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   AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18   

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https://dejure.org/2018,55594
AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18 (https://dejure.org/2018,55594)
AG Kaufbeuren, Entscheidung vom 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18 (https://dejure.org/2018,55594)
AG Kaufbeuren, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18 (https://dejure.org/2018,55594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Rücknahme, Einspruch, Ermächtigung, Übertragung der Ermächtigung

  • bussgeldsiegen.de

    Einspruchsrücknahme durch Terminvertreter/Unterbevollmächtigten möglich?

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Ermächtigung zur Rücknahme des Rechtsmittels, Übertragung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15

    Rechtsmittelrücknahme (nur ausnahmsweise Widerruflichkeit)

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
    Eine Eigenmächtigkeit des ersten Verteidigers bzw. dessen Terminsvertreters liegt damit nicht mehr vor (BGH, Beschluss vom 8.10.2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180).

    Der Widerruf von gem. § 302 Abs. 2 StPO erteilten Ermächtigungen ist dabei nur rechtzeitig, wenn er vor oder zumindest zeitgleich mit dem Eingang der Ermächtigungs- und Rücknahmeerklärung eingeht (BGH, Beschluss vom 8.10.2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180).

  • BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
    Die einem Anwalt erteilte Ermächtigung umfasst dabei auch die Befugnis zur Weiterübertragung der Ermächtigung auf einen anderen Anwalt (BGH, Beschluss 16.12.1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357), zumal der Betroffene den ersten Verteidiger auch ausdrücklich bevollmächtigt hat, Unter- und Terminsvollmachten zu erteilen, so dass der erste Verteidiger in jedem Fall wirksam einen Terminsvertreter mit den ihm selbst erteilten Vollmachten und der Ermächtigung nach § 67 Abs. 1 S. 2 StPO i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO ausstatten konnte.
  • BayObLG, 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94
    Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
    Das Gericht hatte aufgrund des Schriftsatzes des zweiten Verteidigers vom 14.5.2018, mit dem er die Fortführung des Verfahrens beantragte, freibeweislich (BayObLG, Beschluss vom 28.7.1994 - 3 ObOWi 63/94, NStZ 1995, 142) durch Beschluss festzustellen, dass der Einspruch wirksam zurückgenommen worden ist oder dem Verfahren seinen Fortgang zu geben (BGH, Beschluss vom 30.11.2005 - 2 StR 522/05, BeckRS 2006, 01067; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2013 - 2 Ws 21/13, BeckRS 2013, 07116).
  • BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17

    Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist nach ihrem Eingang bei Gericht grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 17.10.2017 - 2 StR 410/17, BeckRS 2017, 13397; BGH, Urteil vom 21.4.1999 - 5 StR 714/98, NJW 1999, 2449, 2451).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05

    Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum);

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
    Das Gericht hatte aufgrund des Schriftsatzes des zweiten Verteidigers vom 14.5.2018, mit dem er die Fortführung des Verfahrens beantragte, freibeweislich (BayObLG, Beschluss vom 28.7.1994 - 3 ObOWi 63/94, NStZ 1995, 142) durch Beschluss festzustellen, dass der Einspruch wirksam zurückgenommen worden ist oder dem Verfahren seinen Fortgang zu geben (BGH, Beschluss vom 30.11.2005 - 2 StR 522/05, BeckRS 2006, 01067; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2013 - 2 Ws 21/13, BeckRS 2013, 07116).
  • OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13

    Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
    Das Gericht hatte aufgrund des Schriftsatzes des zweiten Verteidigers vom 14.5.2018, mit dem er die Fortführung des Verfahrens beantragte, freibeweislich (BayObLG, Beschluss vom 28.7.1994 - 3 ObOWi 63/94, NStZ 1995, 142) durch Beschluss festzustellen, dass der Einspruch wirksam zurückgenommen worden ist oder dem Verfahren seinen Fortgang zu geben (BGH, Beschluss vom 30.11.2005 - 2 StR 522/05, BeckRS 2006, 01067; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2013 - 2 Ws 21/13, BeckRS 2013, 07116).
  • BayObLG, 07.02.1984 - 1 ObOWi 431/83
    Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
    Der Betroffene hat den ersten Verteidiger durch Unterzeichnung der "Vollmacht in Bußgeld- und Strafsachen" vom 17.1.2018, welche insbesondere auch ausdrücklich die Befugnis zur Rücknahme von Rechtsmittel und Rechtsbehelfen enthielt, entgegen der Auffassung des zweiten Verteidigers wirksam gem. § 67 Abs. 1 S. 2 StPO i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO zur Rücknahme von Rechtsmitteln, und damit auch des Einspruchs, ermächtigt, da dies auch bereits durch die dem Verteidiger erteilte Vollmacht geschehen kann (BayObLG, Beschluss vom 7.2.1984 - 1 Ob OWi 431/83, BayObLGSt 1984, 9; Göhler/Seitz/Bauer, OWiG, 17. Auflage 2017, § 67, Rn. 36).
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
    Da der Betroffene die Ermächtigung i.S.d. § 67 Abs. 1 S. 2 StPO i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO jedenfalls wirksam erteilt hat, geht es grundsätzlich zu seinen Lasten, ob er diese rechtzeitig und wirksam zurückgenommen hat (BGH, Beschluss vom 3.5.1957 - 5 StR 52/57, NJW 1957, 1040).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist nach ihrem Eingang bei Gericht grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 17.10.2017 - 2 StR 410/17, BeckRS 2017, 13397; BGH, Urteil vom 21.4.1999 - 5 StR 714/98, NJW 1999, 2449, 2451).
  • OLG Bamberg, 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18

    Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme oder Beschränkung des Rechtsbehelfs in

    Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
    Diese Vollmacht wurde dem Gericht am 3.5.2018 per Fax übersandt und zusätzlich als Anlage zum Hauptverhandlungsprotokoll übergeben, so dass dem Gericht diese - grundsätzlich auch formlos nachweisbare - Ermächtigung wirksam nachgewiesen worden ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 3.4.2018 - 3 Ss OWi 330/18, BeckRS 2018, 7635).
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