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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06 (https://dejure.org/2007,10230)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.02.2007 - 3 O 35/06 (https://dejure.org/2007,10230)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 3 O 35/06 (https://dejure.org/2007,10230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rundfunkgebührenpflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht in besonderen Härtefällen auf Antrag; Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht als Bezieher von Arbeitslosengeld II; Besonderer Härtefall hinsichtlich der Rundfunkgebührenbefreiung bei geringerem Einkommen als der begünstigte ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rundfunkgebührenpflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 327
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 2 S 1075/95

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06
    Erst recht ergeben sich bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass der Nachweispflicht materiell-rechtliche Auswirkungen i. S. eines Ausschlusstatbestandes beigemessen werden könnten (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 7.12.1995 - 2 S 1075/95 - juris).

    Mit Blick auf die als Verpflichtungs- oder Bescheidungsbegehren einzustufende Klage auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, dürfte für die Beurteilung des Vorliegens eines Befreiungsgrundes die Sach- und Rechtslage des Befreiungszeitraumes maßgebend sein, wie sie sich im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz darstellt (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 7.12.1995, a. a. O.; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 113 Rdnr. 217 f. [220, 222]).

    Eine unzureichende oder fehlerhafte Bezeichnung eines Befreiungsgrundes durch den Antragsteller dürfte sich nach alldem als rechtlich nicht relevant erweisen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.3.2006 - 4 PA 38/06 - juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 27.4.2006 - 2 K 155/06 - juris; VGH Baden-Württ., Urt. v. 7.12.1995, a. a. O.).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06
    Prozesskostenhilfe ist bereits dann zu gewähren, wenn nur "hinreichende" Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen (BVerfG 2. Senat, Beschl. v. 13.3.1990, - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 (357)), wobei aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten insbesondere bei den von Fachgerichten zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten keine allzu überspannten Anforderungen zu stellen sind (BVerfG, Beschl. v. 7.4.2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, S. 1936 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, Rdnr. 8 zu § 166).

    Schwierige Tatsachen- oder noch nicht geklärte Rechtsfragen brauchen im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls keiner Klärung zugeführt zu werden (BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990, a. a. O.; BayVGH, Beschl. vom 22.6.2004 - 10 C 04.1496 -).

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06
    Prozesskostenhilfe ist bereits dann zu gewähren, wenn nur "hinreichende" Erfolgsaussichten für den beabsichtigten Rechtsstreit bestehen (BVerfG 2. Senat, Beschl. v. 13.3.1990, - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 (357)), wobei aus Gründen der Waffengleichheit zwischen den Beteiligten insbesondere bei den von Fachgerichten zu entscheidenden Rechtsstreitigkeiten keine allzu überspannten Anforderungen zu stellen sind (BVerfG, Beschl. v. 7.4.2000 - 1 BvR 81/00 -, NJW 2000, S. 1936 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, Rdnr. 8 zu § 166).
  • VG Sigmaringen, 27.04.2006 - 2 K 155/06

    Rundfunkgebührenbefreiung trotz des Zuschlags nach § 24 SGB 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06
    Eine unzureichende oder fehlerhafte Bezeichnung eines Befreiungsgrundes durch den Antragsteller dürfte sich nach alldem als rechtlich nicht relevant erweisen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.3.2006 - 4 PA 38/06 - juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 27.4.2006 - 2 K 155/06 - juris; VGH Baden-Württ., Urt. v. 7.12.1995, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 22.06.2004 - 10 C 04.1496
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06
    Schwierige Tatsachen- oder noch nicht geklärte Rechtsfragen brauchen im Prozesskostenhilfeverfahren ebenfalls keiner Klärung zugeführt zu werden (BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990, a. a. O.; BayVGH, Beschl. vom 22.6.2004 - 10 C 04.1496 -).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06
    Da das Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren eine Prüfung der Sach- und Rechtslage auch nur vorläufig vorzunehmen hat (Baumbach et al., Kommentar zur ZPO, § 114, Rz. 80) und die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dienen soll, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vor zu verlagern, ist es nicht erforderlich, der Prozesserfolg schon gewiss ist; es genügt vielmehr bereits eine sich bei summarischer Überprüfung ergebende Offenheit des Erfolgs (BVerwG; Beschluss vom 8.3.1999, NVwZ-RR 1999, S. 587).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2006 - 4 PA 38/06

    Anspruch eines Empfängers von Arbeitslosengeld II auf Befreiung von der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - 3 O 35/06
    Eine unzureichende oder fehlerhafte Bezeichnung eines Befreiungsgrundes durch den Antragsteller dürfte sich nach alldem als rechtlich nicht relevant erweisen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.3.2006 - 4 PA 38/06 - juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 27.4.2006 - 2 K 155/06 - juris; VGH Baden-Württ., Urt. v. 7.12.1995, a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2013 - 16 A 2375/11

    Voraussetzung eines speziellen Befreiungsantrags für die Befreiung von der

    Denn wegen des von den normgebenden Staatsvertragsparteien gewollten abschließenden Charakters der Befreiungsgründe nach § 6 Abs. 1 Satz 1 RundfGebStV vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 6 C 34.10 -, NVwZ-RR 2012, 29 = ZFSH/SGB 2012, 88 = juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2010 - 16 A 2013/09 - ebenso OVG LSA, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 3 O 35/06 -, NVwZ-RR 2008, 327 = juris, Rn. 16; Sächs. OVG, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 1 D 30/09 -, ZFSH/SGB 2009, 560 = juris, Rn. 5; Nieders.

    vgl. OVG LSA, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 3 O 35/06 -, NVwZ-RR 2008, 327 = juris, Rn. 11, und Nieders.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2007 - 16 E 294/07

