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   LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 68/11   

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LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 68/11 (https://dejure.org/2011,71747)
LG Köln, Entscheidung vom 25.10.2011 - 3 O 68/11 (https://dejure.org/2011,71747)
LG Köln, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 3 O 68/11 (https://dejure.org/2011,71747)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 68/11
    Auch wenn der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung erfordert (vgl. BGH NJW 1994, 1800 f., BGH NJW-RR 2009, 709 ff. m.w.N.), dürfen an die hiernach erforderliche Widerrufsbelehrung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH NJW 1994, 1800 f.).

    Es ist nicht erforderlich, den Beginn der Widerrufsfrist durch konkrete Kalenderdaten und/oder Wochentage zu bezeichnen, sondern es reicht aus, wenn die Widerrufsbelehrung das Ereignis benennt, das nach dem Gesetz den Lauf der Frist auslöst, nämlich die Aushändigung der Vertragsurkunde (vgl. BGH NJW 1994, 1800 f.), was vorliegend erfolgt ist.

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 68/11
    Auch wenn der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung erfordert (vgl. BGH NJW 1994, 1800 f., BGH NJW-RR 2009, 709 ff. m.w.N.), dürfen an die hiernach erforderliche Widerrufsbelehrung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH NJW 1994, 1800 f.).

    Der Zusatz "frühestens" ist nicht generell irreführend (vgl. BGH NJW-RR 2009, 709 ff.) und war vorliegend - anders als in dem der vom Kläger angeführten Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 - zu Grunde liegenden Fall nicht geeignet einen falschen, dem Verbraucher nachteiligen Eindruck vom Beginn der Widerrufsfrist zu vermitteln.

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 68/11
    Die insoweit vom Kläger angeführte Entscheidung des BGH vom 23.06.2009, XI ZR 156/08 (BGH NJW 2009, 3020 f.) betraf eine gänzlich andere Formulierung der Widerrufsbelehrung, nämlich:.
  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 68/11
    Es ist hierbei nämlich zu berücksichtigen, dass durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23.07.2002 im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 13.12.2001, Az. C-481/99, unter anderem die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Regelung, dass das Widerrufsrecht unabhängig von der Frage der Ordnungsmäßigkeit der Belehrung 6 Monate nach Vertragsschluss erlosch, dahingehend abgeändert wurde, dass dies nur im Falle einer ordnungsgemäßen Belehrung eintritt.
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 68/11
    Bei einer komplizierten Rechtslage, bei der Zweifel über die Auslegung bestehen - wie der Frage des Vorliegens eines verbundenen Geschäfts - ist eine Belehrung, die dem Verbraucher die Beurteilung überlässt, ob das von ihm abgeschlossene Geschäft hierunter fällt, nicht missverständlich; ausreichend ist nach § 355 BGB insoweit, dass durch die Belehrung dem Verbraucher ermöglicht wird, sich eine Meinung zu bilden und auf eine Klärung hinzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08 - zu dem Fall einer Belehrung, die dem Verbraucher die Beurteilung überlässt, ob die von ihm erworbene Ware unter einen Ausschlusstatbestand nach § 312d Abs. 4 BGB fällt).
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 68/11
    Der vom Kläger diesbezüglich angeführten Entscheidung des BGH vom 15.12.2009, Az.: XI ZR 45/09, die sich in erster Linie mit der Frage beschäftigt, ob ein Darlehnsvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte sein können, lässt sich das Erfordernis eines derartigen Hinweises in einer Widerrufsbelehrung gemäß § 358 Abs. 5 BGB nicht entnehmen; aus dieser Entscheidung folgt lediglich, dass bei verbundenen Geschäften im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB der § 358 Abs. 5 BGB anzuwenden ist und nicht der erforderliche Inhalt der Belehrung.
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Köln, 25.10.2011 - 3 O 68/11
    Der Zusatz "frühestens" ist nicht generell irreführend (vgl. BGH NJW-RR 2009, 709 ff.) und war vorliegend - anders als in dem der vom Kläger angeführten Entscheidung des BGH vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 - zu Grunde liegenden Fall nicht geeignet einen falschen, dem Verbraucher nachteiligen Eindruck vom Beginn der Widerrufsfrist zu vermitteln.
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 13 U 217/11
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25.10.2011 - 3 O 68/11 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 25.10.2011 - 3 O 68/11 - abzuändern und.

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