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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2012 - 3 O 66/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 12.12.2013 - 9 U 58/13
Informationserzwingungsverfahren gegen eine GmbH: Berufungsbeschwer; …
Dem stehe das Auskunftserzwingungsverfahren gemäß § 51a GmbHG in dem Verfahren 3 O 66/12 nicht entgegen.Überdies habe mit dem Verfahren 3 O 66/12 bei dem Landgericht Dessau-Roßlau eine doppelte Rechtshängigkeit vorgelegen.
In dem Verfahren 3 O 66/12 sei zwar das Einsichtsrecht gemäß § 51a GmbHG geltend gemacht worden, dies spiele im Ergebnis jedoch keine Rolle.
Eine doppelte Rechtshängigkeit sei nicht gegeben gewesen, da in dem Verfahren 3 O 66/12 der Antrag gemäß § 51a GmbHG gestellt worden sei und damit einen anderen Streitgegenstand als der Anspruch gemäß § 810 BGB darstelle.
Mit dem Verfahren 3 O 66/12 besteht keine anderweitige rechtskräftige Entscheidung.
Soweit in dem Verfahren 3 O 66/12 ein Lebenssachverhalt geschildert wurde, der ein Einsichtsrecht eines Gesellschafters begründet, deckt sich dieser Lebenssachverhalt nicht mit dem im vorliegenden Verfahren geltend gemachten.
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2015 - 11 S 124/15
Beiordnung des am Wohnsitz des Antragstellers ansässigen Rechtsanwalts im …
Der Kläger ist hinsichtlich der im Prozesskostenhilfebeschluss des Verwaltungsgerichts vom 11.12.2014 erfolgten Beschränkung der Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalts" selbst beschwerdebefugt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.2006 - 13 S 1799/06 - NVwZ-RR 2007, 211; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.11.2012 - 3 O 66/12, juris; jeweils m.w.N.).