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   LG Berlin, 23.04.2021 - 3 O 550/20   

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LG Berlin, 23.04.2021 - 3 O 550/20 (https://dejure.org/2021,35631)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.04.2021 - 3 O 550/20 (https://dejure.org/2021,35631)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. April 2021 - 3 O 550/20 (https://dejure.org/2021,35631)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz für Audi Q7 im Abgasskandal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Audi-Abgasskandal: Verbraucherfreundliches Urteil zu Audi Q7 mit EA897

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2021 - 3 O 550/20
    Vielmehr muss eine besondere Verwerflichkeit seines Verhaltens hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann (vgl. BGH , Urt . v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 , BGHZ 225, 316 = juris Rn . 15).

    v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 , BGHZ 225, 316 = juris Rn .

    Die Beklagte ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weil der Kläger hinreichende Anhaltspunkte für eine Kenntnis des Vorstands von der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorgetragen hat (die Funktionsweise ergab sich auch für technische Laien verständlich aus internen Unterlagen der Beklagten), besondere Schwierigkeiten des Klägers bestehen, konkrete Tatsachen darzulegen, aus denen sich die Kenntnis eines bestimmten Vorstandsmitglieds ergibt, und es der Beklagten möglich und zumutbar gewesen wäre darzulegen, über welche Erkenntnisse sie diesbezüglich verfügt und welche Ermittlungen sie mit welchem Ergebnis insoweit angestellt hat (vgl. BGH , Urt . v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 , BGHZ 225, 316 = juris Rn . 35-43, 61-63).

    Es ist nach der Lebenserfahrung ausgeschlossen, das ein Käufer ein Fahrzeug erwirbt, welches hinsichtlich des zentralen Bestandteils mit einem vorsätzlich hergestellten Serienmangel ausgestattet ist, insbesondere dann, wenn eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung droht und im Zeitpunkt des Erwerbs in keiner Weise absehbar ist, ob dieses Problem behoben werden kann (vgl. BGH , Urt . v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 , BGHZ 225, 316 = juris Rn . 44-55).

    Ob das durchgeführte Softwareupdate das Problem nachfolgend tatsächlich behoben hat, ist unerheblich, weil der mit dem Vertragsschluss entstandene Schadensersatzanspruch nicht nachträglich aufgrund neuerer Umstände erlischt (vgl. BGH , Urt . v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 , BGHZ 225, 316 = juris Rn . 58).

    b) Der Kläger muss sich die gezogenen Nutzungsvorteile anrechnen lassen (vgl. BGH , Urt . v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 , BGHZ 225, 316 = juris Rn . 64-77).

    Das Gericht schätzt diese (§ 287 I ZPO), indem der Bruttokaufpreis durch die voraussichtliche Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt geteilt und dieser Wert mit den gefahrenen Kilometern multipliziert wird, da diese höchstrichterlich anerkannte Methode (vgl. BGH , Urt . v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19 , BGHZ 225, 316 = juris Rn . 80-82) sachgerecht ist, weil sie unmittelbar auf das schädigende Ereignis abzielt und sowohl die zugeflossenen Nutzungsvorteile als auch den Wertverlust des Fahrzeugs berücksichtigt.

  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2021 - 3 O 550/20
    Ein Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist unter Berücksichtigung der Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH , Urt . v. 22.01.2019 - VI ZR 402/17, juris Rn . 10 ff.) nicht schlüssig dargetan.
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2021 - 3 O 550/20
    cc) Ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenes Fahrzeug ist sachmangelhaft, weil es sich wegen der Gefahr von Betriebsbeschränkungen oder -untersagungen nicht zur gewöhnlichen Verwendung i. S. von § 434 I 2 Nr. 2 BGB eignet (vgl. BGH , Hinweisbeschl. v. 08.01.2019 - VIII ZR 225/17 , NJW 2019, 1133 Rn .
  • OLG Frankfurt, 24.02.2021 - 4 U 257/19

    Dieselskandal: Nur auf dem Prüfstand wirkende schadstoffmindernde schnelle

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2021 - 3 O 550/20
    Eine konkrete Auseinandersetzung der Beklagten mit dem klägerischen Vortrag zur Prüfstandserkennung und den daraufhin aktivierten Strategien fehlt jedoch, sodass der Vortrag als zugestanden gilt (§ 138 II und III ZPO; vgl. OLG Frankfurt a. M., Urt . v. 24.02.2021 - 4 U 257/19, juris Rn .
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus LG Berlin, 23.04.2021 - 3 O 550/20
    Der Kläger hat nicht schlüssig dargetan, welche weiteren Schäden aus dem Fahrzeugerwerb zu befürchten, möglich und von den materiellen Haftungsvoraussetzungen des § 826 BGB (oder einer anderen Anspruchsgrundlage) umfasst seien (vgl. BGH , Urt . v. 30.07.2020 - VI ZR 397/19 , juris Rn .
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