers und des Halters ausgeschlossen ist (LG Gießen, 8.3.2001, 4 O 467/00, juris; ähnlich OLG Köln, 19.3.1999, 19 U 156/98, juris, hinsichtlich einer älteren Frau, die wegen ihrer Sehbehinderung einen Gehstock benutzte, vom Sitzplatz aufstand und beim Abbremsen des Busses zu Fall kam).
  • OLG Köln, 19.03.1999 - 19 U 156/98

    Sorgfaltsanforderungen an einen Busfahrer beim Anfahren einer Haltestelle

    Auszug aus LG Offenburg, 11.04.2008 - 3 O 332/07
    Stürzt der Fahrgast bei einem normalem Ruck an einer Haltestelle, trifft ihn ein so erhebliches eigenes Verschulden, dass die Haftung des Fahrers und des Halters ausgeschlossen ist (LG Gießen, 8.3.2001, 4 O 467/00, juris; ähnlich OLG Köln, 19.3.1999, 19 U 156/98, juris, hinsichtlich einer älteren Frau, die wegen ihrer Sehbehinderung einen Gehstock benutzte, vom Sitzplatz aufstand und beim Abbremsen des Busses zu Fall kam).
  • LG Bonn, 19.09.2012 - 5 S 43/12

    Anspruch aus übergegangenem Recht auf Zahlung von Schadenersatz aus Delikt bei

    Das Landgericht Offenburg hat ein solches Verschulden bei einem älteren Mann bejaht, der sich bei im Übrigen freien Sitzplätzen für die Nutzung eines Klappsitzes entschieden hatte, der erkennbar für Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen vorgesehen gewesen ist und daher wenig Halt bot (LG Offenburg, Urteil vom 11.04.2008 - 3 O 332/07, BeckRS 2009, 07084).
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