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   LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02   

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LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02 (https://dejure.org/2004,19675)
LG Köln, Entscheidung vom 23.03.2004 - 3 O 355/02 (https://dejure.org/2004,19675)
LG Köln, Entscheidung vom 23. März 2004 - 3 O 355/02 (https://dejure.org/2004,19675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufrechterhaltung eines Vorbehalts-Anerkenntnisurteils; Aufrechnung mit Gegenansprüchen auf Grund fehlerhafter Kontoführung; Kündigung eines Girovertrages und eines Darlehensvertrages durch eine Bank; Herleitung eines Anspruchs auf Schadensersatz oder Herausgabe einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 2/98

    Einräumung der Befugnis zur einseitigen Anpassung der Darlehenskonditionen

    Auszug aus LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02
    Nach Nr. 4 Abs. 1 der Kreditbedingungen (Anl. K 9, Bl. 149 f. d.A.) war die Bank zur Anpassung des Zinssatzes an die Kapitalmarktentwicklung und ihre hierdurch bedingten Refinanzierungsmöglichkeiten gemäß § 315 Abs. 1 BGB berechtigt; derartige Klauseln tragen einem anerkennenswerten Interesse des Kreditinstituts Rechnung und sind in aller Regel unbedenklich (vgl. nur OLG Köln, OLGR 1998, 434; BGH, Urt. v. 17.02.2004 - XI ZR 140/03).
  • BGH, 17.06.1997 - XI ZR 239/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer abweichenden Wertstellung von Bareinzahlungen

    Auszug aus LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02
    Richtig ist zwar, dass jeder Buchung ein Geschäftsvorfall (z.B. Überweisungsauftrag, Lastschriftauftrag, Scheckeinreichung) vorausgehen muss; weder das Buchungsdatum noch das Datum des Geschäftsvorfalls sind jedoch entscheidend für die Frage, wie die Wertstellung (also die Festlegung des Kalendertages, für den der gutzuschreibende oder zu belastende Betrag in den für die Zinsberechnung maßgebenden - fiktiven - Zwischensaldo des Girokontos eingeht) vorzunehmen ist; das Wertstellungsdatum ist unabhängig vom Buchungstag (BGHZ 135, 315; BGH, NJW 1997, 3168).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02
    Ein Recht ist verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin und besonderer zu dem Zeitablauf hinzutretender Umstände bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt (st. Rspr.: BGH, NJW 2003, 824 m.w.N.; OLG Köln, Beschl. v. 27.10.2003 - 13 W 62/03).
  • BGH, 17.02.2004 - XI ZR 140/03

    Zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen

    Auszug aus LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02
    Nach Nr. 4 Abs. 1 der Kreditbedingungen (Anl. K 9, Bl. 149 f. d.A.) war die Bank zur Anpassung des Zinssatzes an die Kapitalmarktentwicklung und ihre hierdurch bedingten Refinanzierungsmöglichkeiten gemäß § 315 Abs. 1 BGB berechtigt; derartige Klauseln tragen einem anerkennenswerten Interesse des Kreditinstituts Rechnung und sind in aller Regel unbedenklich (vgl. nur OLG Köln, OLGR 1998, 434; BGH, Urt. v. 17.02.2004 - XI ZR 140/03).
  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 29/99

    Darlegungslast für ersparte Aufwendungen des Schuldners bei vom Gläubiger zu

    Auszug aus LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02
    An dieser Feststellung ist die Kammer nicht etwa durch den ausgesprochenen Vorbehalt gehindert; denn eine Entscheidung darüber, ob die von der Beklagten erstmals mit Schriftsatz vom 01.11.2002 (bei Gericht eingegangen am 05.11.2002) erklärte Aufrechnung schon wegen Verwirkung der Gegenforderung ins Leere ging, enthielt das Urteil vom 12.11.2002 nicht, zumal der Klägerin bis zu dessen Erlass noch kein rechtliches Gehör zu der Aufrechnungsforderung hatte gewährt werden können (vgl. BGHZ 35, 248; BGH, NJW 1961, 1465; NJW-RR 1997, 188; NJW 2002, 57, wonach für den Umfang der Bindung eines Vorbehalts- oder Grundurteils das wirklich Erkannte maßgebend ist).
  • BGH, 02.05.1961 - VI ZR 153/60
    Auszug aus LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02
    An dieser Feststellung ist die Kammer nicht etwa durch den ausgesprochenen Vorbehalt gehindert; denn eine Entscheidung darüber, ob die von der Beklagten erstmals mit Schriftsatz vom 01.11.2002 (bei Gericht eingegangen am 05.11.2002) erklärte Aufrechnung schon wegen Verwirkung der Gegenforderung ins Leere ging, enthielt das Urteil vom 12.11.2002 nicht, zumal der Klägerin bis zu dessen Erlass noch kein rechtliches Gehör zu der Aufrechnungsforderung hatte gewährt werden können (vgl. BGHZ 35, 248; BGH, NJW 1961, 1465; NJW-RR 1997, 188; NJW 2002, 57, wonach für den Umfang der Bindung eines Vorbehalts- oder Grundurteils das wirklich Erkannte maßgebend ist).
  • BGH, 22.06.1961 - VII ZR 166/60

