Weitere Entscheidung unten: LG Wuppertal, 23.09.2010

Rechtsprechung
   LG Ulm, 01.04.2010 - 3 O 76/10   

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https://dejure.org/2010,54442
LG Ulm, 01.04.2010 - 3 O 76/10 (https://dejure.org/2010,54442)
LG Ulm, Entscheidung vom 01.04.2010 - 3 O 76/10 (https://dejure.org/2010,54442)
LG Ulm, Entscheidung vom 01. April 2010 - 3 O 76/10 (https://dejure.org/2010,54442)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 09.06.2010 - 5 W 15/10

    Vollstreckbarerklärungsverfahren: Anerkennung und Vollstreckung eines

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Vorsitzenden der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 01.04.2010 - 3 O 76/10 - aufgehoben und der Antrag des Antragstellers auf Anerkennung und Vollstreckbarerklärung für das Zivilurteil Nummer 10.262/2007 des Judecatoria Cluj (Gericht 1. Instanz des Kreises Cluj/Rumänien) vom 19.12.2007 als unzulässig abgewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33972
LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10 (https://dejure.org/2010,33972)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23.09.2010 - 3 O 76/10 (https://dejure.org/2010,33972)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 23. September 2010 - 3 O 76/10 (https://dejure.org/2010,33972)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlagevermittler haftet dem Anleger für die unterlassene Aufklärung über von einer Fondsgesellschaft zurück erhaltene Rückvergütungen; Auswirkungen der Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber dem Anleger für die unterlassene Aufklärung über von einer Fondsgesellschaft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 675
    Anlagevermittler haftet dem Anleger für die unterlassene Aufklärung über von einer Fondsgesellschaft zurück erhaltene Rückvergütungen; Auswirkungen der Haftung eines Anlagevermittlers gegenüber dem Anleger für die unterlassene Aufklärung über von einer Fondsgesellschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10
    Die 15%-Schwelle gilt jedenfalls für geschlossene Immobilienfonds (Vgl. BGH, Urt. v. 25.09.2007- XI ZR 320/06-,BKR 2008, 199 (200 f.)).

    Dazu ist es jedoch ausreichend, wenn die Summe zutreffend als "Kosten der Eigenkapitalbeschaffung" im rechtzeitig übergebenen Prospekt ausgewiesen ist (Vgl. BGH, Urt. v. 25.09.2007- XI ZR 320/06,BKR 2008, 199 (200 f.)).

    Tritt ein Anlageinteressent an ein Kreditinstitut oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (st. Rspr. des BGH, z.B. BGH, Urt. v. 25.09.2007- XI ZR 320/06, BKR 2008, 199 (200).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10
    Darüber hinaus haben Banken im Rahmen eines Anlage beratungs vertrages nach der Rechtsprechung des BGH ungefragt über Rückvergütungen, die sie selbst für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten, aufzuklären, wobei die 15%-Schwelle keine Rolle spielt (BGH, Urt. v. 19.12.2006 - XI ZR 56/05, NJW 2007, 1876 (1878 f.); Beschl. v. 20.01.2009 - XI ZR 510/07).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Bank, die ihrem Kunden im Rahmen eines Beratungsvertrages die Beteiligung an einem Fonds empfiehlt, verpflichtet, den Kunden über Rückvergütungen aufzuklären - unabhängig von deren Höhe -, um ihn in die Lage zu versetzen, ihr Umsatzinteresse einzuschätzen und beurteilen zu können, ob sie die Anlage nur empfiehlt, weil sie selbst daran verdient (BGH, Beschl. v. .20.01.2009 - XI ZR 510/07, NJW 2009, 1416 (1416 f.)).

  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10
    Steuervorteile sind hierauf nicht anzurechnen, weil die Rückabwicklung der Beteiligung im Rahmen des Schadensersatzes zu einer Nachversteuerung führt und die Beklagte nicht schlüssig dargelegt hat, dass der Klägerin trotz Nachversteuerung der Schadensersatzleistung außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (vgl. BGH NJW 2008, 350, 351; BGH NJW 2008, 2773, 2775).
  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird im Falle einer Beratungs- bzw. Aufklärungspflichtverletzung vermutet, dass der Geschädigte sich "aufklärungsrichtig" verhalten hätte (St. Rspr. des BGH, z.B. BGH, Urt. v. 16.11.1993 - XI ZR 214/02; NJW 1994, 512 (513 f.); BGH, Urt. v. 09.02.2006- III ZR 20/05, NJW-RR 2006, 685 (687)).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10
    Der Interessenkonflikt einer Bank kann vorliegend nicht davon abhängen, aus welchem "Topf" der Gesamtfinanzplanung ihre Vergütung im Ergebnis gezahlt wird, sondern davon, dass sie prozentual am Vertriebserfolg partizipiert und damit in ihrer Objektivität der vertriebenen Kapitalanlage beeinflusst sein kann (OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.01.2010, I-6 U 61/09).
  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10
    Zum anderen haben Anlageberater und -vermittler auch dann über die Gesamtsumme der gezahlten Innenprovisionen aufzuklären, wenn diese zwar unter der 15%-Schwelle liegt, jedoch im Prospekt falsch ausgewiesen ist (BGH, Urt. v. 22.03.2007 - III ZR 218/06, NJW-RR 2007, 925 (926).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10
    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Urt. v. 12.05.2009, XI ZR 586/07).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10
    An einen Anlagevermittler wendet sich der Kunde hingegen in dem Bewusstsein, dass dieser im Interesse des Kapitalsuchenden und im Hinblick auf die versprochene Provision den Vertrieb übernommen hat und dass daher werbende und anpreisende Aussagen im Vordergrund des Vermittlers stehen (BGH, Urt. v. 13.05.1993 - III ZR 25/92, NJW-RR 1993, 1114 (1114).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird im Falle einer Beratungs- bzw. Aufklärungspflichtverletzung vermutet, dass der Geschädigte sich "aufklärungsrichtig" verhalten hätte (St. Rspr. des BGH, z.B. BGH, Urt. v. 16.11.1993 - XI ZR 214/02; NJW 1994, 512 (513 f.); BGH, Urt. v. 09.02.2006- III ZR 20/05, NJW-RR 2006, 685 (687)).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Wuppertal, 23.09.2010 - 3 O 76/10
    Darüber hinaus haben Banken im Rahmen eines Anlage beratungs vertrages nach der Rechtsprechung des BGH ungefragt über Rückvergütungen, die sie selbst für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten, aufzuklären, wobei die 15%-Schwelle keine Rolle spielt (BGH, Urt. v. 19.12.2006 - XI ZR 56/05, NJW 2007, 1876 (1878 f.); Beschl. v. 20.01.2009 - XI ZR 510/07).
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