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   LG Frankfurt/Main, 06.04.2017 - 2-03 O 415/15   

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https://dejure.org/2017,13586
LG Frankfurt/Main, 06.04.2017 - 2-03 O 415/15 (https://dejure.org/2017,13586)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.04.2017 - 2-03 O 415/15 (https://dejure.org/2017,13586)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. April 2017 - 2-03 O 415/15 (https://dejure.org/2017,13586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 185 Nr. 2, 233 ff., 275, 276, 341 ff. ZPO
    Keine Wiedereinsetzung wegen öffentlicher Zustellung, wenn der Beklagte seiner gesetzlichen Verpflichtung entgegen gehandelt hat, eine inländische Geschäftsanschrift zu unterhalten, an der Zustellungen bewirkt werden können. Besteht nach einer fehlgeschlagenen Zustellung ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 8 Abs. 4 Nr. 1, 10 Abs. 1; ZPO §§ 185 Nr. 2, 233
    Keine Wiedereinsetzung bei fehlender inländischer Geschäftsanschrift einer GmbH und daraus resultierenden fehlgeschlagenen Zustellungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Erreichbarkeit der beklagten Gesellschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Öffentliche Zustellung an juristische Personen

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche Zustellung gem. § 185 Nr. 2 ZPO ohne vorherige Auslandszustellung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 12.07.2010 - 12 W 20/10

    Öffentliche Zustellung: Klagezustellung an eine GmbH bei unvollständiger

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.04.2017 - 3 O 415/15
    Den betroffenen juristischen Personen obliegt es, zur Vermeidung der öffentlichen Zustellung ihre Erreichbarkeit sicherzustellen (KG MDR 2011, 125 [KG Berlin 12.07.2010 - 12 W 20/10] = BeckRS 2010, 18920; LG Zwickau, BeckRS 2010, 27033; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 185 Rn. 3).

    Mithin muss sie den Nachteil tragen, dass eine Zustellung am im Handelsregister eingetragenen Ort nicht möglich war (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 679 [OLG Saarbrücken 18.12.2012 - 4 U 310/11 - 98] ; KG, MDR 2011, 125 [KG Berlin 12.07.2010 - 12 W 20/10] = BeckRS 2010, 18920).

  • LG Zwickau, 15.07.2010 - 5 T 39/10
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.04.2017 - 3 O 415/15
    Den betroffenen juristischen Personen obliegt es, zur Vermeidung der öffentlichen Zustellung ihre Erreichbarkeit sicherzustellen (KG MDR 2011, 125 [KG Berlin 12.07.2010 - 12 W 20/10] = BeckRS 2010, 18920; LG Zwickau, BeckRS 2010, 27033; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 185 Rn. 3).
  • OLG Saarbrücken, 18.12.2012 - 4 U 310/11

    Öffentliche Zustellung: Wirkung einer unvollständigen Angabe des Geschäftssitzes

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.04.2017 - 3 O 415/15
    Mithin muss sie den Nachteil tragen, dass eine Zustellung am im Handelsregister eingetragenen Ort nicht möglich war (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 679 [OLG Saarbrücken 18.12.2012 - 4 U 310/11 - 98] ; KG, MDR 2011, 125 [KG Berlin 12.07.2010 - 12 W 20/10] = BeckRS 2010, 18920).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 2 U 59/16

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung einer Klage wegen Verletzung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.04.2017 - 3 O 415/15
    Auch das zuletzt von der Beklagten herangezogene Urteil des OLG Düsseldorf, I-2 U 59/16, vom 19.01.2017 erscheint der Kammer nicht geeignet, die obigen Ausführungen in Zweifel zu ziehen, zumal es sich bei der dortigen beklagten juristischen Person um eine AG nach Schweizer Recht handelte, die offenbar keinen Sitz in Deutschland unterhielt und die dort erörterte Möglichkeit einer Messezustellung sich vorliegend nicht stellt.
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 20/18

    Anforderungen an die Feststellung der Voraussetzungen für eine öffentliche

    Das Landgericht hat den Einspruch der Beklagten als unzulässig verworfen (LG Frankfurt am Main, BeckRS 2017, 109509).
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