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   LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06   

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LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06 (https://dejure.org/2007,20929)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2007 - 3 O 93/06 (https://dejure.org/2007,20929)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2007 - 3 O 93/06 (https://dejure.org/2007,20929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vollkaskoversicherung: Eintrittspflicht der Versicherung, wenn ein Fahrzeug wegrollt und dadurch ein Verkehrsunfall verursacht wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer grob-fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalles durch Nichtanziehen einer Handbremse und Übermüdung; Anforderungen an die Leistungsfreiheit eines Versicherers i.R. eines wirksamen Vollkaskoversicherungsvertrages

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wenn sich die Handbremse lockert Unfallwagen war auf einer Hängebrücke abgestellt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 117
  • NZV 2008, 33
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2000 - 4 U 80/99

    Unzulässige Berufung auf Klagefrist - verzögerte Ablehnung - grob fahrlässige

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
    Darüber hinaus muss auch in subjektiver Hinsicht ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden vorliegen, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt und als schlechthin unentschuldbar anzusehen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1039, 1040).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass das Abstellen eines PKW und die sich anschließende Sicherung gegen Wegrollen durch Anziehen der Handbremse und/oder Einlegen des ersten Ganges eine täglich wiederkehrende, in ihrem Ablauf zur Gewohnheit gewordene Handlung ist, der regelmäßig keine besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird und an deren Auswirkung man sich im Regelfall auch nicht erinnern kann, weil sie eingeschliffen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1039, 1040; OLG Hamm, RuS 1996, 50; OLG Stuttgart, VersR 1991, 1049, 1050; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 61 Rn. 53; Feyock/Jacobsen/Lemor, a. a. O., AKB § 12 Rn. 172).

  • OLG Stuttgart, 13.12.1990 - 7 U 243/90

    Wegrollen des Fahrzeugs ; Anziehen der Handbremse; Vorwurf grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
    Die Leistungsfreiheit nach dieser Vorschrift, deren tatsächliche Umstände vom Versicherer darzulegen und zu beweisen sind, setzt vorliegend voraus, dass der Versicherungsfall durch ein Verhalten des Klägers herbeigeführt worden ist und dass dieses Verhalten grob fahrlässig gewesen ist (OLG Stuttgart, VersR 1991, 1049).

    Zu berücksichtigen ist auch, dass das Abstellen eines PKW und die sich anschließende Sicherung gegen Wegrollen durch Anziehen der Handbremse und/oder Einlegen des ersten Ganges eine täglich wiederkehrende, in ihrem Ablauf zur Gewohnheit gewordene Handlung ist, der regelmäßig keine besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird und an deren Auswirkung man sich im Regelfall auch nicht erinnern kann, weil sie eingeschliffen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1039, 1040; OLG Hamm, RuS 1996, 50; OLG Stuttgart, VersR 1991, 1049, 1050; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 61 Rn. 53; Feyock/Jacobsen/Lemor, a. a. O., AKB § 12 Rn. 172).

  • AG Frankfurt/Main, 09.07.2002 - 301 C 361/02
    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob anderes, insbesondere bei einem starken Gefälle, dann zu gelten hat, wenn der Kläger weder die Handbremse angezogen, noch einen gegenläufigen Gang eingelegt hätte (in diesem Fall grobe Fahrlässigkeit bejahend: LG Konstanz, RuS 1996, 258; LG Kleve, RuS 1991, 45; AG Frankfurt, NZV 2003, 242, 243; OLGR Köln 1994, 306; OLG Düsseldorf, RuS 2002, 230; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl., AKB § 12 Rn. 172).
  • OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 24/94

    Versicherungsnehmer; Pkw; Abstellen an abschüssiger Straße; Wegrollen; Aufprall

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob anderes, insbesondere bei einem starken Gefälle, dann zu gelten hat, wenn der Kläger weder die Handbremse angezogen, noch einen gegenläufigen Gang eingelegt hätte (in diesem Fall grobe Fahrlässigkeit bejahend: LG Konstanz, RuS 1996, 258; LG Kleve, RuS 1991, 45; AG Frankfurt, NZV 2003, 242, 243; OLGR Köln 1994, 306; OLG Düsseldorf, RuS 2002, 230; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl., AKB § 12 Rn. 172).
  • OLG Hamm, 25.10.1995 - 20 U 103/95
    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
    Zu berücksichtigen ist auch, dass das Abstellen eines PKW und die sich anschließende Sicherung gegen Wegrollen durch Anziehen der Handbremse und/oder Einlegen des ersten Ganges eine täglich wiederkehrende, in ihrem Ablauf zur Gewohnheit gewordene Handlung ist, der regelmäßig keine besondere Aufmerksamkeit beigemessen wird und an deren Auswirkung man sich im Regelfall auch nicht erinnern kann, weil sie eingeschliffen ist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 1039, 1040; OLG Hamm, RuS 1996, 50; OLG Stuttgart, VersR 1991, 1049, 1050; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 61 Rn. 53; Feyock/Jacobsen/Lemor, a. a. O., AKB § 12 Rn. 172).
  • LG Kleve, 30.04.1990 - 6 S 343/89
    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob anderes, insbesondere bei einem starken Gefälle, dann zu gelten hat, wenn der Kläger weder die Handbremse angezogen, noch einen gegenläufigen Gang eingelegt hätte (in diesem Fall grobe Fahrlässigkeit bejahend: LG Konstanz, RuS 1996, 258; LG Kleve, RuS 1991, 45; AG Frankfurt, NZV 2003, 242, 243; OLGR Köln 1994, 306; OLG Düsseldorf, RuS 2002, 230; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl., AKB § 12 Rn. 172).
  • LG Konstanz, 12.01.1996 - 6 S 122/95
    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob anderes, insbesondere bei einem starken Gefälle, dann zu gelten hat, wenn der Kläger weder die Handbremse angezogen, noch einen gegenläufigen Gang eingelegt hätte (in diesem Fall grobe Fahrlässigkeit bejahend: LG Konstanz, RuS 1996, 258; LG Kleve, RuS 1991, 45; AG Frankfurt, NZV 2003, 242, 243; OLGR Köln 1994, 306; OLG Düsseldorf, RuS 2002, 230; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl., AKB § 12 Rn. 172).
  • OLG Hamburg, 16.08.2004 - 14 U 112/04
    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.01.2007 - 3 O 93/06
    So mag es auch sein, dass grobe Fahrlässigkeit zu bejahen ist, wenn der Versicherungsnehmer das KFZ auf einer stark abschüssigen Rampe wenige Meter vor ihrer Einmündung in einen Fluss mit geradeaus stehender Lenkung abstellt und die Handbremse höchstens bis zu ¾ angezogen und keinen Gang eingelegt hat (OLG Hamburg, RuS 2005, 57).
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   LG Bad Kreuznach, 21.03.2007 - 3 O 93/06   

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LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 21. März 2007 - 3 O 93/06 (https://dejure.org/2007,67408)
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