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   LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11   

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https://dejure.org/2011,20668
LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11 (https://dejure.org/2011,20668)
LG Dresden, Entscheidung vom 24.08.2011 - 3 Qs 105/11 (https://dejure.org/2011,20668)
LG Dresden, Entscheidung vom 24. August 2011 - 3 Qs 105/11 (https://dejure.org/2011,20668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Durchsuchungsanordnung, Antrag der Staatsanwaltschaft, mündliche Anordnung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Schriftlichkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 165; GG Art. 13 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4
    Erforderlichkeit der Schriftlichkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt verkehrt; oder: Von der schnellen Truppe

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 27.02.2004 - 2 Ws 56/04

    Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit bei Durchsuchungs- und

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11
    Die Kammer verkennt nicht, dass ein Verstoß gegen § 165 StPO unter Umständen dann heilbar ist, wenn sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anhörung im Beschwerde- verfahren mit der Maßnahme einverstanden erklärt (OLG Köln StV 2004, 417 ff.; LG Gera MDR 1996, 731 ).
  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11
    Offensichtliche Gründe (vgl. hierzu BVerfG NJW 2004, 1442 ) sind nicht dargetan, sie ergeben sich auch nicht aus den dokumentierenden Vermerken.
  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11
    Die Durchsuchungsanordnung muss dabei ein Mindestmaß an tatsächlichen Anhaltspunkten über den Inhalt des Tatvorwurfs enthalten und den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel in der Regel erkennen lassen (BVerfG NStZ 2000, 601 ; BVerfGE 42, 212, 220).
  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03

    Zu den Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und die

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11
    Dabei ist aber eine Angabe der Indiztatsachen, auf die der Tatverdacht gestützt wird, nur dann nicht zwingend erforderlich, wenn die Angabe der Verdachtsgründe nicht zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsanordnung erforderlich ist (BVerfG NStZ 2004, 160 ).
  • LG Gera, 27.02.1996 - 4 Qs 14/96
    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11
    Die Kammer verkennt nicht, dass ein Verstoß gegen § 165 StPO unter Umständen dann heilbar ist, wenn sich die Staatsanwaltschaft bei ihrer Anhörung im Beschwerde- verfahren mit der Maßnahme einverstanden erklärt (OLG Köln StV 2004, 417 ff.; LG Gera MDR 1996, 731 ).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, Abs 2 iVm Art 19 Abs 4 durch unzureichend

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11
    Im Rahmen des sich bereits aus Art. 13 Abs. 2 GG ergebenden Richtervorbehalts hat der zuständige Ermittlungsrichter - gerade auch als Kontrollorgan der Strafverfolgungsbehörden - die Aufgabe, von vornherein für eine angemessene Begrenzung der Zwangsmaßnahme Sorge zu tragen und dem Betroffenen einen (schriftlichen) Beschluss an die Hand zu geben, mit welchem er die Zwangsmaßnahme bei der Vollziehung im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten kontrollieren kann (BVerfG NStZ-RR 2005, 203, 204).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11
    Die Durchsuchungsanordnung muss dabei ein Mindestmaß an tatsächlichen Anhaltspunkten über den Inhalt des Tatvorwurfs enthalten und den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel in der Regel erkennen lassen (BVerfG NStZ 2000, 601 ; BVerfGE 42, 212, 220).
  • LG Lüneburg, 07.12.2015 - 26 Qs 281/15

    Herleitung der Rechtswidrigkeit einer mündlichen richterlichen

    Eine solche kann dann auch erst Grundlage für eine ggf. zu treffende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts sein (LG Dresden, 3 Qs 105/11; LG Tübingen, 1 Qs 38/07; LG Mühlhausen, 6 Qs 9/06) und einen effektiven Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG, gewährleisten (BVerfG, 2 BvR 784/08).
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