Rechtsprechung
   LG München I, 14.03.2022 - 3 OH 2767/22 KapMuG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5324
LG München I, 14.03.2022 - 3 OH 2767/22 KapMuG (https://dejure.org/2022,5324)
LG München I, Entscheidung vom 14.03.2022 - 3 OH 2767/22 KapMuG (https://dejure.org/2022,5324)
LG München I, Entscheidung vom 14. März 2022 - 3 OH 2767/22 KapMuG (https://dejure.org/2022,5324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,5324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    Wirecard AG/Ernst & Young: Vorlagebeschluss nach dem KapMuG

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Sachen Wirecard AG

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anleger dürfen weiter auf Schadensersatz hoffen: Weg frei für Wirecard-Musterklage gegen EY

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirecard Skandal - Weg für Musterverfahren geebnet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21

    Haftung aufgrund fehlerhafter Bestätigungsvermerke

    Auszug aus LG München I, 14.03.2022 - 3 OH 2767/22
    Die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Satz 2 KapMuG ("insbesondere') ist offen unvollständig und bezieht in der Parallelität zu den übrigen Regelbeispielen "Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie Halbjahresfinanzberichte' die dazugehörenden Bestätigungsvermerke ein, die diese Unterlagen als zutreffend bewerten (siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2021, Gz. 12 AR 6/21 sowie 12 AR 17/21 jeweils TZ 15ff; Beschluss OLG München, Gz. 3 U 6014/21, Seite 11 ff.; Hinweise OLG München, Gz. 8 U 6063/21, Seite 11, Argument aus Vorwerk/Wolf, KapMuG 2020, § 1, Rdzi.

    Auf Ebene der Oberlandesgerichte bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts gibt es vorliegend lediglich fallbezogene Entscheidungen zur Klärung von Zuständigkeitsfragen (so OLG Stuttgart Gz. 12 AR 6/21, 12 AR 17/21, BayObLG 102 AR 97/21) sowie Hinweise des OLG München in nicht abgeschlossenen Verfahren (so 3 U 6014/21, 8 U 6063/21).

    Bei Kenntnis der behaupteten Machenschaften hätten gegebenenfalls Anleger nach aller Lebenserfahrung nicht gekauft (vgl. vertiefend OLG München, 3 U 6014/21, Beschluss vom 13.12.2021, Seite 5 ff.).

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 17/21

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

    Auszug aus LG München I, 14.03.2022 - 3 OH 2767/22
    Die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Satz 2 KapMuG ("insbesondere') ist offen unvollständig und bezieht in der Parallelität zu den übrigen Regelbeispielen "Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie Halbjahresfinanzberichte' die dazugehörenden Bestätigungsvermerke ein, die diese Unterlagen als zutreffend bewerten (siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2021, Gz. 12 AR 6/21 sowie 12 AR 17/21 jeweils TZ 15ff; Beschluss OLG München, Gz. 3 U 6014/21, Seite 11 ff.; Hinweise OLG München, Gz. 8 U 6063/21, Seite 11, Argument aus Vorwerk/Wolf, KapMuG 2020, § 1, Rdzi.

    Auf Ebene der Oberlandesgerichte bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts gibt es vorliegend lediglich fallbezogene Entscheidungen zur Klärung von Zuständigkeitsfragen (so OLG Stuttgart Gz. 12 AR 6/21, 12 AR 17/21, BayObLG 102 AR 97/21) sowie Hinweise des OLG München in nicht abgeschlossenen Verfahren (so 3 U 6014/21, 8 U 6063/21).

  • OLG Stuttgart, 28.06.2021 - 12 AR 6/21

    Fehlgeschlagene Kapitalanlage: Ausschließlicher Gerichtsstand bei Inanspruchnahme

    Auszug aus LG München I, 14.03.2022 - 3 OH 2767/22
    Die Aufzählung in § 1 Abs. 2 Satz 2 KapMuG ("insbesondere') ist offen unvollständig und bezieht in der Parallelität zu den übrigen Regelbeispielen "Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie Halbjahresfinanzberichte' die dazugehörenden Bestätigungsvermerke ein, die diese Unterlagen als zutreffend bewerten (siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.06.2021, Gz. 12 AR 6/21 sowie 12 AR 17/21 jeweils TZ 15ff; Beschluss OLG München, Gz. 3 U 6014/21, Seite 11 ff.; Hinweise OLG München, Gz. 8 U 6063/21, Seite 11, Argument aus Vorwerk/Wolf, KapMuG 2020, § 1, Rdzi.

