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   OVG Saarland, 09.07.2007 - 3 Q 158/06   

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OVG Saarland, 09.07.2007 - 3 Q 158/06 (https://dejure.org/2007,17647)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.07.2007 - 3 Q 158/06 (https://dejure.org/2007,17647)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 3 Q 158/06 (https://dejure.org/2007,17647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorverlegte Bürgerkriegsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebungsschutz vor einem möglichen Bürgerkrieg; Vorverlagerte Extremgefahr aufgrund einer künftigen bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzung; Prognosemaßstab zur Feststellung des Vorliegens einer Extremgefahr

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Demokratische Republik Kongo, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, allgemeine Gefahr, extreme Gefahrenlage, Sicherheitslage, Bürgerkrieg, Zukunftsprognose, beachtlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06

    Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2007 - 3 Q 158/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts wird der Rechtsbegriff der Extremgefahr mit der Formulierung geprägt, es müsse vermieden werden, dass der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wird Urteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 - Seite 86 des Umdrucks; BVerwG, Urteil vom 16.6.2004 - BVerwG 1 C 27.03 - BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - BVerwG 1 C 5.01 -.

    Auch der Prognosemaßstab der Extremgefahr ist in der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit geklärt Urteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 -, Seite 86 des Umdrucks; BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 -330.

    In zeitlicher Hinsicht muss sich die Extremgefahr nicht sofort nach Rückkehr in den Heimatstaat, sondern bald verwirklichen Urteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 -, Seite 86 des Umdrucks; BVerwG, Beschluss vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass insofern für eine Extremgefahr eine konkrete Bürgerkriegssituation bereits vorliegen muss so BVerwG, Urteil vom 17.1.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 - 330 bejaht für Afghanistan; BVerwG Urteil vom 2.9.1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, bejaht für Somalia; Urteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 - Seite 91, dort bejaht für die irakische Bürgerkriegssituation in Falludscha im Herbst 2004.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2007 - 3 Q 158/06
    Auch der Prognosemaßstab der Extremgefahr ist in der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts im Sinne des Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit geklärt Urteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 -, Seite 86 des Umdrucks; BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 -330.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass insofern für eine Extremgefahr eine konkrete Bürgerkriegssituation bereits vorliegen muss so BVerwG, Urteil vom 17.1.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 - 330 bejaht für Afghanistan; BVerwG Urteil vom 2.9.1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, bejaht für Somalia; Urteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 - Seite 91, dort bejaht für die irakische Bürgerkriegssituation in Falludscha im Herbst 2004.

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2007 - 3 Q 158/06
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass insofern für eine Extremgefahr eine konkrete Bürgerkriegssituation bereits vorliegen muss so BVerwG, Urteil vom 17.1.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -, BVerwGE 99, 324 - 330 bejaht für Afghanistan; BVerwG Urteil vom 2.9.1997 - BVerwG 9 C 40.96 -, bejaht für Somalia; Urteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 - Seite 91, dort bejaht für die irakische Bürgerkriegssituation in Falludscha im Herbst 2004.
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 27.03

    Asylantrag; Abschiebungsschutz; individuelle Rechtsposition; Familienangehörige;

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2007 - 3 Q 158/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts wird der Rechtsbegriff der Extremgefahr mit der Formulierung geprägt, es müsse vermieden werden, dass der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wird Urteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 - Seite 86 des Umdrucks; BVerwG, Urteil vom 16.6.2004 - BVerwG 1 C 27.03 - BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - BVerwG 1 C 5.01 -.
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2007 - 3 Q 158/06
    In zeitlicher Hinsicht muss sich die Extremgefahr nicht sofort nach Rückkehr in den Heimatstaat, sondern bald verwirklichen Urteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 -, Seite 86 des Umdrucks; BVerwG, Beschluss vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2007 - 3 Q 158/06
    Nach der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts wird der Rechtsbegriff der Extremgefahr mit der Formulierung geprägt, es müsse vermieden werden, dass der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert wird Urteil des Senats vom 29.9.2006 - 3 R 6/06 - Seite 86 des Umdrucks; BVerwG, Urteil vom 16.6.2004 - BVerwG 1 C 27.03 - BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - BVerwG 1 C 5.01 -.
  • OVG Saarland, 11.07.2007 - 3 Q 160/06

    Zur Extremgefahr in Kinshasa

    Vorsorglich weist der Senat übereinstimmend mit seiner Rechtsprechung Beschluss vom 10.11.2004 - 3 Q 32/04 - Beschluss vom 12.7.2006 - 3 Q 45/05 - darauf hin, dass die drei 1998, 1999 und 2000 geborenen klagenden Kinder bei einer zu erwartenden Abschiebung nur mit dem vollständigen Familienverband nach Kinshasa zurückgeführt werden dürfen vgl. zum Verfahren der Eltern der Kläger den Beschluss des Senats vom 9.7.2007 - 3 Q 158/06 -.
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