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   LG Hanau, 23.09.1999 - 3 Qs 149/99   

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https://dejure.org/1999,2824
LG Hanau, 23.09.1999 - 3 Qs 149/99 (https://dejure.org/1999,2824)
LG Hanau, Entscheidung vom 23.09.1999 - 3 Qs 149/99 (https://dejure.org/1999,2824)
LG Hanau, Entscheidung vom 23. September 1999 - 3 Qs 149/99 (https://dejure.org/1999,2824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    E-Mail-Beschlagnahme beim Provider rechtmäßig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3647
  • StV 2000, 354
  • MMR 2000, 175
  • K&R 2000, 42
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
    Auszug aus LG Hanau, 23.09.1999 - 3 Qs 149/99
    Die Beschwerde ist in einen Antrag auf Überprüfung der Beschlagnahme nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO durch das nunmehr zuständige Gericht umzudeuten (vgl. BGHSt 29, 200; Karlsruher Kommentar - Nack, 4. Auflage, § 98 Randnummer 33; sowie für den Fall des § 1 1 1 a StPO Löwe/Rosenberg-Schäfer, 24. Auflage, § 1 11 a Randnummer 90).
  • BGH, 31.03.2009 - 1 StR 76/09

    Beschlagnahme und Herausgabe von E-Mails

    Jedoch bedurfte es für die im Postfach beim E-Mail-Provider abgespeicherten E-Mails, ob bereits gelesen oder noch ungelesen, auch nicht der Voraussetzungen des § 100a StPO, denn während der möglicherweise auch nur Sekundenbruchteile andauernden Speicherung in der Datenbank des Mail-Providers ist kein Telekommunikationsvorgang (mehr) gegeben (vgl. hierzu näher KK-StPO/Nack § 100a Rdn. 22 f.; BeckOK-StPO/Graf § 100a StPO Rdn. 28 ff.; KMR/Bär § 100a Rdn. 29; aA LG Hanau NJW 1999, 3647; LG Hamburg wistra 2008, 116; dem zustimmend Gaede, StV 2009, 96, 97, allerdings bereits mit aus technischer Sicht fragwürdiger Begründung; bislang zu einer Gesamtbetrachtung neigend Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 100a Rdn. 6).
  • LG Braunschweig, 12.04.2006 - 6 Qs 88/06

    Account; angemieteter Speicherplatz; Beschlagnahmeanordnung;

    Bereits vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2006 war überwiegend anerkannt, dass der E-Mail-Verkehr als Fernmeldeverkehr zwar grundsätzlich dem Schutzbereich des § 100 a StPO unterfällt, der eigentliche Übermittlungsvorgang aber mit der Speicherung auf dem PC beim Empfänger abgeschlossen ist und daher dem Schutzbereich des Art. 10 GG nicht mehr unterfällt (KK-Nack, StPO, 5. Aufl., § 100 a Rdn. 6, Palm/Roy, NJW, 1996, 1791, LG Hanau NJW 1999, 3647; weitergehend LG Ravensburg NStZ 2003, 325; Beschlagnahme auch beim Provider als Vergleich mit einem im Briefverteilungszentrum lagernden Brief).

    Teilweise wird dabei für die Beendigung des Übertragungsverkehrs zusätzlich verlangt, dass die E-Mail vom Nutzer bereits abgerufen worden ist (LG Hanau NJW 1999, 3647, Kemper, NStZ 2005, 538, 543).

    Ein zusätzlicher Abruf beim Nachrichtenübermittler und Übertragung der E-Mail aus dessen Mailbox auf das Endgerät des Teilnehmers (siehe dazu LG Hanau NJW 1999, 3647) ist weder vorgesehen noch erforderlich, da die E-Mails dem Teilnehmer auf dem Server des Providers in einem eigenen Postfach bereits endgültig zur Verfügung gestellt werden.

  • LG Hamburg, 08.01.2008 - 619 Qs 1/08

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Überwachung von E-Mail-Accounts auf

    b.) Hinsichtlich des ermittlungsbehördlichen Zugriffs auf die bei einem Provider in einem Server-Postfach gespeicherten E-Mails kommen aufgrund der vorgenannten Erwägungen allein die §§ 100a, 100b StPO als gesetzliche, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Eingriffsgrundlage in Betracht (so auch LG Hanau, NJW 1999, 3647; LG Mannheim, StV 2002, 242; Störing, a.a.O, S. 209).
  • LG Hamburg, 08.01.2008 - 164 Gs 1082/07

    Aufgabe der alleinigen Herrschaftsbefugnis eines Nutzers über elektronische Daten

    Hinsichtlich des ermittlungsbehördlichen Zugriffs auf die bei einem Provider in einem Server-Postfach gespeicherten E-Mails kommen aufgrund der vorgenannten Erwägungen allein die §§ 100a, 100b StPO als gesetzliche, den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Eingriffsgrundlage in Betracht (so auch LG Hanau, NJW 1999, 3647 [LG Hanau 23.09.1999 - 3 Qs 149/99]; LG Mannheim, StV 2002, 242; Störing, a.a.O, S. 209).
  • AG Hamburg, 19.12.2007 - 164 Gs 1082/07

    Rechtmäßigkeit einer Beschlagnahme von E-Mail-Adressen und dazugehörigen

    Dagegen kann nicht eingewandt werden, die Aufteilung des Übermittlungsvorgangs einer E-Mail in verschiedene Phasen, nämlich die Übermittlung an und das anschließende Ruhen auf dem Server des Telekommunikationsdienstleisters sowie die Übertragung vom Server an den Empfänger, sei künstlich und rechtlich nicht haltbar; vielmehr stünde die Kommunikation insgesamt unter dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG (so LG Hanau, NJW 1999, 3647 [LG Hanau 23.09.1999 - 3 Qs 149/99] ).
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