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   LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20   

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LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20 (https://dejure.org/2021,18708)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 09.06.2021 - 3 O 392/20 (https://dejure.org/2021,18708)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 3 O 392/20 (https://dejure.org/2021,18708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit von § 8b MB/KK

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20
    Ein solcher Antrag ist zulässig (BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 19 f., juris; BGH, Urt. v. 19.12.2018 - IV ZR 255/10 -, Rn. 17 ff., juris).

    Es handelt sich um eine Vorfrage für den als Klageantrag zu 2. formulierten Leistungsantrag und geht zugleich über das dort erfasste Leistungsziel hinaus (BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 20, juris; OLG Köln, Urt. v. 29.10.2019 - 9 U 127/18 -, Rn. 29, juris).

    Dementsprechend wäre sie als Zwischenfeststellungsklage zulässig (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2018 - IV ZR 255/17 -, Rn. 17, juris; BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 20, juris).

    Ein schutzwürdiges Interesse kann auch an der Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses bestehen, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft ergeben können (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 19 m.w.N., juris).

    Das ergibt die Auslegung des § 203 Abs. 5 VVG nach dem Wortlaut der Norm, der Gesetzessystematik, der Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck der Vorschrift (BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 26, juris).

    Eine Übermittlung von Kalkulationsgrundlagen ist daher nach der gemäß § 203 Abs. 5 VVG auf die maßgeblichen Gründe der Prämienanpassung beschränkte Mitteilung nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 36, juris).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der neusten Rechtsprechung des BGH mit Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19.

    Das ergibt die Auslegung des § 203 Abs. 5 VVG aus dem Wortlaut der Norm, der Gesetzessystematik, der Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck der Vorschrift (BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 26, juris).

    Ein solcher folgt nicht aus § 291 BGB, da diese Norm nicht bei einer Klage anwendbar ist, die auf Feststellung des Bestehens einer Verbindlichkeit gerichtet ist (BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 59, juris).

  • OLG Nürnberg, 30.01.2019 - 8 U 1482/18

    Beitragsanpassung, Berufungsrücknahme, Gesundheitsreformgesetz, Äquivalenzstörung

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20
    Eine Abweichung des auslösenden Faktors "nach unten" schließt eine Prämienerhöhung durch den Versicherer nicht aus, da der auslösende Faktor lediglich die Notwendigkeit einer Prüfung anzeigt, aber noch keine Auskunft darüber gibt, ob eine Anpassung der Prämie nach oben oder unten angezeigt ist (OLG Nürnberg, Hinweisbeschl. v. 30.01.2019 - 8 U 1482/18, Anl. BLD 11, Bl. 408 d.A.; Langheid/Rixecker/Muschner, 6. Aufl. 2019, VVG, § 203, Rn. 23a).

    Dabei ist es nicht entscheidend, in welche Richtung sich die Rechnungsgrundlage verändert hat (OLG Nürnberg, Hinweisbeschl. v. 30.01.2019 - 8 U 1482/18, Anl. BLD 11, Bl. 408 d.A.).

    Es werden dann die Prämienerhöhungen und die Prämiensenkungen miteinander saldiert, die im Saldo die eigentliche Prämienanpassung ergeben (OLG Nürnberg, Hinweisbeschl. v. 30.01.2019 - 8 U 1482/18, Anl. BLD 11, Bl. 408 d.A.).

    Diese Auffassung widerspricht sowohl dem Inhalt als auch dem Zweck der gesetzlichen Vorschriften über die Prämienanpassung, da die Veränderungsrichtung der Rechnungsgrundlage nicht gleichzeitig die Veränderung der Prämienanpassung bestimmt (OLG Nürnberg, Hinweisbeschl. v. 30.01.2019 - 8 U 1482/18, Anl. BLD 11, Bl. 408 d.A.; Langheid/Wandt/Boetius, 2. Aufl. 2017, VVG, § 203, Rn. 795).

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20
    Dementsprechend wäre sie als Zwischenfeststellungsklage zulässig (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2018 - IV ZR 255/17 -, Rn. 17, juris; BGH, Urt. v. 16.12.2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 20, juris).

    Allerdings liegt ein solcher Fall nicht vor, da die von der Beklagten gezogenen Nutzungen aus den - nach Auffassung des Klägers rechtsgrundlos gezahlten Prämienanteilen - für ihn im Zeitpunkt der Klageerhebung nur teilweise bezifferbar waren und es daher an der Zumutbarkeit der Erhebung einer Leistungsklage fehlte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2018 - IV ZR 255/17 -, Rn. 20, juris).

    Dazu ist ein Tatsachenvortrag erforderlich, der nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe gestützt werden kann (BGH, Urt. v. 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris, Rn. 20 m.w.N.).

    Wenn sich ein anspruchsbegründender Sachverhalt im Zeitpunkt der Klageerhebung noch in der Entwicklung befindet, so steht der Umstand, dass im Zeitpunkt der Klageerhebung eine Bezifferung teilweise möglich wäre, der Bejahung des Feststellungsinteresses jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Anspruch seiner Natur nach sinnvollerweise erst nach Abschluss seiner Entwicklung beziffert werden kann (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.12.2018 - IV ZR 255/17 -, Rn. 20 m.w.N., juris).

