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AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Rücknahme, Einspruch, Ermächtigung, Übertragung der Ermächtigung
- bussgeldsiegen.de
Einspruchsrücknahme durch Terminvertreter/Unterbevollmächtigten möglich?
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Ermächtigung zur Rücknahme des Rechtsmittels, Übertragung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 08.10.2015 - 2 StR 103/15
Rechtsmittelrücknahme (nur ausnahmsweise Widerruflichkeit)
Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Eine Eigenmächtigkeit des ersten Verteidigers bzw. dessen Terminsvertreters liegt damit nicht mehr vor (BGH, Beschluss vom 8.10.2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180).Der Widerruf von gem. § 302 Abs. 2 StPO erteilten Ermächtigungen ist dabei nur rechtzeitig, wenn er vor oder zumindest zeitgleich mit dem Eingang der Ermächtigungs- und Rücknahmeerklärung eingeht (BGH, Beschluss vom 8.10.2015 - 2 StR 103/15, NStZ-RR 2016, 180).
- BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94
Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis
Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Die einem Anwalt erteilte Ermächtigung umfasst dabei auch die Befugnis zur Weiterübertragung der Ermächtigung auf einen anderen Anwalt (BGH, Beschluss 16.12.1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357), zumal der Betroffene den ersten Verteidiger auch ausdrücklich bevollmächtigt hat, Unter- und Terminsvollmachten zu erteilen, so dass der erste Verteidiger in jedem Fall wirksam einen Terminsvertreter mit den ihm selbst erteilten Vollmachten und der Ermächtigung nach § 67 Abs. 1 S. 2 StPO i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO ausstatten konnte. - BayObLG, 28.07.1994 - 3 ObOWi 63/94
Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Das Gericht hatte aufgrund des Schriftsatzes des zweiten Verteidigers vom 14.5.2018, mit dem er die Fortführung des Verfahrens beantragte, freibeweislich (BayObLG, Beschluss vom 28.7.1994 - 3 ObOWi 63/94, NStZ 1995, 142) durch Beschluss festzustellen, dass der Einspruch wirksam zurückgenommen worden ist oder dem Verfahren seinen Fortgang zu geben (BGH, Beschluss vom 30.11.2005 - 2 StR 522/05, BeckRS 2006, 01067; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2013 - 2 Ws 21/13, BeckRS 2013, 07116).
- BGH, 17.10.2017 - 2 StR 410/17
Zurücknahme und Verzicht (Prozessuale Handlungsfähigkeit; Unwiderruflichkeit und …
Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist nach ihrem Eingang bei Gericht grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 17.10.2017 - 2 StR 410/17, BeckRS 2017, 13397; BGH, Urteil vom 21.4.1999 - 5 StR 714/98, NJW 1999, 2449, 2451). - BGH, 30.11.2005 - 2 StR 522/05
Ermächtigung zur Rücknahme der Revision (Form; Anfechtung; Irrtum); …
Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Das Gericht hatte aufgrund des Schriftsatzes des zweiten Verteidigers vom 14.5.2018, mit dem er die Fortführung des Verfahrens beantragte, freibeweislich (BayObLG, Beschluss vom 28.7.1994 - 3 ObOWi 63/94, NStZ 1995, 142) durch Beschluss festzustellen, dass der Einspruch wirksam zurückgenommen worden ist oder dem Verfahren seinen Fortgang zu geben (BGH, Beschluss vom 30.11.2005 - 2 StR 522/05, BeckRS 2006, 01067; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2013 - 2 Ws 21/13, BeckRS 2013, 07116). - OLG Stuttgart, 25.03.2013 - 2 Ws 21/13
Strafbefehlsverfahren: Auslegung einer "Berufung" gegen die Höhe der Geldstrafe …
Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Das Gericht hatte aufgrund des Schriftsatzes des zweiten Verteidigers vom 14.5.2018, mit dem er die Fortführung des Verfahrens beantragte, freibeweislich (BayObLG, Beschluss vom 28.7.1994 - 3 ObOWi 63/94, NStZ 1995, 142) durch Beschluss festzustellen, dass der Einspruch wirksam zurückgenommen worden ist oder dem Verfahren seinen Fortgang zu geben (BGH, Beschluss vom 30.11.2005 - 2 StR 522/05, BeckRS 2006, 01067; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.3.2013 - 2 Ws 21/13, BeckRS 2013, 07116). - BayObLG, 07.02.1984 - 1 ObOWi 431/83
Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Der Betroffene hat den ersten Verteidiger durch Unterzeichnung der "Vollmacht in Bußgeld- und Strafsachen" vom 17.1.2018, welche insbesondere auch ausdrücklich die Befugnis zur Rücknahme von Rechtsmittel und Rechtsbehelfen enthielt, entgegen der Auffassung des zweiten Verteidigers wirksam gem. § 67 Abs. 1 S. 2 StPO i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO zur Rücknahme von Rechtsmitteln, und damit auch des Einspruchs, ermächtigt, da dies auch bereits durch die dem Verteidiger erteilte Vollmacht geschehen kann (BayObLG, Beschluss vom 7.2.1984 - 1 Ob OWi 431/83, BayObLGSt 1984, 9;… Göhler/Seitz/Bauer, OWiG, 17. Auflage 2017, § 67, Rn. 36). - BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Da der Betroffene die Ermächtigung i.S.d. § 67 Abs. 1 S. 2 StPO i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO jedenfalls wirksam erteilt hat, geht es grundsätzlich zu seinen Lasten, ob er diese rechtzeitig und wirksam zurückgenommen hat (BGH, Beschluss vom 3.5.1957 - 5 StR 52/57, NJW 1957, 1040). - BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist nach ihrem Eingang bei Gericht grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 17.10.2017 - 2 StR 410/17, BeckRS 2017, 13397; BGH, Urteil vom 21.4.1999 - 5 StR 714/98, NJW 1999, 2449, 2451). - OLG Bamberg, 03.04.2018 - 3 Ss OWi 330/18
Ausdrückliche Ermächtigung zur Rücknahme oder Beschränkung des Rechtsbehelfs in …
Auszug aus AG Kaufbeuren, 06.06.2018 - 3 OWi 150 Js 6625/18
Diese Vollmacht wurde dem Gericht am 3.5.2018 per Fax übersandt und zusätzlich als Anlage zum Hauptverhandlungsprotokoll übergeben, so dass dem Gericht diese - grundsätzlich auch formlos nachweisbare - Ermächtigung wirksam nachgewiesen worden ist (OLG Bamberg, Beschluss vom 3.4.2018 - 3 Ss OWi 330/18, BeckRS 2018, 7635).
- LG Kempten, 04.07.2018 - 1 Qs 100/18
Einspruchsrücknahme, Terminsbevollmächtigter, Ermächtigung
3 OWi 150 Js 6625/18 AG Kaufbeuren.