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   LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11   

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https://dejure.org/2012,2394
LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11 (https://dejure.org/2012,2394)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29.02.2012 - 3 O 5174/11 (https://dejure.org/2012,2394)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 3 O 5174/11 (https://dejure.org/2012,2394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Markenmäßige Benutzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion im Zusammenhang mit AdWords-Werbung; Eintritt der Erschöpfungswirkung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keyword Advertising

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Markenrechtliche Unterlassungs- und Folgeansprüche

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Brand Bidding bei Google AdWords-Anzeigen erlaubt

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Brand Bidding" - Verwendung von Markennamen in AdWord-Anzeigen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11
    Nachdem der BGH zunächst darauf abstellte, dass durch die Verwendung eines Keywords - vergleichbar der Verwendung eines mit der Marke übereinstimmenden "Metatags" (im nicht sichtbaren Quelltext der Internetseite des Werbenden) - der Suchvorgang der Suchmaschine zugunsten des Werbenden beeinflusst und dadurch die Werbefunktion der Marke beeinträchtigt werden könne (GRUR 2009, 498 - Bananabay I), verneint der BGH nun ebenfalls eine Beeinträchtigung der Werbefunktion, wenn die Sichtbarkeit der Waren des Markeninhabers aufgrund des Erscheinens des Internetauftritts des Markeninhabers in der Trefferliste für den Internetnutzer gewährleistet sei (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II).

    Ihm ist klar, dass eine notwendige Bedingung für das Erscheinen der Anzeige vor allem deren Bezahlung durch den Werbenden ist (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II, Tz. 28).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11
    Die damit eingetretene Erschöpfungswirkung hat zur Folge, dass das Ankündigungsrecht auf den Wiederverkäufer übergegangen ist, weshalb die Beklagten unter Benutzung der Marke für die Ware werben und dazu auch ein Schlüsselwort einsetzen dürfen (EuGH, GRUR Int 2010, 861 - Portakabin/Primakabin, Tz. 77 f.).

    Ein solcher Ausnahmefall wird vom EuGH angenommen, wenn die Marke in der Werbung in einer Weise benutzt wird, die den Eindruck erwecken kann, dass eine Handelsbeziehung zwischen dem Händler und dem Markeninhaber bestehe, insbesondere das Unternehmen des Wiederverkäufers dem Vertriebsnetz des Markeninhabers angehöre oder eine sonstige Sonderbeziehung zwischen den beiden Unternehmen gegeben sei (EuGH, GRUR Int 1999, 438 - BMW/Deenik, Tz. 51; EuGH, GRUR 2010, 841 - Portakabin/Primakabin, Tz. 80).

  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11
    Ein solcher Ausnahmefall wird vom EuGH angenommen, wenn die Marke in der Werbung in einer Weise benutzt wird, die den Eindruck erwecken kann, dass eine Handelsbeziehung zwischen dem Händler und dem Markeninhaber bestehe, insbesondere das Unternehmen des Wiederverkäufers dem Vertriebsnetz des Markeninhabers angehöre oder eine sonstige Sonderbeziehung zwischen den beiden Unternehmen gegeben sei (EuGH, GRUR Int 1999, 438 - BMW/Deenik, Tz. 51; EuGH, GRUR 2010, 841 - Portakabin/Primakabin, Tz. 80).
  • BGH, 07.11.2002 - I ZR 202/00

    "Mitsubishi"; Zulässigkeit der Verwendung einer Bildmarke durch nicht in das

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11
    Insbesondere suggerieren die Anzeigen nicht, dass die Beklagten dem Vertriebsnetz der Klägerin angehören würden oder dass zwischen den Parteien ein Vertragshändlervertrag bestünde (vgl. auch BGH, GRUR 2003, 340 - Mitsubishi).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 125/07

    Bananabay

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11
    Nachdem der BGH zunächst darauf abstellte, dass durch die Verwendung eines Keywords - vergleichbar der Verwendung eines mit der Marke übereinstimmenden "Metatags" (im nicht sichtbaren Quelltext der Internetseite des Werbenden) - der Suchvorgang der Suchmaschine zugunsten des Werbenden beeinflusst und dadurch die Werbefunktion der Marke beeinträchtigt werden könne (GRUR 2009, 498 - Bananabay I), verneint der BGH nun ebenfalls eine Beeinträchtigung der Werbefunktion, wenn die Sichtbarkeit der Waren des Markeninhabers aufgrund des Erscheinens des Internetauftritts des Markeninhabers in der Trefferliste für den Internetnutzer gewährleistet sei (BGH, GRUR 2011, 828 - Bananabay II).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11
    Die Kammer hält eine Entscheidung des Gerichtshofs auch nicht für geboten, da der Europäische Gerichtshof die grundsätzlichen Anforderungen für die Annahme der markenmäßigen Benutzung und der Erschöpfung bereits hinreichend geklärt hat, der Lösung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen daher eine gesicherte Rechtsprechung des EuGH zu Grunde liegt (EuGH, NJW 2003, 3539 - Köbler).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11
    Nach den Vorgaben des EuGH kann der Inhaber einer Marke der Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens nur dann widersprechen, wenn diese Benutzung eine der geschützten Markenfunktionen beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH, GRUR 2010, 445 - Google France und Google, Tz. 75).
  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 29.02.2012 - 3 O 5174/11
    Nach dem EuGH kann der Inhaber einer Marke einem Wiederverkäufer, der gewöhnlich Artikel gleicher Art aber nicht unbedingt gleicher Qualität wie die mit der Marke versehenen Waren vertreibt, nicht daran hindern, diese Marke im Rahmen der für seine Branche üblichen Werbeformen zu benutzen, um der Öffentlichkeit den weiteren Vertrieb dieser Waren anzukündigen, sofern nicht erwiesen ist, dass diese Benutzung der Marke ihren Ruf im konkreten Fall erheblich schädigt (EuGH, GRUR Int 1998, 140 - Parfums Christian Dior, Tz. 48).
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