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   LG Kleve, 10.10.2014 - 3 O 53/14   

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https://dejure.org/2014,34683
LG Kleve, 10.10.2014 - 3 O 53/14 (https://dejure.org/2014,34683)
LG Kleve, Entscheidung vom 10.10.2014 - 3 O 53/14 (https://dejure.org/2014,34683)
LG Kleve, Entscheidung vom 10. Oktober 2014 - 3 O 53/14 (https://dejure.org/2014,34683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug wegen eines verschwiegenen Unfallschadens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Gebrauchtwagen bei Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit

  • rabüro.de

    Zum Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug wegen eines Sachmangels

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus LG Kleve, 10.10.2014 - 3 O 53/14
    Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (BGH, Urt. v. 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Rn 18; BGH, Versäumnisurt. v. 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06, Rn 20 m.w.N.).

    (bb) Eine vorangehende Fristsetzung zur Nacherfüllung bedurfte es nicht, weil der vorliegende Mangel sich nicht durch eine Nachbesserung korrigieren lässt; eine Ersatzlieferung ist bei dem hier vorliegenden Gebrauchtwagenkauf regelmäßig nicht möglich (BGH, Urt. v. 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Rn 21 m.w.N.).

    Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 S. 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als ein Prozent des Kaufpreises beträgt (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. v. 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517 m.w.N.).

  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus LG Kleve, 10.10.2014 - 3 O 53/14
    Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (BGH, Urt. v. 12.03.2008, Az. VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Rn 18; BGH, Versäumnisurt. v. 10.10.2007, Az. VIII ZR 330/06, Rn 20 m.w.N.).
  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der

    Auszug aus LG Kleve, 10.10.2014 - 3 O 53/14
    Diese Vorschrift erfasst verschuldensunabhängig auch Sachverständigenkosten, die einem Käufer entstehen, um die Ursache der Mangelerscheinungen des Kaufgegenstands aufzufinden und auf diese Weise zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs die Verantwortlichkeit für den Mangel zu klären (BGH, Urt. v. 30.04.2014, Az. VIII ZR 275/13, DNotZ 2014, 603; Weidenkaff , in: Palandt, Kommentar zum BGB, 73. Aufl., 2014, § 439 BGB, Rn 11).
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