    Auf Ebene der Oberlandesgerichte bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts gibt es vorliegend lediglich fallbezogene Entscheidungen zur Klärung von Zuständigkeitsfragen (so OLG Stuttgart Gz. 12 AR 6/21, 12 AR 17/21, BayObLG 102 AR 97/21) sowie Hinweise des OLG München in nicht abgeschlossenen Verfahren (so 3 U 6014/21, 8 U 6063/21).

  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo

    Auszug aus LG München I, 14.03.2022 - 3 OH 2767/22
    So spielen Fragen der Korrektheit der Handlungsweise der Wirecard AG bzw. ihrer Repräsentanten wie des Vorstands in Fragestellungen der Prüfungsebene immer ein (vgl. zur Fragestellung zulässiger Feststellungsziele auch BGH Beschluss vom 17.12.2020, II ZB 31/14 nach WM 2021, 285ff).

    i) Weiter betrifft dies die Fragestellung C. der Ersatzfähigkeit eines sogenannten "Kursdifferenzschadens' (BGH, WM 2021, 285ff TZ 340ff) ohne konkreten Kausalitätsnachweis.

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 156/13

    Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Kapitalanleger: Vertrag mit

    Auszug aus LG München I, 14.03.2022 - 3 OH 2767/22
    Weder hat das Amtsgericht den Gesetzeswortlaut missachtet, noch entgegenstehende gefestigte Rechtsprechung ignoriert, die sich ihm hätte aufdrängen müssen.' Der Bundesgerichtshof hat sich dahingehend geäußert, dass Bestätigungsvermerken von Abschlussprüfern aufgrund verschiedener Publizitätsvorschriften die Bedeutung zukommt, allgemein Dritten einen Einblick in die wirtschaftliche Situation des publizitätspflichtigen Unternehmens zu gewähren und ihnen - sei es als künftigen Kunden beziehungsweise Gläubigern, sei es als an einer Beteiligung Interessierten - für ihr beabsichtigtes Engagement eine Beurteilungsgrundlage zu geben (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 156/13, TZ 21 - , juris).
  • OLG München, 29.02.2024 - 17 W 1163/23

    Aussetzung, Kapitalmarktinformation, Kapitalanlegermusterverfahren,

    Das Landgericht München I hat unter dem Aktenzeichen 3 OH 2767/22 KapMuG am 14.03.2022 einen Vorlagebeschluss gemäß § 6 KapMuG erlassen (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 16.03.2022) und das Verfahren dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt (dortiges Aktenzeichen 101 KAP 1/22).
  • OLG München, 06.05.2022 - 8 U 5530/21

    Vorlage- und Aussetzungsvoraussetzungen im Kapitalanlegermusterverfahren

    In Richtung auf die Beklagte zu 1) wird das Berufungsverfahren im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt.

    In Richtung auf den Beklagten zu 2) wird das Berufungsverfahren ebenfalls im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt.

    Am 16.03.2022 wurde im elektronischen Bundesanzeiger der Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, veröffentlicht.

    Am 04.04.2022 hat der Senat die Parteien gem. § 8 I 3 KapMuG mit ausführlicher Begründung darauf hingewiesen, dass er beabsichtige, das Berufungsverfahren in Richtung auf die Beklagten zu 1) und 2) im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gem. § 8 I 1 KapMuG auszusetzen.

  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 8421/21

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit eines Vorlagebeschlusses in Parallelverfahren

    Das Berufungsverfahren gegen die Beklagte zu 1) wird im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt.

    Hinsichtlich der Beklagten zu 2) und 3) wird das Berufungsverfahren ebenfalls im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt.

    Am 16.03.2022 wurde im elektronischen Bundesanzeiger der Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, veröffentlicht.

    Der Vorsitzende hat die Parteien gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 KapMuG darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, das Berufungsverfahren in Richtung auf die Beklagte im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gemäß § 8 Abs. 1 KapMuG auszusetzen.

