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   LG Osnabrück, 13.02.2013 - 3 OH 72/11   

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https://dejure.org/2013,9061
LG Osnabrück, 13.02.2013 - 3 OH 72/11 (https://dejure.org/2013,9061)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11 (https://dejure.org/2013,9061)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 3 OH 72/11 (https://dejure.org/2013,9061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 407a Abs. 3 S. 2 ZPO; § 8 JVEG
    Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten eines Sachverständigen bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht gem. § 407a Abs.3 Satz 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der erstattungsfähigen Kosten eines Sachverständigen bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht gem. § 407a Abs.3 Satz 2 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschuss erheblich überschritten: Vergütung kann gekürzt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenüberschreitung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 10.10.2002 - 6 W 1891/02

    Entschädigung des Sachverständigen bei erheblicher Überschreitung des

    Auszug aus LG Osnabrück, 13.02.2013 - 3 OH 72/11
    Allerdings führt die schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht nach § 407 a Abs. 3 S. 2 ZPO dann nicht zu einer Kürzung der Entschädigung, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung der Tätigkeit des Sachverständigen gekommen wäre (OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 791).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 24 U 220/12

    Erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses durch den Sachverständigen;

    Angesichts dieser neuen gesetzlichen Regelung besteht keinen Anlass dazu, den Vorschussbetrag - was nach altem Recht teilweise gemacht wurde (vgl. KG, Beschluss vom 04.05.2011 - 22 U 59/09, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11, juris [Erhöhung um 20-25%]) - zu erhöhen.

    Der Senat hat angesichts dieser gesetzlichen Regelung keinen Anlass dazu, den Vorschussbetrag - was nach altem Recht teilweise gemacht wurde (vgl. KG, Beschluss vom 04.05.2011 - 22 U 59/09, juris; LG Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013 - 3 OH 72/11, juris) - zu erhöhen.

  • LG Neuruppin, 28.02.2017 - 1 O 34/16

    Sachverständigenvergütung: Kürzung bei Überschreitung des Auslagenvorschusses

    Die vom Sachverständigen in seinem Festsetzungsantrag vom 08.12.2016 zitierte frühere Rechtsprechung etwa des OLG Naumburg (Beschluss vom 19.06.2012 - 1 W 30/12; ähnlich seinerzeit auch OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.3.2013 - 13 WF 121/12; OLG Hamburg VersR 1967, 450; KG JurBüro 1983, 1546; OLG Schleswig JurBüro 1997, 539; BW-LSG DS 2004, 270; OLG Celle DS 2008, 77; LG Osnabrück JurBüro 2013, 437) ist insoweit durch die gesetzgeberische Entscheidung für den seit dem 01.08.2013 geltenden § 8a Abs. 4 JVEG als überholt anzusehen.
  • LG Osnabrück, 11.01.2016 - 10 T 631/15

    Beschränkung der Sachverständigenvergütung im Zivilprozess

    Dem steht auch nicht eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (vgl. Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 13.02.2013, Az.: 3 OH 72/11) entgegen, in dem die Vergütung des Sachverständigen insoweit gerichtlich festgesetzt wurde, als dass der Sachverständige 20 % zusätzlich zum Auslagenvorschuss erhielt, denn diese Entscheidung erging vor Einführung des § 8a Abs. 4 JVEG.
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