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   BayObLG, 17.08.1988 - 3 ObOWi 77/88   

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https://dejure.org/1988,4155
BayObLG, 17.08.1988 - 3 ObOWi 77/88 (https://dejure.org/1988,4155)
BayObLG, Entscheidung vom 17.08.1988 - 3 ObOWi 77/88 (https://dejure.org/1988,4155)
BayObLG, Entscheidung vom 17. August 1988 - 3 ObOWi 77/88 (https://dejure.org/1988,4155)
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    BayStrWG Art. 18 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1989, 39 (Ls.)
  • BayObLGSt 1988, 125
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Gera, 03.05.2016 - 3 K 649/14

    Klage gegen die Untersagung des Verkaufs von Speisen und Getränken über den Zaun

    Insofern wird das Verkaufsgeschäft zu einem wesentlichen Teil im öffentlichen Straßenraum abgewickelt (HessVGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - 2 UE 2124/87 - zitiert nach juris, Rdnr. 27 zu einem Verkaufsstand neben einer Bundesstraße; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 1994 - 8 S 2251/94 - VBlBW 1995, 202 [203]; BayObLG, Beschluss vom 17. August 1988 - 3 ObOWi 77/88 - BayVBl. 1989, 667).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1999 - 23 B 334/99

    Verwaltungsprozeßrecht: Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Realakt;

    vgl. für das Abstellen von Waren an der Straßengrenze und die Verlagerung der Verkaufsverhandlungen in den Straßenraum Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 17. August 1988 - 3 Ob OWi 77/88 -, BayVBl. 1989, 667; Baden-Württembergischer VGH, Urteil vom 16. Dezember 1994 - 8 S 2251/94 -, VBlBW 1996, 202.
  • VGH Hessen, 19.02.1991 - 2 UE 2124/87

    Sondernutzungserlaubnis für Blumenverkaufsstand an Bundesstraße -

    Klarzustellen bleibt, daß die Blumenkäufer die Straße insoweit nicht benutzen, um einen Gewerbebetrieb aufzusuchen; vielmehr wird das Verkaufsgeschäft zu einem wesentlichen Teil auf der Straße abgewickelt (vgl. Kodal/Krämer, Straßenrecht, 4. Aufl., Kap. 24, Rdnr. 97, -- Seite 538 f. --; BayObLG, Beschluß vom 17. August 1988, VRS 76 (1989), Seite 210).
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