Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 3 O 388/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch eines Patienten und Zahlung von Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Aufklärung durch einen Arzt im Zusammenhang mit der Lebendnierenspende (hier: Risiko des Auftretens eines Fatigue-Syndroms)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 3 O 388/10
- OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 8 U 115/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03
Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 16.08.2012 - 3 O 388/10
Bezogen auf die allgemein (immer) zu beachtenden ärztlichen Aufklärungspflichten ist es zwar rechtlich anerkannt, dass ein Verstoß gegen diese nicht haftungsbegründet ist, wenn der Einwand einer hypothetischer Einwilligung des Patienten erhoben wird und der Patient nicht in der Lage ist, einen ernsthaften persönlichen Entscheidungskonflikt plausibel und nachvollziehbar darzulegen, ob er sich somit gegen eine ihm vorgestellte ärztliche Behandlungsmaßnahme entschieden hätte, wäre er ordnungsgemäß aufgeklärt worden (vgl. dazu: BGH VersR 2005, 942).
- BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16
Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende
Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers gebe die Regelung des § 8 TPG eine formell und inhaltlich besonders ausgestaltete Aufklärungspflicht vor, die umfassend und ausnahmslos strikt einzuhalten sei, so dass bereits ein Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Haftung des Arztes begründe, der den Regelverstoß zu vertreten habe (LG Düsseldorf, Urteil vom 16. August 2012 - 3 O 388/10, BeckRS 2012, 212970 Rn. 44). - OLG Hamm, 07.09.2016 - 3 U 6/16
Organentnahme zur Nierenlebendspende trotz Verfahrensmängel nach dem …
Allerdings gehe das Landgericht hier ohne Auseinandersetzung mit der gegenläufigen, von der Klägerin zitierten Entscheidung des LG Düsseldorf (Urteil vom 16.08.2012 - 3 O 388/10) davon aus, dass nicht bereits die unzweifelhafte Nichteinhaltung der vom TPG vorgesehenen und bewusst streng gehaltenen formellen Voraussetzungen der Aufklärung zu deren Unwirksamkeit und damit auch der der Einwilligung führe.Allerdings führt ein Verstoß gegen die formellen Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 TPG entgegen der Auffassung des LG Düsseldorf (Urteil vom 16.08.2012 - 3 O 388/10) nicht automatisch zur Rechtswidrigkeit des Eingriffs bzw. der Unwirksamkeit der Einwilligung des Organspenders in die Organentnahme, wie dies das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 25.08.2016(8 U 115/12) überzeugend dargestellt hat.
- OLG Düsseldorf, 25.08.2016 - 8 U 115/12
Anforderungen an die Risikoaufklärung des Spenders vor einer Organspende
Die Beklagten zu 1 bis 3 beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 16.08.2012, Az. 3 O 388/10, die Klage abzuweisen.
Rechtsprechung
LG Berlin, 08.11.2011 - 3 O 388/10 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.11.2011 - 3 O 388/10
- KG, 28.09.2012 - 7 U 253/11
- BGH, 20.11.2014 - VII ZR 297/12
Wird zitiert von ...
- KG, 28.09.2012 - 7 U 253/11
VOB-Pauschalpreisvertrag: Anforderungen an die Abrechnung des Hauptunternehmers …
Auf die Rechtsmittel der Parteien wird das am 8. November 2011 verkündete Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin - 3 0 388/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz einschließlich der dort von den Parteien gestellten Anträge und der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils wird auf das am 8.11.2011 verkündete Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin - 3 O 388/10 - Bezug genommen.