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   LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07   

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LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07 (https://dejure.org/2009,28712)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 22.07.2009 - 3 O 340/07 (https://dejure.org/2009,28712)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 3 O 340/07 (https://dejure.org/2009,28712)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel Getzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" (im folgenden: Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen (BGH NZV 2006, 463; BGH NJW 2008, 1519; BGH Urt. v. 13.01.2009, Az. VI ZR 134/08, Rn 5; OLG Köln NZV 2007, 199).

    cc) Bei der Abrechnung der Mietwagenkosten sind die sich bei mehrtägiger Vermietung ergebenden Reduzierungen nach der Schwacke-Liste nach Wochen-, 3-Tages- und Tagespauschalen zu berücksichtigen anstelle einer Multiplikation des Tagessatzes mit der Anzahl der Miettage (OLG Köln NZV 2007, 199).

    Die von der Klägerin in Rechnung gestellten Nebenkosten (Vollkaskoversicherung, Zustellung und Abholung, Winterreifen) sind gleichfalls' erstattungsfähig und nach der Nebenkostentabelle der Schwacke-Liste zu berechnen (OLG Köln NZV 2007, 199).

    Die Kammer veranschlagt den pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif hier mit 20 % und folgt damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (NZV 2007, 199 f.) (2) Nur ausnahmsweise ist nach § 254 BGB ein niedrigerer Schadensersatz zu leisten, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif' in der konkreten Situation "ohne weiteres" zugänglich war (Vgl. BGH, Urt. v. 24.06.2008, Az. VI ZR 234/07, zitiert nach jurls Rn 25 f.).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel Getzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" (im folgenden: Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen (BGH NZV 2006, 463; BGH NJW 2008, 1519; BGH Urt. v. 13.01.2009, Az. VI ZR 134/08, Rn 5; OLG Köln NZV 2007, 199).

    Deshalb bedarf die Eignung von Listen und Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage sich auf den entscheidenden Fall auswirken (Vgl. BGH NJW 2008, 1519).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. NZV 2006, 463; Urt. v. 24.06.2008, Az. VI ZR 234/07, zitiert nach juris Rn. 14) kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagen kosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

    Die Kammer veranschlagt den pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif hier mit 20 % und folgt damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (NZV 2007, 199 f.) (2) Nur ausnahmsweise ist nach § 254 BGB ein niedrigerer Schadensersatz zu leisten, wenn feststeht, dass dem Geschädigten ein günstigerer "Normaltarif' in der konkreten Situation "ohne weiteres" zugänglich war (Vgl. BGH, Urt. v. 24.06.2008, Az. VI ZR 234/07, zitiert nach jurls Rn 25 f.).

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. NZV 2006, 463; Urt. v. 24.06.2008, Az. VI ZR 234/07, zitiert nach juris Rn. 14) kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagen kosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel Getzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" (im folgenden: Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen (BGH NZV 2006, 463; BGH NJW 2008, 1519; BGH Urt. v. 13.01.2009, Az. VI ZR 134/08, Rn 5; OLG Köln NZV 2007, 199).

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07
    Q Die Ermittlung der gerechtfertigten Erhöhung kann in Form eines pauschalen Aufschlags auf den Normaltarif erfolgen, dessen Höhe wiederum der bei der Schadensabrechnung besonders freigestellte Tatrichter gemäß § 287 ZPO schätzen kann (BGH NJW 2006, 360, 361).
  • LG Mönchengladbach, 14.10.2008 - 5 S 64/08

    Umfang der Haftung des Versicherers im Fall eines Kraftfahrzeugschadens;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07
    aa) Die Schwacke-Liste 2006 ist grundsätzlich eine geeignete Schätzgrundlage (Vgl. LG Mönchengladbach, Urt. v. 14.10.2008, Az. 5 S 64/08, zitiert nach juris Rn. 9).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07
    f!!J Objektive Erforderlichkeit ist gegeben, wenn die Zusatzkosten des Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und daher zur Schadensbehebung erforderlich sind, zum Beispiel die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder das Mietwagenunternehmen und ähnliches (Vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2006, Az. VI ZR 161/05, zitiert nach juris Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 15.05.2009 - 14 U 175/08

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Mietwagenkostenersatz nach dem Fraunhofer

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07
    Die von den Beklagten vorgelegte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 15. Mai 2009, Az. 14 U 175/08, rechtfertigt insoweit keine andere Entscheidung.
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07
    Die Darlegungs- und Beweislast für die Frage, ob der Aufschlag auf einen günstigeren "Normaltarif' wegen konkreter unfallbedingter Mehrleistungen des Vermieters objektiv zur Wiederherstellung erforderlich war i.S. des § 249 BGB, trägt dabei nach allgemeinen Grundsätzen des Beweisrechts der Geschädigte, da es sich um Voraussetzungen für die Höhe seines Schadensersatzanspruchs handelt (Vgl. BGH, NJW 2006, 1506, 1507).
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 134/08

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel Getzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" (im folgenden: Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen (BGH NZV 2006, 463; BGH NJW 2008, 1519; BGH Urt. v. 13.01.2009, Az. VI ZR 134/08, Rn 5; OLG Köln NZV 2007, 199).
  • KG, 24.02.2000 - 12 U 6884/98

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus zweiter Reihe anfahrenden

  • KG, 12.02.1998 - 12 U 5603/96

    Haftungsverteilung bei Ausfahren von einem Tankstellengelände durch eine Lücke in

  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 3 U 58/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden mit

  • OLG Düsseldorf, 14.10.1981 - 15 U 33/81

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

  • KG, 01.10.2001 - 12 U 2139/00

    Haftungsverteilung bei Unfall zwischen PKWs im Falle Wendens auf 6-spuriger

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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 13.03.2008 - 3 O 340/07   

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https://dejure.org/2008,53994
LG Heilbronn, 13.03.2008 - 3 O 340/07 (https://dejure.org/2008,53994)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 13.03.2008 - 3 O 340/07 (https://dejure.org/2008,53994)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 13. März 2008 - 3 O 340/07 (https://dejure.org/2008,53994)
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  • OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08

    Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht über eine Vorbenutzung als Mietwagen

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 13.03.2008 (Az. 3 O 340/07).
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