Rechtsprechung
   LG Tübingen, 17.12.2004 - 3 O 59/04   

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Verbraucherschutzvorschrift zum Kündigungsschutz bei Teilzahlungsdarlehen gilt nicht bei außerordentlicher Kündigung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Stuttgart, 24.01.2007 - 9 U 77/06  

    Finanzierungskredit: Ansprüche gegen eine Bank im Zusammenhang mit einem

    Diesen Betrag machte die Beklagte als Klägerin in einem Vorprozess geltend (3 O 59/04 LG Tübingen; 9 U 26/05 OLG Stuttgart).

    Ausweislich des Tatbestands des landgerichtlichen Urteils vom 17. Dezember 2004 (3 O 59/04) waren Gegenstand der Widerklage im dortigen Verfahren in der Zeit vom 1.1.1994 bis 31.12.1996 an die Beklagte erbrachte Leistungen.

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1179/08  

    Festsetzung des Gegenstandswerts für ein Verfassungsbeschwerdeverfahren

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 1. der Frau F ..., 2. des Herrn F ..., - Bevollmächtigte: Anwaltskanzlei Jetter & Kollegen, Rotebühlplatz 37, 70178 Stuttgart - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. März 2008 - XI ZR 16/06 -, b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2008 - XI ZR 16/06 -, c) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 21. Dezember 2005 - 9 U 26/05 -, d) das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 17. Dezember 2004 - 3 O 59/04 - hier: Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Kirchhof und die Richter Bryde, Schluckebier am 28. September 2010 einstimmig beschlossen:.
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