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   OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16   

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https://dejure.org/2016,20985
OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 (https://dejure.org/2016,20985)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 (https://dejure.org/2016,20985)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 (https://dejure.org/2016,20985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Verfahrenseinstellung durch Revisionsgericht wegen fehlendem Eröffnungsbeschluss auch bei einer wirksamen Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenseinstellung durch Revisionsgericht wegen fehlenden Eröffnungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses bei wirksamer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses bei wirksamer Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 264
  • StV 2016, 790 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16
    Eine Zurückverweisung an das Berufungsgericht scheidet aus, weil der Eröffnungsbeschluss durch dieses nicht mehr nachgeholt werden kann (u. a. Anschluss an KG, Beschl. v. 16.03.2015 - 161 Ss 20/15 [bei juris]).

    Mitaufzuheben ist das erstinstanzliche Urteil des AG, weil bereits seinem Erlass das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses entgegenstand und das Urteil daher schon durch das Berufungsgericht nach § 328 I StPO hätte aufgehoben werden müssen (vgl. KG, Beschl. v. 16.03.2015 - 161 Ss 20/15 [bei juris]).

  • OLG Frankfurt, 03.03.2006 - 3 Ws 61/06

    Einstellung des Strafverfahrens wegen Fehlens eines wirksamen

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16
    Eine Entschädigungsentscheidung nach § 8 I 1 StrEG ist mangels einer das Verfahren abschließenden Entscheidung nicht veranlasst, solange der zur Verfahrenseinstellung führende fehlende Eröffnungsbeschluss - wenn auch in einem neuen Verfahren - nachgeholt werden kann (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.03.2006 - 3 Ws 61/06 = NStZ-RR 2006, 159).

    Da der zur Einstellung des Verfahrens führende fehlende Eröffnungsbeschluss jedenfalls bis zum Eintritt von Verfolgungsverjährung in einem - wenn auch neuen - Verfahren nachgeholt werden kann, mithin eine Verurteilung des Angekl. weiterhin in Betracht kommt, fehlt es an einer das Verfahren abschließenden Entscheidung i. S. d. genannten Bestimmung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 03.03.2006 - 3 Ws 61/06 = NStZ-RR 2006, 159; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt § 8 StrEG Rn. 2 m. w. N.).

  • BGH, 13.03.2014 - 2 StR 516/13

    Unzureichender Eröffnungsbeschluss (Unterschriften; Verfahrenseinstellung)

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16
    Das von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis hat die Aufhebung des angefochtenen Urteils und die Einstellung des Verfahrens zur Folge (vgl. BGH, Beschl. v. 13.03.2014 - 2 StR 516/13 [bei juris] m. w. N.).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16
    Die Einstellung des Verfahrens hat trotz der wirksamen Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch und der hierdurch eingetretenen (horizontalen) Teilrechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils zu erfolgen; denn diese entbindet die Gerichte im Berufungs- und Revisionsverfahren nicht von der Prüfung und Berücksichtigung von Verfahrenshindernissen, die - wie im Falle eines fehlenden Eröffnungsbeschlusses - bereits zu einem sog. Befassungsverbot führen (BGHSt 21, 242 [zum Fall der Revisionsbeschränkung]; KG a. a. O.; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt StPO 59. Aufl. Einl. Rn. 151c m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 04.03.2021 - 2 Rev 9/21

    Strafverfahren: Nachholung des Eröffnungsbeschlusses; Gerichtsbesetzung

    Die nach Berufungsrücknahme durch den Angeklagten und Berufungsbeschränkung der Staatsanwaltschaft eingetretene Teilrechtskraft des amtsgerichtlichen Urteils steht dem nicht entgegen (KG aaO.; OLG Bamberg Beschl. v. 16. Juni 2016, Az.: 3 OLG 8 Ss 54/16 (juris), vgl. auch KK-StPO/Ott § 260 Rn. 46).
  • OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18

    Notwendigkeit eines vorhergehenden Eröffnungsbeschlusses im selbständigen

    Zwar kann der Eröffnungsbeschluss in der Hauptverhandlung bis zum Erlass der Erstentscheidung nachgeholt und sodann zur Sache verhandelt werden (BGHSt 29, 224; Meyer-Goßner/Schmitt § 203 Rn. 4 m.w.N.), eine Nachholung im Berufungsverfahren ist jedoch ausgeschlossen (vgl. BGHSt 33, 167; OLG Bamberg, Beschluss vom 16.06.2016 - 3 OLG 8 Ss 54/16 = wistra 2017, 80; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.), obwohl dieses noch einmal eine komplette Tatsacheninstanz eröffnet.
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