    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass für den Fall, dass eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO in zulässiger Weise erhoben worden ist, ein Kläger auch nicht nachträglich zur Leistungsklage überzugehen braucht, wenn diese erst im Laufe des Rechtsstreits möglich wird (BGH, Urt. v. 19.12.2018 - IV ZR 255/17 -, Rn. 21 m.w.N., juris).

  • OLG Celle, 20.08.2018 - 8 U 57/18

    Anforderungen an die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung in der privaten

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20
    Die Benennung konkreter Werte sowohl der Veränderung der die Prämienanpassung ermöglichenden Rechnungsgrundlage als auch der Veränderung der die Prämienhöhe beeinflussenden Kriterien ist nicht erforderlich (OLG Celle, Urt. v. 20.08.2018 - 8 U 57/18 -, Rn. 88, r+s 2018, 547 (552)).

    Soweit es um die Veränderung der Rechnungsgrundlage geht, ist die Kenntnis der konkreten Höhe der Veränderung nicht notwendig (OLG Celle, Urt. v. 20.08.2018 - 8 U 57/18 -, Rn. 89, r+s 2018, 547 (552)).

    Vielmehr genügt es für die Prämienanpassung, dass die Veränderung die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schwellenwerte tatsächlich übersteigt; dass nach Auffassung des Versicherers der Fall sein soll, folgt daraus, dass der Versicherer die Prämienanpassung vorgenommen hat (OLG Celle, Urt. v. 20.08.2018 - 8 U 57/18 -, Rn. 89, r+s 2018, 547 (552)).

    Die konkrete Zahl hat, soweit es um die die Prämienhöhe beeinflussenden Faktoren geht, keinen Nutzen (OLG Celle, Urt. v. 20.08.2018 - 8 U 57/18 -, Rn. 90, r+s 2018, 547 (552)).

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20
    Der Versicherer hat darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die erhöhte Prämie vorliegen (BGH, Urt. v. 09.12.2015 - IV ZR 272/15 -, Rn. 21, juris).

    Es genügt eine Plausibilitätsprüfung durch den Sachverständigen und die Verschaffung der Möglichkeit dazu (BGH. Urt. v. 09.12.2015 - IV ZR 272/15 -, Rn. 22 ff., juris).

  • LG Oldenburg, 31.03.2021 - 13 O 2797/20

    Wirksamkeit von § 8b MBKK 09

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20
    Die Unwirksamkeit des § 8 Abs. 2 AVB bedingt nicht, dass auch die vertraglich vereinbarte Absenkung des Schwellenwerts unwirksam sein soll (vgl. dazu LG Oldenburg, Urt. v. 31.03.2021 - 13 O 2797/20, Rn. 38, BeckRS 2021, 6233).

    Unter Berücksichtigung dessen kann hier von einer teilbaren Klauseln ausgegangen werden (vgl. dazu LG Oldenburg, Urt. v. 31.03.2021 - 13 O 2797/20, Rn. 38, BeckRS 2021, 6233).

  • OLG Köln, 20.07.2012 - 20 U 149/11

    Eine für den VN günstige Entwicklung der Prämien ermöglicht dem Versicherer

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20
    An der von dem Kläger zitierten Rechtsprechung des Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 20.07.2012 - 20 U 149/11 kann nicht mehr festgehalten werden, wonach eine dem Versicherungsnehmer günstige Entwicklung dem Versicherer nach Sinn und Zweck der Anpassungsvorschriften nicht das Recht gibt, die Beiträge zu erhöhen, sondern alleine eine Prüfung dahingehend veranlasst, ob eine Prämiensenkung in Betracht kommt (vgl. dazu: r+s 2012, 605 f.).
  • LG Trier, 15.04.2021 - 6 O 418/20

    BAP-Mitteilung erfordert keinen gesonderten Hinweis auf "gesunkenen" auslösenden

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20
    Der auslösende Faktor - egal in welche Richtung er sich entwickelt hat - setzt zunächst lediglich das Prüfungsverfahren in Gang (vgl. dazu: LG Trier, Urt. v. 15.04.2021 - 6 O 418/20, Anl. BLD 12, Bl. 416 d.A.).
  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20
    Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung unterliegen einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Kontrolle durch die Zivilgerichte (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 16.06.2004 - IV ZR 117/02 -, Rn. 15, juris).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus LG Wuppertal, 09.06.2021 - 3 O 392/20
    Eine auf Feststellung des Anspruchsgrundes gerichtete Klage ist unzulässig, wenn dem Kläger eine Klage auf Leistung möglich und zumutbar ist und diese das Rechtsschutzziel erschöpft (st. Rspr. des BGH, vgl. dazu: BGH, VU v. 21.02.2017 - XI ZR 467/14, NJW 2017, 1823, Rn. 14 m.w.N.; BGH, Urt. v. 10.10.2017 - XI ZR 456/16, NJW 2018, 227, Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Köln, 29.10.2019 - 9 U 127/18

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 10.10.2017 - XI ZR 456/16

    Revisionszulassung: Einschränkung der Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts

  • LG Wuppertal, 29.07.2021 - 4 O 409/20

    Klage gegen vermeintliche und tatsächliche Prämienerhöhungen in der privaten

    Hierzu führte die Parallelkammer des LG Wuppertal bereits im Urteil vom 09.06.2021, Akt.-Z. 3 O 392/20 auszugsweise wie folgt aus:.
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