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   LG Heidelberg, 07.11.2013 - 3 O 342/12   

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LG Heidelberg, 07.11.2013 - 3 O 342/12 (https://dejure.org/2013,37686)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 07.11.2013 - 3 O 342/12 (https://dejure.org/2013,37686)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 07. November 2013 - 3 O 342/12 (https://dejure.org/2013,37686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Werklohns wegen Mängel bei einer Parkettverlegung auf Grund großflächiger Hohlstellen im gesamten Verlegebereich des Pakettfußboden

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 634 Nr 4 BGB, § 638 Abs 4 S 1 BGB
    Werkvertrag: Vergütungskürzung "auf Null" bei einem Parkettleger wegen mangelhaft verlegtem Bambusparkett

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trotz Mangels: Keine Minderung um volle Nacherfüllungskosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Hohlstellen im Parkett - nicht immer ein Baumangel

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hohlstellen im Parkett - nicht immer ein Baumangel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Minderung "auf Null" bei zu hohen Mängelbeseitigungskosten! (IBR 2014, 143)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 273
  • NZBau 2014, 362
  • BauR 2014, 740
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.11.2013 - 3 O 342/12
    c) Die Berechnung der Minderung nach den Kosten der Mangelbeseitigung bzw. Nacherfüllung ist jedoch in den Fällen nicht möglich, in denen die Mangelbeseitigung nicht durchführbar oder gemäß § 635 Abs. 3 BGB unverhältnismäßig ist (BGH BauR 2003, 533 Rn. 21 in juris m.w.N.).

    Dieser liegt vor, wenn die vertragswidrige Ausführung im Vergleich zur vertragsgemäßen eine verringerte Verwertbarkeit zur Folge hat, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben (vgl. BGH BauR 2003, 533 Rn. 23 in juris m.w.N.).

  • OLG Köln, 16.09.2010 - 7 U 158/08

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.11.2013 - 3 O 342/12
    Schließlich spricht gegen eine fortdauernde erhebliche Beeinträchtigung auch der Umstand, dass die Kläger mit der Klage von Anfang an von der Beklagten weder Schadensersatz durch Austausch des Parkettbodens noch - anders als in dem von der Klägerseite angeführten Fall OLG Köln IBR 2010, 617 - (Vorschuss für) die Kosten einer entsprechenden Selbstvornahme der Mangelbeseitigung verlangt, sondern sich auf die Geltendmachung einer Minderung beschränkt haben.
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1995 - 22 U 46/95

    Formularmäßige Abnahmeklauseln wirksam?

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.11.2013 - 3 O 342/12
    Bei Zugrundelegung dieser Ausführungen, die der Sachverständige auch in der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar und überzeugend erläutert hat, ist das Gewerk der Beklagten bereits allein deshalb ohne weiteres mangelhaft gemäß §§ 633, 634 BGB, weil es den anerkannten Regeln der Technik bzw. des einschlägigen Faches nicht entspricht, deren Einhaltung jedoch (auch) beim BGB-Werkvertrag zu der nach dem Vertrag vorausgesetzten Mindestbeschaffenheit im Sinne von § 633 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB gehört (Palandt/Sprau, BGB, 72. Auflage, § 633 BGB Rn. 6a m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146; vgl. weiterhin auch BGH BauR 2009, 1589 Rn. 11 in juris).
  • OLG Stuttgart, 04.04.2006 - 12 U 205/05

    Bauvertrag: Abweichung von einer Fabrikatsvereinbarung für Baumaterial im

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.11.2013 - 3 O 342/12
    Dabei sind stets auch die Grundsätze von Treu und Glauben zu beachten, die ggf. bereits der Ausübung eines Gewährleistungsrechts überhaupt entgegen stehen können (vgl. OLG Stuttgart BauR 2007, 713).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.11.2013 - 3 O 342/12
    Bei dieser Sachlage ist das Gericht ungeachtet der ursprünglichen Beweisfälligkeit der Beklagten gehalten, auch eine solche Erkenntnisquelle zu nutzen und seiner Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 30. Aul., § 371 Rn. 7; BGH NJW 2007, 2122).
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 164/08

    Haftung wegen Nichtbeachtung von Wartungsvorschriften des Herstellers

    Auszug aus LG Heidelberg, 07.11.2013 - 3 O 342/12
    Bei Zugrundelegung dieser Ausführungen, die der Sachverständige auch in der mündlichen Verhandlung nachvollziehbar und überzeugend erläutert hat, ist das Gewerk der Beklagten bereits allein deshalb ohne weiteres mangelhaft gemäß §§ 633, 634 BGB, weil es den anerkannten Regeln der Technik bzw. des einschlägigen Faches nicht entspricht, deren Einhaltung jedoch (auch) beim BGB-Werkvertrag zu der nach dem Vertrag vorausgesetzten Mindestbeschaffenheit im Sinne von § 633 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB gehört (Palandt/Sprau, BGB, 72. Auflage, § 633 BGB Rn. 6a m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146; vgl. weiterhin auch BGH BauR 2009, 1589 Rn. 11 in juris).
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