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Rechtsprechung
   LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08   

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https://dejure.org/2008,10462
LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08 (https://dejure.org/2008,10462)
LG Krefeld, Entscheidung vom 11.09.2008 - 3 O 48/08 (https://dejure.org/2008,10462)
LG Krefeld, Entscheidung vom 11. September 2008 - 3 O 48/08 (https://dejure.org/2008,10462)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • weimann.de (Leitsatz)

    Mangelhafte Anlageberatung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
    Denn tritt ein Anlageninteressent an eine Bank oder der Anlageberater der Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (BGH in NJW 1993, 2433).

    Die Beratung muss anleger- und objektgerecht sein (BGHZ 123, 126, 128, NJW 2006, 2041).

    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein und die Bank muss über alle Umstände und Risiken, die für die Anlageentscheidung Bedeutung haben, richtig und vollständig informieren (BGH in NJW 1993, 2433).

  • LG Hanau, 04.08.2008 - 9 O 1501/07

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Risikoaufklärung bei Zinsswap-Geschäften

    Auszug aus LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
    Dass die Klägerin hierbei auf die offenbar falsche Einschätzung der Beklagten vertraute, ändert hieran nichts, weil die Empfehlung der Beklagten ex ante betrachtet nicht unvertretbar erscheint, denn es war gerade nicht vorhersehbar, wie sich die Zinskurve entwickeln würde (so auch LG Hanau 9 O 1501/07, von der Beklagten vorgelegt, Anlage 23).

    Denn die Mitarbeiter der Klägerin vertrauten auf die Prognosen der Beklagten und rechneten mit einem Anstieg des Spread und demzufolge mit einem Zinsgewinn, wodurch der negative Marktwert ausgeglichen worden wäre (LG Hanau 9 O 1501/07, a.a.O.) Demnach musste er auch nicht mitgeteilt werden.

  • LG Wuppertal, 16.07.2008 - 3 O 33/08

    Spekulationsverbot: kein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB, keine Geltung für

    Auszug aus LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
    Dass das Geschäft spekulativ war, da niemand die zukünftige Höhe der Referenzzinssätze (exakt) vorhersagen oder auch nur mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zutreffend prognostizieren kann, muss jedem, der sich mit derartigen Geschäften ein wenig auskennt - und dazu gehörten die Mitarbeiter der Klägerin nach vorhergesagtem - klar sein (LG Wuppertal, 3 O 33/08 zitiert bei juris.de, Rndr. 108).

    Höhere Erträge konnten demnach nur durch Anlagen, wie Aktien, Währungsanlagen etc. erreicht werden, die aber auch alle das Risiko unkontrollierbarer Verluste bergen (LG Wuppertal, Az.: 3 O 33/08, a.a.O., Rndr. 83).

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
    Die Beratung muss anleger- und objektgerecht sein (BGHZ 123, 126, 128, NJW 2006, 2041).

    Dies musste die Beklagte deshalb nicht besonders erwähnen (BGH NJW 2006, 2041).

  • BGH, 19.12.2000 - XI ZR 349/99

    Offenlegung einer Provisionsvereinbarung durch eine Bank

    Auszug aus LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
    Der Kunde hat dann ein Interesse daran, zu erfahren, wie hoch das Eigeninteresse ist (BGH NJW 2001, 962; BGH NJW 2007, 1867).
  • LG Frankfurt/Main, 10.03.2008 - 4 O 388/06

    Zinsswapgeschäft: Inhaltskontrolle der Klauseln für die Berechnung der

    Auszug aus LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
    Insoweit hat die Klägerin hier ein widerstreitendes Interesse der Beklagten an dem streitgegenständlichen Geschäft geltend gemacht und hält die Nichtaufklärung über die eingepreiste Gewinnmarge unter Berufung auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt vom 10.03.2008 (2-4 O 388/06, zitiert bei juris.de und WM 2008, 1061 ff.) für ein aufklärungspflichtwidriges Verhalten.
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
    Während die Aufklärung des Kunden über diese Umstände richtig und vollständig zu sein hat (WM 2000, 1441, 1442), muss die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjektes unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein (Nobbe in Horn/Schimansky, Bankrecht 1998 S. 235, 248).
  • BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 134/85

    Devisenarbitragegeschäfte - § 675 BGB, Anlageberatung, Haftung grundsätzlich nur

    Auszug aus LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
    Das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (BGH WM 1987, 531, 532).
  • LG Magdeburg, 21.01.2008 - 9 O 1989/06