    Prozesskostenhilfe in einem Verfahren zur Befreiung von der

    OVG LSA, Beschluss vom 8.2.2007 - 3 O 35/06 - und VG Weimar, Urteil vom 11.1.2007 - 2 K 308/06 We -, beide Juris,.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 11 B 16.08

    Rundfunkgebührenrecht: Befreiungsanspruch bei nur geringfügiger Überschreitung

    Der Kläger wäre für den Monat November 2006 aber auch dann nicht von der Rundfunkgebühr zu befreien, wenn dieser Nachweis noch nachträglich erbracht werden könnte (bejahend OVG Magdeburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 3 O 35/06 -, ablehnend VG Ansbach, Urteil vom 2. August 2007 - AN 5 K 07.01592 -), denn er hat auch im Verwaltungsstreitverfahren lediglich eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes vom 30. November 2006 eingereicht.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 LC 59/10

    Bei Beziehen eines Taschengeldes nach § 11 S. 1 Nds. MVollzG liegt ein Härtefall

    Denn den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags lässt sich weder entnehmen, dass der Rundfunkteilnehmer, der seine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragt, gehalten ist, einen bestimmten Befreiungstatbestand zu benennen, noch dass die Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen durch die Rundfunkanstalt ausschließlich auf den bezeichneten Befreiungstatbestand beschränkt ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.2.2007 - 3 O 35/06 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 16 A 326/12

    Befreiungsanspruch von der Rundfunkgebührenpflicht wegen eines besonderen

    Zum abschließenden Charakter der Befreiungsgründe vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 18. Januar 2010 - 16 A 2013/09 - und vom 12. Juli 2011 - 16 E 152/11 - OVG LSA, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 3 O 35/06 -, NVwZ-RR 2008, 327 = juris, Rn. 16; Bay. VGH.
  • OVG Niedersachsen, 31.08.2012 - 4 LA 93/12

    Anspruch einer in einer Pflegeeinrichtung vollstationär untergebrachten Person

    Denn den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags lässt sich weder entnehmen, dass der Rundfunkteilnehmer, der eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beantragt hat, gehalten ist, einen bestimmten Befreiungstatbestand zu benennen, noch dass die Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen durch die Rundfunkanstalt ausschließlich auf einen bestimmten Befreiungstatbestand beschränkt ist (Senatsbeschl. v. 26.5.2011 - 4 LC 59/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.2.2007 - 3 O 35/06 -).
  • VG Hamburg, 26.10.2010 - 10 K 498/10

    Rundfunkgebührenbefreiung - Härtefall bei Maßregelvollzug

    Für den Fall, dass der Antragsteller auch die tatsächlichen Grundlagen für eine Entscheidung nach der Härtefallregelung bei Antragstellung mitteilt, hat der Beklagte nicht nur die Befreiungstatbestände des § 6 Abs. 1 RGebStV zu prüfen, sondern von Amts wegen auch eine Entscheidung nach § 6 Abs. 3 RGebStV zu treffen (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. vom 08.02.2007, Az. 3 O 35/06 in juris).
  • VG Schwerin, 18.11.2009 - 6 A 1287/07

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Berücksichtigung von Zuschlägen

    Schon das Antragserfordernis sowohl für die Regelbefreiungsgründe in § 6 Abs. 1 als auch für den Härtefall in § 6 Abs. 3 RGebStV lässt nicht erkennen, dass der Antragsteller gehalten ist, einen bestimmten "Befreiungstatbestand" zu benennen, und dass die Prüfung der Rundfunkanstalt ausschließlich hierauf zu beschränken wäre (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 08.02.2007, Az. 3 O 35/06, NVwZ-RR 2008, 327).
  • VG Münster, 16.06.2008 - 7 K 1928/07

    Befreiung eines Empfängers von Ausbildungsförderung von der

    Anderer Ansicht: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 3 O 35/06 -, NVwZ-RR 2008, 327.
  • VG Gelsenkirchen, 18.09.2007 - 14 K 819/06

    Rundfunkgebührenbefreiung, besondere Härte, niedriges Einkommen, Altersrente,

    Insoweit folgt der Senat ausdrücklich nicht der ... vereinzelt gebliebenen - Rechtsprechung, OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2007 - 3 O 35/06 - und VG Weimar, Urteil vom 11. Januar 2007 - 2 K 308/06 We -, beide Juris, die unabhängig von den dafür angegebenen Gründen den Verzicht auf bescheidgebundene Leistungen - bzw. die Vermeidung einer umfassenden Bedürftigkeitsprüfung durch eine mit den dafür notwendigen Verwaltungskapazitäten ausgestattete Sozialleistungsbehörde - als härtefallbegründend ansieht und überdies das Erfordernis vernachlässigt, die dem Bezug bescheidgebundener Sozialleistungen iSv § 6 Abs. 1 Satz 1 RundfGebStV gleichgestellte schlechte wirtschaftliche Lage des antragstellenden Rundfunkteilnehmers durch Bescheide nachzuweisen.
  • VG Minden, 27.11.2013 - 11 K 2182/13

    Antrag eines Empfängers von Grundsicherung wegen Erwerbsminderung auf Befreiung

  • VG Ansbach, 30.06.2011 - AN 14 K 10.02141

    Rundfunk- und Fernsehrecht; Gebührenbescheid; keine Befreiung von der

  • VG Regensburg, 24.04.2008 - RO 3 K 07.01402

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; schwerbehinderter Haushaltsangehöriger

  • VG Aachen, 28.11.2007 - 8 K 2082/05
  • VG München, 19.09.2008 - M 6a K 07.4245

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; rückwirkende Bewilligung von

  • VG Hamburg, 31.07.2007 - 10 K 126/07

    Sog. Meister BAföG; keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

  • VG Halle, 16.09.2010 - 6 A 71/10

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

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