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   LG Koblenz, 04.01.2007 - 3 O 807/04   

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https://dejure.org/2007,46594
LG Koblenz, 04.01.2007 - 3 O 807/04 (https://dejure.org/2007,46594)
LG Koblenz, Entscheidung vom 04.01.2007 - 3 O 807/04 (https://dejure.org/2007,46594)
LG Koblenz, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - 3 O 807/04 (https://dejure.org/2007,46594)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Darlehensvertrages auf Grund einer Haustürsituation kann auch bei Abschluss des Vertrages am Arbeitsplatz vorliegen; Widerruf eines Darlehensvertrages bei Abschluss dieses Vertrages zu Hause oder am Arbeitplatz i.R.e. Haustürsituation

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Koblenz, 04.01.2007 - 3 O 807/04
    Verhandlungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HTWG beginnen nach BGH XI ZR 116/95 nicht erst dann, wenn es um Einzelheiten der Vertragsgestaltung geht.

    Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den mündlichen Verhandlungen und den Vertragsabschlüssen wird nicht gefordert (BGH NJW 1996, 926, 928).

    Insofern ist auch von Bedeutung, dass die Mitursächlichkeit der Haustürsituation ausreicht (BGHZ 131, 385).

  • LG Berlin, 20.07.2004 - 4 O 293/04

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Beendigung einer Online-Auktion über ebay

    Auszug aus LG Koblenz, 04.01.2007 - 3 O 807/04
    Er ist daher ebenso wie der an einem entgeltlichen Vertrag beteiligte Verbraucher davor zu schützen, dass er den Kredit auch dann in voller Höhe zurück zahlen muss, wenn Störungen im Rahmen eines finanzierten Geschäftes auftreten (BGH NJW 2004, 2831, 2733).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus LG Koblenz, 04.01.2007 - 3 O 807/04
    Denn die Widerrufsbelehrung enthält zusätzliche Erklärungen entsprechend § 9 Abs. 2 S. 2 Verbraucherkreditgesetz (BGH WM 2004, 1527 [BGH 14.06.2004 - II ZR 385/02] ).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Koblenz, 04.01.2007 - 3 O 807/04
    Diese Wirkungserstreckung, die für das Widerrufsrecht nach § 9 Abs. 2 S. 1 Verbraucherkreditgesetz ausdrücklich angeordnet ist, gilt wegen des Schutzzwecks des HTWG in gleicher Weise für den Widerruf nach diesem Gesetz (BGHZ 133, 254, 259 ff).
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 57/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus LG Koblenz, 04.01.2007 - 3 O 807/04
    Die mündliche Verhandlung beginnt bereits, sobald der Verbraucher mit dem Ziel des Vertragsschlusses angesprochen wird (Palandt-Putzo, § 1 HTWG, RN 10; BGH, Urteil vom 16.01.1996, Az.: XI ZR 57/95 und 116/95).
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