    Keine Anlageberatungshaftung nach Abschluss eines Zinssatzwaps durch ein

    Auszug aus LG Krefeld, 11.09.2008 - 3 O 48/08
    Die Grenze verläuft dort, wo die Bank, um eine ausschließlich konservative Anlagestrategie des Kunden wissend, nicht in ausreichendem Maße und nicht deutlich genug über die Risiken informiert und darauf aufmerksam macht, dass diese Form der Anlage von der bisherigen Strategie abweicht (LG Magdeburg, Az.: 9 O 1989/06, zitiert bei juris.de).
  • LG Hamburg, 01.07.2009 - 325 O 22/09

    Lehman-Zertifikate: Zweites Urteil

    Ist die Bank selbst Emittentin, wie beispielsweise in dem Fall des Landgerichts Krefeld (Urteil vom 11. September 2008, 3 O 48/08, www.beck-online.de, Anlage B 51), dann ist - mit dem LG Krefeld - anzunehmen, dass das wirtschaftliche Eigeninteresse der die Anleihe ausgebenden Bank offensichtlich ist.
  • OLG Stuttgart, 27.10.2010 - 9 U 148/08

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit einem

    Er enthält neben einer mit einem Taschenrechner berechenbaren Formel (vgl. LG Krefeld, Urt. v. 11.09.2008, 3 O 48/08; LG Wuppertal, Urt. v. 16.07.2008, 3 O 33/08, und die angegriffene Entscheidung) Risiken, die für den nicht professionellen Marktteilnehmer nicht transparent sind.
  • OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 23 U 76/08

    Schadenersatzanspruch: Aufklärungspflicht einer Bank hinsichtlich Gewinn bzw.

    Es ist allgemein üblich, dass derjenige, der ein gerade abgeschlossenes Geschäft wieder rückgängig machen möchte, sich aus diesem Vertragsverhältnis wieder "herauskaufen" muss (Landgericht Krefeld, Urteil vom 11.09.2008, Az.: 3 O 48/08).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 9 U 187/08

    Pflichten des Anlageberaters; Anforderungen an die Empfehlung eines sog.

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 11.09.2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (3 O 48/08) wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Essen, 14.04.2008 - 3 O 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,25716
LG Essen, 14.04.2008 - 3 O 48/08 (https://dejure.org/2008,25716)
LG Essen, Entscheidung vom 14.04.2008 - 3 O 48/08 (https://dejure.org/2008,25716)
LG Essen, Entscheidung vom 14. April 2008 - 3 O 48/08 (https://dejure.org/2008,25716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 249 ff BGB

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer sechsmonatigen Weiternutzung eines reparierten Pkw für einen Anspruch auf Ersatz von dem Wiederbeschaffungswert übersteigenden Reparaturkosten; Dokumentation des Integritätsinteresses durch Vornahme einer durch Rechnung nachgewiesenen, teuren ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 22.01.2008 - 5 W 102/07

    Anforderungen an den Nachweis des Integritätsinteresses nach Reparatur eines

    Auszug aus LG Essen, 14.04.2008 - 3 O 48/08
    Einer zusätzlichen Weiternutzung über sechs Monate hinaus bedarf es nicht (so auch OLG Celle, Beschluss vom 22.01.08, 5 W 102/07, zitiert in Juris Praxisreport 8/08).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 56/07

    Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur bei sechsmonatiger

    Auszug aus LG Essen, 14.04.2008 - 3 O 48/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27.11.07 (VI ZR 56/07) entschieden, dass der Geschädigte zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Widerbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigt, Reparaturkosten über dem Widerbeschaffungsaufwand auch bei vollständiger und fachgerechter Reparatur im Regelfall nur verlangen kann, wenn er das Fahrzeug nach dem Unfall sechs Monate weiter nutzt.
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Rechtsprechung
   LG Konstanz, 29.12.2008 - 3 O 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,42271
LG Konstanz, 29.12.2008 - 3 O 48/08 (https://dejure.org/2008,42271)
LG Konstanz, Entscheidung vom 29.12.2008 - 3 O 48/08 (https://dejure.org/2008,42271)
LG Konstanz, Entscheidung vom 29. Dezember 2008 - 3 O 48/08 (https://dejure.org/2008,42271)
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Volltextveröffentlichung

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