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 12 U 285/21

    Rechtsschutzdeckung für Schadensersatzanspruch eines Wirecard-Anlegers

    Eine Mutwilligkeit des beabsichtigten Vorgehens kann, anders als die Beklagte meint, auch nicht aus dem Vorlagebeschluss des Landgerichts München I nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vom 14.03.2022 (3 OH 2767/22 KapMuG) zum Wirecard-Komplex abgeleitet werden.
  • OLG München, 23.09.2022 - 13 U 3614/22

    Aussetzung eines Verfahrens aufgrund eines Musterverfahrens nach dem KapMuG

    Der Senat beabsichtigt, das Berufungsverfahren im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 Kap-MuG auszusetzen.

    Am 14.03.2022 erließ das Landgericht München I im Verfahren 3 OH 2767/22 KapMuG einen Vorlagebeschluss gemäß § 6 Abs. 1 KapMuG.

  • OLG München, 18.05.2022 - 3 U 1342/22

    Schadensersatzanspruch in einem Musterverfahren im Zusammenhang mit dem Erwerb

    Das Berufungsverfahren wird im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt.

    Am 16.03.2022 wurde im elektronischen Bundesanzeiger der Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, veröffentlicht.

    Der Vorsitzende hat die Parteien gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 KapMuG darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, das Berufungsverfahren in Richtung auf die Beklagte im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gemäß § 8 Abs. 1 KapMuG auszusetzen.

  • OLG München, 19.09.2022 - 8 U 8302/21

    Aussetzung einer Schadensersatzklage gegen die Abschlussprüferin wegen Beihilfe

    Das Berufungsverfahren wird im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt.

    Am 16.03.2022 wurde im elektronischen Bundesanzeiger der Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, veröffentlicht.

  • LG München I, 27.06.2022 - 3 O 5875/20

    Wirecard - Aussetzungsbeschluss wegen Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die

    Das Landgericht München I hat im Verfahren 3 OH 2767/22, welches das Geschäftszeichen zu hiesigem Ausgangsverfahren darstellt, am 14.03.22 einen Vorlagebeschluss gemäß § 6 KapMuG erlassen und das Verfahren dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt.

    Im Übrigen wird auf den Vorlagebeschluss dieser Kammer, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, S. 23f, Bezug genommen.

    Im Übrigen wird auf den Vorlagebeschluss dieser Kammer, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, S. 25ff., der weitere Ausführungen zur Vorgreiflichkeit in Hinblick auf die Klage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wie den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden macht, Bezug genommen.

  • OLG München, 04.07.2022 - 8 U 2069/22

    Kapitalanleger-Musterverfahren, Bestätigungsvermerk, Vorlagebeschluß,

    Das Berufungsverfahren wird im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG ausgesetzt.

    Am 16.03.2022 wurde im elektronischen Bundesanzeiger der Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, veröffentlicht.

    Mit Verfügung vom 23.06.2022 hat der Senat die Parteien gem. § 8 I 3 KapMuG, bei Verweis auf den ausführlich begründeten, veröffentlichten Beschluss des Senats vom 06.05.2022, Az. 8 U 5530/21 (BeckRS 2022, 9764, Juris), in einem Parallelverfahren darauf hingewiesen, dass er beabsichtige, das Berufungsverfahren im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gem. § 8 I 1 KapMuG auszusetzen.

  • OLG München, 20.05.2022 - 13 U 9056/21

    Aussetzung eines Rechtsstreits durch das Oberlandesgericht nach KapMuG

    Der Senat beabsichtigt, das Berufungsverfahren im Hinblick auf den am 16.03.2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Vorlagebeschluss des Landgerichts München I - 3. Zivilkammer - vom 14.03.2022, Gz. 3 OH 2767/22 KapMuG, gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG auszusetzen.

    Am 14.03.2022 erließ das Landgericht München I im Verfahren 3 OH 2767/22 KapMuG einen Vorlagebeschluss gemäß § 6 Abs. 1 KapMuG.

  • OLG München, 05.07.2022 - 13 U 9056/21

    Aussetzung eines Berufungsverfahrens nach KapMuG

  • OLG München, 03.08.2022 - 3 U 1989/22

    Aussetzung wegen Musterverfahren auch im Berufungsrechtszug

  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 313 O 182/20

    Zulässigkeit eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen angeblich fehlerhafte

  • OLG München, 28.07.2022 - 3 W 822/22

    Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein Kapitalanleger-Musterverfahren

  • LG München I, 02.06.2022 - 27 O 6642/21

    Aussetzung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht