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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.1995 - 3 O 89/94   

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https://dejure.org/1995,12980
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.01.1995 - 3 O 89/94 (https://dejure.org/1995,12980)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10.01.1995 - 3 O 89/94 (https://dejure.org/1995,12980)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 10. Januar 1995 - 3 O 89/94 (https://dejure.org/1995,12980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltskosten; Erstattungsfähigkeit; Notwendigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1999, 132
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen, 08.03.2016 - 3 E 10/16

    Kostenfestsetzung; Erstattungsfähige Kosten; Beauftragung eins auswärtigen

    Jedoch ist der Beteiligte im Verwaltungsprozess in der Wahl des Rechtsanwalts seines Vertrauens nach der spezielleren Vorschrift des § 162 Abs. 1 VwGO freier gestellt, als nach § 91 Abs. 2 Satz 1 und 2 ZPO (OVG MV, Beschl. v. 10. Januar 1995 - 3 O 89/94 -, juris Rn. 4).
  • VG Karlsruhe, 02.03.2010 - 2 K 4042/07

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen, über besondere

    Denn die Verwaltungsgerichtsordnung enthält zur Erstattung von Auslagen eines Rechtsanwalts eine eigene abschließende Regelung (vgl. OVG MecklenburgVorpommern, B. v. 10.01.1995 -3 0 89/94 - Sächsisches OVG, B. v. 13.02.2009 -2 E 101/08 -jeweils juris).

    Dann aber verbietet es sich, diese durch analoge Anwendung von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hineininterpretieren zu wollen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 10.01.1995 -3 0 89/94 -juris).

  • OVG Sachsen, 13.02.2009 - 2 E 101/08

    auswärtiger Rechtsanwalt; auswärtiger Prozessbevollmächtigter; Erledigungsgebühr;

    Die Kosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes sind dann zu erstatten, wenn der Verfahrensbeteiligte gute Gründe dafür hat, den auswärtigen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu betrauen (wie OVG M-V, Beschl. v. 10.1.1995 - 3 O 89/94 -).

    Denn die Verwaltungsgerichtsordnung enthält zur Erstattung von Auslagen eines Rechtsanwaltes eine eigene abschließende Regelung (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 10.1.1995 - 3 O 89/94 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2006 - 13 S 1799/06

    Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts im

    Von daher erscheint es nahe liegend, dass die Klägerin ihre Prozessbevollmächtigte auch im hier maßgeblichen Aufenthaltserlaubnisverfahren mandatiert hat (zu Ausnahmesituationen, in denen ein weder am Gerichtsort noch am Wohnort des Klägers ansässiger auswärtiger Rechtsanwalt wegen besonderen Vertrauensverhältnisses im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ohne Beschränkung beizuordnen ist, siehe OVG Greifswald, Beschluss vom 10.1.1995 - 3 O 89/94 -, NVwZ-RR 1996, 238 und Sodan/Ziekow, a.a.O.; vgl. Auch VGH Baden-Württemberg, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2005 - 6 E 372/05

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten

    Eine Ausnahme von der Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten wird (nur) für den Fall angenommen, dass die anwaltliche Vertretung offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen, vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Mai 1982 - 4 C 81 A. 602 -, NJW 1982, 2394 (2394); VGH BW, Beschluss vom 28. Februar 1991 - NC 9 S 98/90 -, NVwZ 1992, 388 (388); Beschluss vom 29. August 1989 - NC 9 S 69/89 -, VBlBW 1990, 136 (137); OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. August 2001 - 1 OA 2021/01 -, NVwZ-RR 2002, 467 (467), bzw. gegen den Grundsatz, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, verstößt, was allerdings offensichtlich sein, d. h. sich aus Sicht eines verständigen Beteiligten geradezu aufdrängen muss, vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 3 K 9/00 -, NVwZ-RR 2001, 614 (614); Beschluss vom 7. Februar 2001 - 3 K 17.00 -, DVBl. 2001, 919 (920); Beschluss vom 19. Juni 2001 - 3 K 52/01 -, NVwZ-RR 2002, 237 (238); OVG Greifswald, Beschluss vom 10. Januar 1995 - 3 O 89/94 -, NVwZ-RR 1996, 238 (239).
  • VG Düsseldorf, 25.04.2014 - 14 K 6285/13

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes als

    vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.01.1995 - 3 O 89/94 -, NVwZ-RR 1996, 238; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.1995 - 1 S 3/95 -, NVwZ-RR 1996, 238; Neumann , in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Auflage 2010, § 162 VwGO, Rn. 69; so auch BVerwG, Beschluss vom 11.09.2007 - 9 KSt 5.07, 9 KSt 5.07 (9 A 20.05) -, Rn. 5, juris, für sog. "Hausanwälte".
  • OVG Sachsen, 09.01.2015 - 3 A 392/14

    Beschränkung der Beiordnung auf die Bedingungen eines im Bezirk des

    Davon ist insbesondere auszugehen, wenn das Verfahren eine besonders qualifizierte rechtliche Beratung erfordert, die der auswärtige Rechtsanwalt gewährleisten kann, oder zu diesem ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht (OVG M-V, Beschl. v. 10. Januar 1995 - 3 O 89/94 -, juris; Neumann a. a. O.).
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