Rechtsprechung
LG Mannheim, 14.06.2005 - 3 O 463/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 14.06.2005 - 3 O 463/04
- OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94
Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims
Auszug aus LG Mannheim, 14.06.2005 - 3 O 463/04
In der Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. BGH NJW-RR 1996, 690 [BGH 26.01.1996 - V ZR 42/94] ), dass auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, eine Aufklärungspflicht für solche Umstände besteht, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern der andere eine solche Aufklärung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte.
- OLG Karlsruhe, 06.12.2005 - 17 U 169/05
Zivilrechtlicher Vergleichsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14. Juni 2005- 3 O 463/04 -wird zurückgewiesen. - BGH, 13.03.2007 - XI ZR 328/05
Anfechtung von Vergleichen betreffend Finanzierungsdarlehen zum Fondserwerb …
Nobbe Müller Ellenberger Schmitt Grüneberg LG Mannheim, Entscheidung vom 14.06.05 - 3 O 463/04 -.