Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.06.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09, 3 PKH 16.09 (3 B 92.09)   

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BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09, 3 PKH 16.09 (3 B 92.09) (https://dejure.org/2010,9356)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.2010 - 3 PKH 16.09, 3 PKH 16.09 (3 B 92.09) (https://dejure.org/2010,9356)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 2010 - 3 PKH 16.09, 3 PKH 16.09 (3 B 92.09) (https://dejure.org/2010,9356)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 BerRehaG
    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit

  • Wolters Kluwer

    Entfallen des Ausschlussgrundes des § 4 Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) bei Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit zur Abwendung einer Freiheitsberaubung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund der Spitzeltätigkeit; berufliche Rehabilitierung

  • rewis.io

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit

  • datenbank.nwb.de

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01

    Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09
    In seinem auch vom Kläger herangezogenen Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - (Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1) hat der Senat entschieden, dass eine Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit im Regelfall die Voraussetzungen des § 4 BerRehaG erfüllt und dass dann etwas anderes gilt, wenn die Mitarbeit durch einen nahezu unerträglichen Druck erzwungen worden war.
  • BVerwG, 08.12.2010 - 3 B 51.10

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die

    Eine Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit erfüllt diese Voraussetzungen im Regelfall (Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 3 PKH 16.09 - ZOV 2010, 151 m.w.N.), und zwar unabhängig vom späteren Schicksal, zumal wenn es - wie im Fall des Klägers - mit der Spitzeltätigkeit in keinem erkennbaren Zusammenhang steht.

    Gemeint ist damit eine außergewöhnliche Notlage, wegen der dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung des von ihm mitbewirkten Unrechts nicht zugemutet werden konnte, sich dem Ansinnen zu widersetzen (Beschluss vom 14. April 2010 a.a.O. und Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1).

  • BVerwG, 17.08.2012 - 3 B 6.12

    Berufliche Rehabilitierung; Tätigkeit für das MfS; Zwangslage während

    Das Verwaltungsgericht hat dabei ausdrücklich berücksichtigt, dass aus einer Haftsituation eine derartige Zwangslage entstehen kann, diese aber je nach Einzelfall nicht schon alleine durch die Haft begründet wird (UA S. 8; vgl. auch Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 3 PKH 16.09 - ZOV 2010, 151).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausschluss von Leistungen bei Spitzeltätigkeit für

    Dies verstößt regelmäßig gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, ohne dass es von Bedeutung ist, auf welche Weise genau der Informant zu seiner Tätigkeit bewegt worden ist, solange die IM-Tätigkeit nicht unfreiwillig erfolgte (vgl. Beschluss vom 14. April 2010 - BVerwG 3 PKH 16.09 - ZOV 2010, 151 und Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 3 B 92.09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen eine Ablehnung einer

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 14. April 2010 (BVerwG 3 PKH 16.09) im Rahmen der Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das vorliegende Beschwerdeverfahren ausgeführt, dass und warum die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) nicht vorliegen.
  • VG Magdeburg, 08.12.2020 - 3 A 8/20

    Berufliche Rehabilitation; Ausschließung von Folgeleistungen aufgrund von

    In der diesbezüglichen Rechtsprechung ist geklärt, dass eine Spitzeltätigkeit für den MfS im Regelfall die Ausschließungsvoraussetzungen erfüllt (vgl. nur: BVerwG, Beschluss v. 14.04.2010, 3 PKH 16.09; Beschluss v. 20.08.2008, 3 B 73.08; Beschluss v. 10.01.2018, 3 B 59.16; Beschluss v. 08.03.2002, 3 C 23.01; Beschluss v. 30.07.2015, 3 B 42.14; alle juris).
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   BVerwG, 30.06.2010 - 3 B 92.09, (3 PKH 16.09)   

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https://dejure.org/2010,20015
BVerwG, 30.06.2010 - 3 B 92.09, (3 PKH 16.09) (https://dejure.org/2010,20015)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2010 - 3 B 92.09, (3 PKH 16.09) (https://dejure.org/2010,20015)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 3 B 92.09, (3 PKH 16.09) (https://dejure.org/2010,20015)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen eine Ablehnung einer Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen eine Ablehnung einer Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG )

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09

    Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 3 B 92.09
    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 14. April 2010 (BVerwG 3 PKH 16.09) im Rahmen der Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das vorliegende Beschwerdeverfahren ausgeführt, dass und warum die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) nicht vorliegen.
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