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   LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07   

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https://dejure.org/2008,17223
LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07 (https://dejure.org/2008,17223)
LG Bonn, Entscheidung vom 16.05.2008 - 3 O 503/07 (https://dejure.org/2008,17223)
LG Bonn, Entscheidung vom 16. Mai 2008 - 3 O 503/07 (https://dejure.org/2008,17223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines auf einem Grundstück befindlichen Swimmingpools bei mangelnder Beaufsichtigung eines Kindes durch die Eltern

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Swimmingpools

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 162/93

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern

    Auszug aus LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07
    Dies gilt insbesondere dann, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt - zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, dass sie dabei Schaden erleiden können (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH VersR 1973, 621; VersR 1975, 88, 89; VersR 1991, 559, VersR 1992, 844; BGH NJW 1994, 3348; BGH DtZ 1995, 440).

    Die Verkehrsicherungspflicht der Beklagten ist folglich in dem Maße herabzusetzen, wie die Beklagte auf eine ausreichende Beaufsichtigung der Kinder vertrauen durfte (VersR 1994, 1486; BGH DtZ 1995, 441; OLG Hamm VersR 1996, 643, 644).

    Zur Abwehr solcher für die Kinder allgegenwärtiger Gefahren ist bei ihnen aber zu aller erst der Aufsichtspflichtige zuständig, auf dessen sorgfältiges Verhalten der Verkehrssicherungspflichtige jedenfalls beim Fehlen entgegenstehender Anhaltspunkte vertrauen darf (BGH VersR 1994, 1486 f.).

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07
    Grundsätzlich hat derjenige, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, zum Zwecke der Gefahrenabwehr im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (Sprau in: Palandt, Kommentar zum BGB, 67. Auflage, § 823 Rn. 48; BGH VersR 1992, 844, 845; BGH VersR 06, 803).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt - zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, dass sie dabei Schaden erleiden können (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH VersR 1973, 621; VersR 1975, 88, 89; VersR 1991, 559, VersR 1992, 844; BGH NJW 1994, 3348; BGH DtZ 1995, 440).

  • BGH, 20.01.1995 - AnwZ (B) 16/94

    Unwürdigkeit der Advokatur - DDR-Strafjustiz

    Auszug aus LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07
    Die Verkehrsicherungspflicht der Beklagten ist folglich in dem Maße herabzusetzen, wie die Beklagte auf eine ausreichende Beaufsichtigung der Kinder vertrauen durfte (VersR 1994, 1486; BGH DtZ 1995, 441; OLG Hamm VersR 1996, 643, 644).
  • BGH, 22.10.1974 - VI ZR 149/73

    Grundstückseigentümer - Verkehrssicherungspflicht - Haftung des

    Auszug aus LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07
    Dies gilt insbesondere dann, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt - zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, dass sie dabei Schaden erleiden können (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH VersR 1973, 621; VersR 1975, 88, 89; VersR 1991, 559, VersR 1992, 844; BGH NJW 1994, 3348; BGH DtZ 1995, 440).
  • BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93

    Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers

    Auszug aus LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07
    Soweit die Klägerin unter Berufung auf BGH NJW 1994, 3349 a.E. meint, für die beiden Kinder habe es sich bei dem Grundstück der Beklagten nicht um ein fremdes, sondern regelmäßig genutztes Grundstück gehandelt, scheidet diese Annahme bereits auch deshalb aus.
  • BGH, 20.03.1973 - VI ZR 55/72

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und des Besitzers eines Grundstücks

    Auszug aus LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07
    Dies gilt insbesondere dann, wenn ihm bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt - zum Spielen benutzen, und die Gefahr besteht, dass sie dabei Schaden erleiden können (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH VersR 1973, 621; VersR 1975, 88, 89; VersR 1991, 559, VersR 1992, 844; BGH NJW 1994, 3348; BGH DtZ 1995, 440).
  • BGH, 13.06.1966 - III ZR 258/64

    Züchtigungsrecht eines Lehrers - Schläge auf den Kopf - Klage der

    Auszug aus LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07
    Jedoch ist ihr wegen der Möglichkeit des Anspruchserwerbs ein eigenes rechtliches Interesse an der Feststellung zuzusprechen, dass ihrem Versicherungsnehmer ein derartiger Freistellungsanspruch zusteht (BGH VersR 1966, 875; OLG Düsseldorf VersR 1999, 1277; Proells/Martin, 27.Aufl. § 67 VVG Rn. 18).
  • OLG Hamm, 28.04.1995 - 9 U 51/94

    Eigentümer; Hausgrundstück; Gartenteich; Kind; Aufsicht; Sorgeberechtigter

    Auszug aus LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07
    Die Verkehrsicherungspflicht der Beklagten ist folglich in dem Maße herabzusetzen, wie die Beklagte auf eine ausreichende Beaufsichtigung der Kinder vertrauen durfte (VersR 1994, 1486; BGH DtZ 1995, 441; OLG Hamm VersR 1996, 643, 644).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1998 - 4 U 119/97

    Haftung eines Pächters gegenüber dem Verpächter, für von Mietern verursachte

    Auszug aus LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07
    Jedoch ist ihr wegen der Möglichkeit des Anspruchserwerbs ein eigenes rechtliches Interesse an der Feststellung zuzusprechen, dass ihrem Versicherungsnehmer ein derartiger Freistellungsanspruch zusteht (BGH VersR 1966, 875; OLG Düsseldorf VersR 1999, 1277; Proells/Martin, 27.Aufl. § 67 VVG Rn. 18).
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07
    Grundsätzlich hat derjenige, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, zum Zwecke der Gefahrenabwehr im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren (Sprau in: Palandt, Kommentar zum BGB, 67. Auflage, § 823 Rn. 48; BGH VersR 1992, 844, 845; BGH VersR 06, 803).
  • LG Rostock, 04.07.2018 - 10 O 10/15
    2) Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und weiterer Gerichte (vgl. BGH, a.a.O. Rn. 16, OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 2001 - 13 U 253/00 - Rn. 24, LG Bonn, Urteil vom 16. Mai 2008 - 3 O 503/07 - Rn. 16; OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 5 U 39/95 -, Rn. 1 u 8, zitiert nach juris; Hager in: Staudinger, BGB, Stand: 2009, § 823 Rn. E 45) zu einer Neutralisierung der Verkehrssicherungspflicht durch eine Aufsichtspflicht ergibt sich vorliegend kein anderes Ergebnis.
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