Rechtsprechung
LG Schwerin, 14.03.2008 - 3 O 668/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
Prioritätsgrundsatz - Die Anwendung des Prioritätsgrundsatzes im Domainrecht kommt nur bei Gleichnamigkeit der die Domain beanspruchenden Namensträger in Betracht.
- openjur.de
Namensschutz für einen Vereinsnamen: Anspruch des Vereins auf Freigabe einer Internetdomain
- aufrecht.de
Verein gewinnt im Streit um Domain "braunkohle-nein.de"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
Bei nicht gleichlautendem Namen kein Prioritätsgrundsatz
- info-it-recht.de
Verein obsiegt im Streit um Domain "braunkohle-nein.de"
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Prioritätsprinzip bei Domains gilt nur bei identischem Namen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Prioritätsprinzip bei Domains gilt nur bei identischem Namen
- 123recht.net (Kurzinformation, 10.4.2008)
Lücke im Namensrecht?
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 14.03.2008 - 3 O 668/06
- OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 50/08
- BGH, 25.03.2010 - I ZR 197/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 348 (Ls.)
- MMR 2008, 560
- MIR 2008, Dok. 120
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.02.2007 - I ZR 59/04
grundke. de
Auszug aus LG Schwerin, 14.03.2008 - 3 O 668/06
Die Anwendung dieses sog. Prioritätsgrundsatzes setzt jedoch Gleichnamigkeit der die Domain jeweils beanspruchenden Namensträger voraus (vgl. BGH, NJW 2007, 2633).Die im Rahmen des Namensschutzes nach § 12 BGB erforderliche Interessenverletzung liegt im Bereich der Domainnamen regelmäßig bereits darin, dass der Namensträger von der Nutzung der - nur einmal zu vergebenden - Internetdomain ausgeschlossen ist (vgl. BGH, NJW 2007, 2633).
- BGH, 10.04.1970 - I ZR 121/68
Klage des Vereins "Gesellschaft zur Weserklause" auf Schutz des …
- OLG Rostock, 03.12.2008 - 2 U 50/08
Namensrecht einer Bürgerinitiative; Anspruch auf Freigabe einer Internetdomain
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Schwerin vom 14.03.2008, Az. 3 O 668/06, wird zurückgewiesen.