    Rechtswirkungen eines Vorbehaltsurteils

    Auszug aus LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02
    An dieser Feststellung ist die Kammer nicht etwa durch den ausgesprochenen Vorbehalt gehindert; denn eine Entscheidung darüber, ob die von der Beklagten erstmals mit Schriftsatz vom 01.11.2002 (bei Gericht eingegangen am 05.11.2002) erklärte Aufrechnung schon wegen Verwirkung der Gegenforderung ins Leere ging, enthielt das Urteil vom 12.11.2002 nicht, zumal der Klägerin bis zu dessen Erlass noch kein rechtliches Gehör zu der Aufrechnungsforderung hatte gewährt werden können (vgl. BGHZ 35, 248; BGH, NJW 1961, 1465; NJW-RR 1997, 188; NJW 2002, 57, wonach für den Umfang der Bindung eines Vorbehalts- oder Grundurteils das wirklich Erkannte maßgebend ist).
  • BGH, 26.09.1996 - VII ZR 142/95

    Umfang der Bindung eines Grundurteils

    Auszug aus LG Köln, 23.03.2004 - 3 O 355/02
    An dieser Feststellung ist die Kammer nicht etwa durch den ausgesprochenen Vorbehalt gehindert; denn eine Entscheidung darüber, ob die von der Beklagten erstmals mit Schriftsatz vom 01.11.2002 (bei Gericht eingegangen am 05.11.2002) erklärte Aufrechnung schon wegen Verwirkung der Gegenforderung ins Leere ging, enthielt das Urteil vom 12.11.2002 nicht, zumal der Klägerin bis zu dessen Erlass noch kein rechtliches Gehör zu der Aufrechnungsforderung hatte gewährt werden können (vgl. BGHZ 35, 248; BGH, NJW 1961, 1465; NJW-RR 1997, 188; NJW 2002, 57, wonach für den Umfang der Bindung eines Vorbehalts- oder Grundurteils das wirklich Erkannte maßgebend ist).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 2 U 30/10

    AGB von Banken: Formularmäßige Forderung einer Kontoführungsgebühr bei

    OLG, Urteil vom 22.07.2010 - 5 U 76/09, bei juris Rz. 63; OLG Schleswig, Urteil vom 27.04.2006 - 5 U 176/05, MDR 2006, 1119, bei juris Rz. 20; bei Kontokorrentkonto LG Köln, Urteil vom 23.03.2004 - 3 O 355/02, bei juris Rz. 30; unergiebig für den Streitfall BGHZ 133, 10, bei juris Rz. 8 ff.).
  • LG Saarbrücken, 18.04.2011 - 1 O 299/06

    Kontokorrentkonto - Verjährung der Saldoforderung

    Denn das Kreditinstitut kann für jede Art von Transaktion sowohl vor als auch nach deren Buchung auf dem Kundenkonto in Höhe des Gegenwertes buchmäßige Deckung erhalten oder gewähren (durch entsprechende Wertstellung der korrespondierenden Gutschrift oder Belastung im Interbankenverkehr); gegen seine Pflichten aus dem Girovertrag verstößt es (soweit nichts anderes - auch formularvertraglich - wirksam vereinbart ist, vgl. § 676g Abs. 1 S. 4 BGB und BGH, a.a.O., zur zulässigen Pauschalierung von Wertstellungsfristen im Scheck- und Lastschriftverkehr) allenfalls dann, wenn das Datum der Wertstellung auf dem Kundenkonto nicht dem Tag des tatsächlichen Zugangs oder Abflusses der Deckung (im vorgenannten Sinne) entspricht (LG Köln Urteil vom 23.3.2004, 3 O 355/02 zit. n. juris).
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   LG Köln, 23.04.2004 - 3 O 355/02   

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LG Köln, 23.04.2004 - 3 O 355/02 (https://dejure.org/2004,38605)
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LG Köln, Entscheidung vom 23. April 2004 - 3 O 355/02 (https://dejure.org/2004,38605)
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